Fachartikel in der Rubrik Urheber- / Medienrecht
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 06/2013
Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 06/2013
Auch die Entnahme und Verwendung kleinster Tonfetzen (Sampling) greift in das ausschließliche Recht des Tonträgerherstellers ein. Ein nach § 24 Abs. 1 UrhG zulässige freie Benutzung der betreffenden Tonpartikel kommt nur dann in Betracht, wenn es
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 05/2013
Enthält ein Internetversandhändler Verbrauchern nach EU-Recht zu erteilende Informationen vor, widerspricht dies stets der für ihn geltenden fachlichen Sorgfalt. An diese fachliche Sorgfalt sind keine geringeren Anforderungen zu stellen als an
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 05/2013
Mit „Gegendarstellung” überschriebene Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Werturteile enthalten, können insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden, wenn sie durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 04/2013
Für ein Verbreiten in Deutschland genügt es, wenn aus dem Ausland gezielt deutsche Kunden geworben werden, verbunden mit einer vorab organisierten Liefermöglichkeit.
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 04/2013
Der Begriff der „öffentliche Wiedergabe” i.S.v. Art. 3 Abs. 1 der RL 2001/29/EG erfasst die Weiterverbreitung der in eine terrestrische Fernsehsendung integrierten Werke, die von einer anderen Einrichtung als dem ursprünglichen Sendeunternehmen
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 03/2013
Ein Auktionshaus ist verpflichtet, im Auktionskatalog zutreffende Angaben auf gesicherter Grundlage zu machen.
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 03/2013
1. Die Bezeichnung „Ginger Beer” für ein Getränk, das kein Bier enthält, kann irreführend sein, weil und soweit dies vom inländischen Durchschnittsverbraucher als Hinweis auf Bier(bestandteile) verstanden wird.2. Zu den Mitbewerbern, die einen
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 02/2013
Eine Unterlassungserklärung verpflichtet zugleich zur aktiven Beseitigung bestehender Verstöße. Die Unterbrechung der Verlinkung genügt nicht, wenn die rechtsverletzenden Inhalte direkt über eine eigene URL erreichbar bleiben. Es genügt für einen
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 02/2013
Ein Lieferdienst, der neben der Lieferung von Speisen, die noch zubereitet werden müssen, z.B. Pizza, auch die Lieferung anderer, in Fertigpackungen verpackter Waren, z.B. Bier, Wein oder Eiscreme, zu einem bestimmten Preis anbietet, muss in seinen