Wie erkenne ich einen Fake-Shop und wie bekomme ich mein Geld zurück?
19.11.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Manche Online-Shops nehmen nur das Geld, liefern aber keine Ware. © Ma - Anwalt-Suchservice Das Wichtigste in Kürze
1. Auffällig niedrige Preise und fehlende oder schlechte Bewertungen: Wenn Waren deutlich billiger als üblich sind oder keine echten Kundenbewertungen existieren, ist Vorsicht geboten.
2. Unvollständiges Impressum und fehlende Kontaktmöglichkeiten: Seriöse Shops haben ein korrektes Impressum, eine echte Adresse, Telefonnummer und erreichbaren Kundenservice.
3. Verdächtige Zahlungsarten: Wenn nur Vorkasse oder ungewöhnliche Zahlungswege angeboten werden und gängige Methoden wie PayPal oder Kreditkarte fehlen, spricht das oft für einen Fake-Shop.
1. Auffällig niedrige Preise und fehlende oder schlechte Bewertungen: Wenn Waren deutlich billiger als üblich sind oder keine echten Kundenbewertungen existieren, ist Vorsicht geboten.
2. Unvollständiges Impressum und fehlende Kontaktmöglichkeiten: Seriöse Shops haben ein korrektes Impressum, eine echte Adresse, Telefonnummer und erreichbaren Kundenservice.
3. Verdächtige Zahlungsarten: Wenn nur Vorkasse oder ungewöhnliche Zahlungswege angeboten werden und gängige Methoden wie PayPal oder Kreditkarte fehlen, spricht das oft für einen Fake-Shop.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wie erkennt man einen Fake-Shop an der Internetadresse? Was sagt die Zahlungsmethode aus? Auffallend billige Ware als Merkmal eines Fake-Shops? Wie sollte man Bewertungen checken? Fake-Shop: Was besagen die Rechtstexte auf der Internetseite? Schützen Gütesiegel vor Fake-Shops? Fake-Shops erkennen mit dem Fake-Shop-Finder Was können Opfer eines Fake-Shops tun? Immer sicher mit PayPal? Wie kann ich mein Geld vor Gericht zurückfordern? Praxistipp zu Fake-Shops im Internet Wie erkennt man einen Fake-Shop an der Internetadresse?
Manchmal lohnt sich ein Blick auf die URL des Shops. Kaufen Sie auf einer bekannten Seite ein, deren URL normalerweise mit „.de“ endet? Wenn dort plötzlich ein „.de.com“ oder gar eine ausländische Endung auftaucht, sollte es Ihnen zu denken geben.
Was sagt die Zahlungsmethode aus?
Online-Shops bieten meist mehrere Zahlungsmethoden an. Dies ist auch bei Fake-Shops auf den ersten Blick oft der Fall. Allerdings häufig nur so lange, bis Sie im Bezahlprozess auf die Seite gelangt sind, auf der Sie das Geschäft endgültig abschließen. Dort bleibt dann nur noch die Vorkasse als Bezahlmethode übrig. Dies ist ein Indiz dafür, dass es sich um einen Fake-Shop handelt. Beim Bezahlen per Überweisung sollten Sie auch auf die IBAN achten. Hat ein angeblich deutscher Shop eine IBAN, die nicht mit DE anfängt? Dann stimmt etwas nicht.
Dass Bargeld-Transferdienste wie etwa Western Union nur geeignet sind, um Leuten Geld zu schicken, die man wirklich gut kennt, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Nutzt man diese Dienste, um Geschäfte mit Fremden zu machen, ist man sein Geld mit hoher Wahrscheinlichkeit ohne Gegenleistung los.
Auffallend billige Ware als Merkmal eines Fake-Shops?
Wenn das nagelneue iPhone in Originalverpackung zu einem Bruchteil des üblichen Preises angeboten wird, sollten Verbraucher gründlich nachdenken. Oft stimmt dann etwas nicht. In vielen Fällen ist das Geld einfach weg. Manchmal kommt im Paket nur ein leerer Karton.
Wie sollte man Bewertungen checken?
Vor dem Kauf die Bewertungen eines Shops zu prüfen, ist eine gute Idee. Dies sollte man jedoch nicht nur auf dessen eigener Seite tun. Unabhängige Bewertungsportale liefern neutrale Ergebnisse. Googeln Sie also den Namen des Shops und suchen Sie nach externen Bewertungen. Vielleicht finden Sie Aussagen geprellter Kunden.
Fake-Shop: Was besagen die Rechtstexte auf der Internetseite?
Die meisten Verbraucher haben wohl noch nie in ihrem Leben tatsächlich eine Widerrufsbelehrung, eine Datenschutzerklärung oder die AGB eines Onlineshops gelesen oder auch nur einen Blick ins Impressum geworfen. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Texte können Ihnen jedoch wichtige Hinweise liefern. Sind sie im gebrochenen Deutsch eines Übersetzungsprogramms verfasst oder fehlen sie völlig, ist Vorsicht geboten. Eine Internetseite ohne Impressum darf man heute getrost als unseriös ansehen. Allerdings machen sich heute viele Fake-Shops auch die Mühe, sich ein Impressum auszudenken. Google oder das online abfragbare Handelsregister verraten Ihnen, ob es an dieser Adresse wirklich ein Unternehmen gibt.
