Identitätsdiebstahl im Internet: Welche Gefahren bestehen wirklich?

20.07.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Das Wichtigste in Kürze

1. Missbrauch persönlicher Daten: Beim Identitätsdiebstahl verwenden Dritte unbefugt personenbezogene Daten, um sich als eine andere Person auszugeben oder in deren Namen Verträge abzuschließen oder Straftaten zu begehen.

2. Rechte der Betroffenen: Wer Opfer eines Identitätsdiebstahls wird, sollte den Missbrauch umgehend dokumentieren, betroffene Unternehmen informieren, Strafanzeige erstatten und unberechtigten Forderungen widersprechen.

3. Schadensersatz und Haftung: Für missbräuchlich abgeschlossene Verträge haften Betroffene nicht automatisch. Ob Ansprüche bestehen oder Forderungen abgewehrt werden können, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Als Identitätsdiebstahl bezeichnet man die Nutzung der persönlichen Daten eines anderen für eigene Zwecke oder zum Weiterverkauf. Online werden ständig Namen, Telefonnummern, Postanschriften, E-Mail-Adressen, Konto- oder Kreditkartendaten angegeben. Ein Missbrauch ist leicht möglich und kann ganz unterschiedliche Motive haben. Zum Teil wird die Identität eines anderen zur Begehung von Straftaten benutzt – zum Beispiel, um in dessen Namen Waren oder Leistungen zu erschleichen. Oder es werden unter fremdem Namen beleidigende oder illegale Beiträge in Foren oder sozialen Netzwerken gepostet, um dafür nicht zur Verantwortung gezogen zu werden oder um dem Namensinhaber Probleme zu bereiten. Heute ist es wichtig geworden, persönliche Daten im Internet gut zu schützen.

Welche Arten von Identitätsdiebstahl gibt es?


Den Verbraucherzentralen zufolge gibt es viele Varianten des Identitätsdiebstahls im Internet.

Dazu gehören zum Beispiel:

- Warenbestellungen mit fremden Kundendaten,
- Unautorisierte Abhebungen von Bankkonten,
- Nutzung von teuren Dating-Apps auf Kosten anderer,
- Nutzung von Streaming-Diensten unter fremder Identität,
- Einrichtung von kostenpflichtigen Mail-Accounts auf fremde Rechnung,
- Kauf von Hörbüchern oder Software-Lizenzen auf fremde Rechnung, die dann weiterverkauft werden,
- Einlösung fremder Payback-Punkte,
- Abschluss von Mobilfunkverträgen auf fremden Namen,
- Autorisierung von Zahlungen über die Handy-Rechnung an einen angeblich notleidenden Freund oder Facebook-Freund, der in Wahrheit nichts davon weiß,
- Bestellung kostenpflichtiger Inhalte auf Online-Spieleportalen.

Fremde Identitäten werden jedoch nicht nur für klassischen Online-Betrug genutzt. Manchmal werden auch Onlineshops mit Hilfe gestohlener Identitäten angelegt. NDR-Info berichtete über einen Fall, in dem Kunden aus den USA und aus Deutschland Waren beim Onlineshop eines bekannten Modelabels bestellt und dazu ihren Namen, ihre Anschrift und ihre Kreditkartendaten angegeben hatten.

Nur war die gesamte Internetseite gefälscht. Wenig später waren sie selbst Inhaber eines Onlineshops – ohne es zu wissen und es wurden in ihrem Namen gefälschte Markenprodukte verkauft.

Was kann passieren, wenn ein Fremder einen Online-Shop auf meinen Namen eröffnet?


Ein solcher Identitätsmissbrauch kann für Betroffene erhebliche Folgen haben: Die Inhaber der jeweiligen Marken können gegen den scheinbaren Inhaber des Onlineshops Ansprüche geltend machen, weil er unberechtigt eine fremde Marke (zum Beispiel ein Logo oder einen Markennamen) für Geschäfte benutzt.

Dieser bekommt dann eine kostenpflichtige Abmahnung und es werden Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht. Im Markenrecht setzen die Gerichte hohe Streitwerte an, was zu entsprechend hohen Gebührenforderungen führt. Allein die Anwaltskosten der Gegenseite für das Abmahnschreiben betragen oft zwischen 1.300 und 3.000 Euro, hinzu kommen Schadensersatzforderungen in Höhe von fiktiven Lizenzgebühren. Zusätzlich kann der Markeninhaber Ansprüche auf Auskunft und auf Unterlassung geltend machen.

Dem Opfer des Identitätsdiebstahls können darüber hinaus sogar strafrechtliche Folgen drohen. Wer unberechtigt ein fremdes Markenzeichen im Geschäftsverkehr verwendet, kann nach § 143 Markengesetz mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Bei gewerbsmäßigem Handeln droht eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten und bis zu fünf Jahren.

Nicht zuletzt wird sich vielleicht auch das Finanzamt für die Angelegenheit interessieren. Dann darf der Betroffene versuchen, zu beweisen, dass nicht er selbst es war, der online Geschäfte gemacht hat, ohne Steuern zu bezahlen.

Wie können Opfer von Identitätsdiebstahl ihre Unschuld beweisen?


Theoretisch kann niemand, in dessen Namen ohne sein Wissen ein Onlineshop mit gefälschter Ware betrieben wurde, strafrechtlich oder zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Immerhin hat er die entsprechenden Taten nicht selbst begangen.

In der Praxis sieht es jedoch zunächst einmal aus Sicht der Markeninhaber und der Behörden so aus, als ob der Betreffende verantwortlich ist – schließlich wurden sein Name und seine Daten verwendet. Ein Gegenbeweis erfordert oft erheblichen Aufwand. Dabei ist die Unterstützung durch einen in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalt unbedingt anzuraten.

Wichtige Schritte sind:

1. Beweissicherung:
Alle denkbaren Indizien sollten gesichert werden, zum Beispiel E-Mail-Verläufe, gefälschte Accounts, dubiose Bestellbestätigungen, Chat-Verläufe oder IP-Adressen. Vieles lässt sich ausdrucken oder als Screenshot sichern.

2. Strafanzeige:
Eine Strafanzeige gegen unbekannt kann als Nachweis gegenüber Behörden helfen. Wichtig ist es, sich von der Polizei das Aktenzeichen geben zu lassen.

Fall: Bestellungen unter fremden Namen und die Folgen


Eine Zeit-Journalistin berichtete auf ihrer Website, wie sie Opfer eines Identitätsdiebstahls wurde: Ihr Name wurde zum Bestellen von Ware ohne Bezahlung verwendet. Die Pakete wurden an eine Wohnadresse ausgeliefert, unter der sie nicht wohnte.

Weil sie dort nicht erreichbar war, wurden die Pakete von Post und Paketdiensten bei Nachbarn abgegeben. Dort holte sie dann eine Person ab, die sich mit ihrem Namen vorstellte. Niemand wollte einen Ausweis sehen.

Die Journalistin musste trotz anwaltlicher Hilfe 800 Arbeitsstunden an Schriftverkehr und Telefonaten aufwenden, um Gerichte und Inkassobüros davon zu überzeugen, dass sie die Ware nicht bestellt hatte und dass ein Identitätsdiebstahl vorlag. Es kam noch Jahre später zu unberechtigten Geldforderungen und negativen Schufa-Einträgen, die ihre Kreditwürdigkeit schädigten.

Urteil: Unbefugte Nutzung eines eBay-Mitgliedskontos


2011 hat der Bundesgerichtshof Grundsätze zu Geschäften unter fremdem Namen aufgestellt. Dabei ging es um die unbefugte Nutzung des eBay-Kontos einer Frau durch deren Ehemann. Der BGH entschied:

Eine Erklärung, die jemand im Namen eines anderen abgibt, ist nur rechtswirksam, wenn sie berechtigtermaßen abgegeben wurde – also mit Vollmacht oder nachträglicher Genehmigung (Urteil vom 11.05.2011, Az. VIII ZR 289/09).

Wichtig: Bei leergeräumten Bankkonten hat der Bundesgerichtshof zum Teil ein Mitverschulden der Geschädigten angenommen, wenn diese leichtsinnig mit ihren Zugangsdaten umgegangen sind. Dazu gehört auch die Eingabe von PIN und TAN auf plump gefälschten „Phishing“-Seiten.

Weitere Masche: Vermeintliche Marktforschung


Mancher Verbraucher denkt, er würde für ein Marktforschungsinstitut das Video-Ident-Verfahren einer Bank testen. Dumm nur, dass er dabei einen echten Account auf seinen Namen eröffnet. Dieses nutzen dann Unbekannte für Geldeingänge von Fakeshops oder aus diversen Telefonbetrügereien.

Dabei werden Vorkehrungen getroffen, mit deren Hilfe das erbeutete Geld sofort bei Zahlungseingang an den Betrüger weitergeleitet wird. Die Polizei steht jedoch beim ahnungslosen Kontoinhaber vor der Tür. Unter Umständen hat sich dieser dann wegen Geldwäsche strafbar gemacht. Dazu ist kein Vorsatz erforderlich, denn auf leichtfertige Begehung der Tat stehen immer noch bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Wichtig: Hier gibt es mehrere Varianten. Oft werden online Menschen als „Finanzagenten“ oder „Produkttester“ angeworben, nur um über deren Konto fremde Zahlungen umzuleiten. Hier geht es um nichts anderes als Geldwäsche, denn diese Gelder stammen aus Straftaten.