Schützen Gütesiegel vor Fake-Shops?
Viele Fake-Shops werben mit Gütesiegeln und Zertifikaten aus eigener Herstellung. Solche Qualitätsmerkmale kann man jedoch überprüfen. Bei einem echten Gütesiegel sollte sich durch einen Klick auf das Siegel eine Internetseite öffnen, die die Kriterien für das jeweilige Zertifikat erklärt. Wenn sich beim Klick nichts tut, ist wieder Vorsicht geboten. Natürlich ist ein fehlendes Gütesiegel noch kein Indiz für einen Fake-Shop. Einheitliche Gütesiegel für Onlineshops gibt es nicht.
Fake-Shops erkennen mit dem Fake-Shop-Finder
Ein neues Hilfsmittel zum Erkennen von Fake-Shops ist der Online-Fakeshopfinder der Verbraucherzentrale. Dort kann man die URL des Shops eingeben. Dann werden verschiedene Angaben mit öffentlich zugänglichen Registern verglichen. Zwar gibt dieses Verfahren keine absolute Sicherheit. Es hilft jedoch in vielen Fällen, Fakeshops zu erkennen.
Was können Opfer eines Fake-Shops tun?
Eine Banküberweisung lässt sich nicht ohne Weiteres zurückholen oder stoppen. Mit Glück kann man innerhalb der ersten paar Stunden nach dem Überweisungsauftrag die Überweisung noch durch eine Kontaktaufnahme mit der Bank aufhalten. Wenn der Auftrag jedoch bereits ausgeführt ist, ist es zu spät. Die Banken handhaben die Sperre von Überweisungsaufträgen unterschiedlich.
Eine unberechtigte Abbuchung per Lastschrift lässt sich innerhalb von acht Wochen zurückholen. Eine ungerechtfertigte Kreditkartenzahlung kann über das Chargeback-Verfahren zurückgeholt werden. Dafür hat man meist 120 Tage Zeit. Die Frist kann davon abweichen, da sie von der jeweiligen Kreditkartenfirma festgelegt wird. Ansprechpartner ist die Bank. Nur bei American Express muss man sich an das Kreditkartenunternehmen selbst wenden. Voraussetzung ist meist, dass man nachweislich zuerst versucht hat, sein Geld direkt vom Shop zurückzubekommen.
Immer sicher mit PayPal?
Wer glaubt, mit PayPal immer auf der sicheren Seite zu sein, irrt sich oft. Zumindest lautet so eine Warnung der Verbraucherschützer von 2025. Viele Fake-Shops bringen Ihre Kunden (besser: Opfer) dazu, zum Zahlen die Funktion „Geld an einen Freund senden“ bzw. „Freunde und Familie“ zu benutzen. Diese Funktion ist voreingestellt und wird beim Anklicken des PayPal-Links automatisch verwendet. Dabei gibt es keinen Käuferschutz! Diesen gewährleistet PayPal nur bei der Zahlvariante „Waren und Dienstleistungen“. Beim Zahlen mit PayPal heißt es also: alles genau prüfen.
Wie kann ich mein Geld vor Gericht zurückfordern?
Klappt es mit der Rückbuchung nicht, bleibt nur der Weg zum Gericht bzw. zum Anwalt. Natürlich haben Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz, genauer auf Rückzahlung des ohne Gegenleistung gezahlten Betrages. Die Anspruchsgrundlage ist hier § 812 BGB, ungerechtfertigte Bereicherung. Das Problem: Der Fake-Shop wird kaum eine korrekte Adresse im Impressum genannt haben, falls er überhaupt so etwas benutzt. Eine Klage verspricht also nur Aussicht auf Erfolg, wenn man herausfinden kann, wer den Fake-Shop tatsächlich betreibt, und wenn der Betreiber am besten auch noch im Inland ansässig ist.
Unter Umstände hilft eine Strafanzeige bei der Polizei. Diese hat jedoch zunächst einmal nichts mit der Frage zu tun, ob Sie Ihr Geld zurückbekommen: Es geht nur darum, den Tätern das Handwerk zu legen. Haben die Ermittlungen zum Erfolg und zu einer Verurteilung geführt, ist es jedoch für Geschädigte leichter, die Täter auf Schadensersatz zu verklagen. Dies muss in einem eigenen Gerichtsverfahren vor einem Zivilgericht geschehen.
Wichtig: Sammeln Sie alle Belege, also zum Beispiel Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und einen Screenshot des Angebots sowie Belege für die Abbuchung (Kontoauszug). Diese sind später als Beweismittel wichtig.
Praxistipp zu Fake-Shops im Internet
Bei Onlineshops kann etwas gesunder Menschenverstand gepaart mit Vorsicht nicht schaden. Wenn Sie Opfer eines Betruges geworden sind, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Zivilrecht unter Umständen helfen, Ihr Geld später wieder einzuklagen. Dazu müssen die Täter jedoch erst ermittelt sein.
(Ma)