Wie können Geschädigte nach einem Identitätsdiebstahl reagieren?


Wer unberechtigte Abbuchungen von seinem Konto feststellt, sollte schnellstens seine Bank informieren und seine Karten sperren lassen. Eine gesperrte Kreditkarte lässt sich jedoch nicht wieder entsperren, sie muss neu ausgestellt werden. Lastschriften kann man meist innerhalb von acht Wochen zurückbuchen lassen; Überweisungen lassen sich nur stoppen, wenn sie noch nicht ausgeführt sind, hier ist schnellste Kontaktaufnahme mit der Bank gefragt.

Wichtig ist zudem die Beweissicherung. Wie schon oben erwähnt, sollten Chatverläufe, E-Mails, gefälschte Webseiten etc. je nach Möglichkeit abgespeichert, per Screenshot gesichert oder ausgedruckt werden.

Auch eine Strafanzeige bei der Polizei sollte schnell stattfinden. Dies geht oft online. Das Einkaufen auf fremde Rechnung kann zum Beispiel nach dem Stalking-Paragrafen strafbar sein (§ 238 Abs. 1 Nr. 3 StGB). Zum Teil handelt es sich auch schlicht um Betrug. Betroffene sollten sich das Aktenzeichen und eine Kopie der Anzeige geben lassen.

Betroffene sollten unbedingt alle wichtigen Passwörter ändern und eine Antivirensoftware über ihre Geräte laufen lassen, um weiteren Schaden zu verhindern.

Auch die Schufa und andere große Auskunfteien sollte man über den Identitätsdiebstahl informieren. Ansonsten verlieren Sie Ihre Kreditwürdigkeit und merken dies nicht. Eine Selbstauskunft gibt Ihnen Aufschluss darüber, was dort gespeichert ist. Sind Online-Shops betroffen, sollten auch diese informiert werden.

Wenn Mahn- oder Inkassoschreiben eintreffen, müssen Betroffene den Vertragsschluss ausdrücklich abstreiten. Dies passiert am besten schriftlich, per Einschreiben und mit einer Kopie der Strafanzeige. Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid kann man innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen.

Tipp: Je nach Lage der Dinge kann das Opfer eines Identitätsdiebstahls Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Täter haben. Ein solcher Anspruch muss unabhängig von einer Strafverfolgung vor einem Zivilgericht geltend gemacht werden. Zwar sitzen die Täter manchmal im Ausland. Oft wird aber nur dieser Eindruck erweckt. Selbst eine angezeigte Anrufer-Telefonnummer muss heute nicht stimmen. Eine Strafanzeige gegen Unbekannt empfiehlt sich immer, da so der wahre Namensinhaber zumindest seine Glaubhaftigkeit untermauern kann.

Wie kann man Identitätsdiebstahl vorbeugen?


Wichtig ist ein sparsamer Umgang mit den eigenen Daten. Nicht jedes Versandunternehmen braucht Ihre Telefonnummer. Werden beim Bezahlen mit Kreditkarte auch Kontodaten oder gar Zugangsdaten abgefragt, ist Misstrauen angesagt. Im Zweifel sollte der Vorgang sofort abgebrochen werden.

Sensible Daten sollten nicht per E-Mail übermittelt werden. Nutzen Sie sichere Passwörter und unterschiedliche Passwörter für die einzelnen Nutzerkonten. Ein regelmäßiger Check der Kontostände und Kreditkartenumsätze hilft, unberechtigte Abbuchungen oder ungewöhnliche Vorgänge schnell zu erkennen.

Dass man keine Links in E-Mails anklicken sollte, deren Absender man nicht wirklich kennt, versteht sich von selbst. Phishing ist immer noch der häufigste Weg, um an Identitätsdaten zu kommen. Mehr dazu hier:
Phishing: Wer zahlt den Schaden - Bank oder Kunde?

Praxistipp zum Identitätsdiebstahl


Ein Identitätsdiebstahl richtet oft nachhaltigen Schaden an – auch für lange Zeit. Frühzeitiges Handeln ist nötig, um den Schaden zu begrenzen. Ein Rechtsanwalt für Zivilrecht hilft Ihnen dabei, unberechtigte Inkassoforderungen abzuwehren und Schadensbegrenzung zu betreiben.

(Wk)


 Günter Warkowski
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