Wie erkenne ich einen Fake-Shop im Internet?

21.04.2020, Redaktion Anwalt-Suchservice / Lesedauer ca. 3 Min. (157 mal gelesen)
Paket im Paket Manche Online-Shops nehmen nur das Geld, liefern aber keine Ware. © Ma - Anwalt-Suchservice

Immer wieder hört man von Fake-Shops im Internet. Dies sind Online-Shops, die nicht existente Ware gegen Vorkasse verkaufen. Hier ein paar Tipps, damit Sie nicht auf solche Betrüger hereinfallen.

Unter einem Fake-Shop versteht man einen Online-Shop, der komplett auf Betrug ausgerichtet ist. In der Regel werden dabei Waren verkauft, die es gar nicht gibt. Vom Kunden wird Vorkasse verlangt. Da derartige Shops sich optisch oft kaum von seriösen Shops unterscheiden oder gar kopierte Seiten von echten Unternehmen sind, fallen viele Verbraucher auf den Betrug herein. Während bereits seit einiger Zeit in den Kriminalstatistiken Delikte wie Wohnungseinbrüche oder Taschendiebstähle vielerorts deutlich abnehmen, gibt es bei der Internetkriminalität einen regelrechten Boom. Im Frühjahr 2020 ist aufgrund des Coronavirus eine Ware ganz besonders interessant für Fake-Shop-Betreiber: Gesichtsmasken. Hier einige Hinweise, wie Sie einen Fake-Shop erkennen.

Wie erkennt man einen Fake-Shop an der Internetadresse?


Manchmal lohnt sich ein Blick auf die URL des Shops. Kaufen Sie auf einer bekannten Seite ein, deren URL normalerweise nur mit ".de" endet? Dann sollte es Ihnen zu denken geben, wenn dort plötzlich ein ".de.com" oder gar eine ausländische Endung auftaucht.

Was sagt die Zahlungsmethode aus?


Üblicherweise bieten Online-Shops mehrere Zahlungsmethoden an. Auch bei Fake-Shops ist das auf den ersten Blick oft der Fall. Allerdings stellt sich dann auf der Seite, auf der Sie das Geschäft abschließen, heraus, dass nur noch eine Bezahlungsmethode übrig ist: Vorkasse. Dies ist ein Zeichen dafür, dass es sich um einen Fake-Shop handelt. Achten Sie auch auf die IBAN für die Überweisung. Hat ein angeblich deutscher Shop eine IBAN, die nicht mit DE anfängt? Dann stimmt etwas nicht.
Dass Bargeld-Transferdienste wie etwa Western Union nur geeignet sind, um Leuten Geld zu schicken, die man wirklich gut kennt, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben. Wer diese Dienste nutzt, um Geschäfte mit Fremden zu machen, ist sein Geld mit hoher Wahrscheinlichkeit los.

Auffallend billige Ware als Merkmal eines Fake-Shops?


Wird das nagelneue i-Phone in Originalverpackung zu einem Bruchteil des üblichen Preises angeboten? Dann sollten Verbraucher gründlich nachdenken. Hier stimmt sehr wahrscheinlich etwas nicht. Noch wahrscheinlicher ist das Geld schließlich weg - oder Sie bekommen einen leeren Karton.

Wie sollte man Bewertungen checken?


Bewertungen des Shops sollte man sich nicht nur auf dessen eigener Seite ansehen. Googeln Sie den Namen des Shops und suchen Sie nach externen Bewertungen. Vielleicht finden Sie dabei schon Aussagen geprellter Kunden.

Fake-Shop: Was besagen die Rechtstexte auf der Internetseite?


Viele Verbraucher haben wohl noch nie wirklich eine Widerrufsbelehrung, eine Datenschutzerklärung oder die AGB eines Onlineshops angeschaut oder auch einen Blick ins Impressum geworfen. Sind solche gesetzlich vorgeschriebenen Texte im gebrochenen Deutsch eines Übersetzungsprogramms verfasst oder fehlen sie ganz, ist Vorsicht geboten. Fehlt zum Beispiel ein Impressum, ist dies ein besonderes Warnzeichen. Allerdings machen sich heute viele Fake-Shops auch die Mühe, sich ein Impressum auszudenken.

Schützen Gütesiegel vor Fake-Shops?


Gütesiegel kann man fälschen oder selbst erfinden. Allerdings sollte sich bei einem echten Gütesiegel durch einen Klick auf das Siegel eine Internetseite öffnen, die die Kriterien für das jeweilige Zertifikat erklärt. Öffnet sich nichts, ist wieder Vorsicht geboten. Ein fehlendes Gütesiegel ist noch kein Indiz für einen Fake-Shop und einheitliche Gütesiegel für Onlineshops gibt es nicht.

Was können Opfer eines Fake-Shops tun?


Eine Banküberweisung kann nicht ohne Weiteres zurückgeholt oder gestoppt werden. Mit Glück können Sie innerhalb der ersten paar Stunden nach dem Überweisungsauftrag die Überweisung noch durch eine entsprechende Kontaktaufnahme mit Ihrer Bank stoppen. Ist der Auftrag schon ausgeführt, ist es jedoch zu spät. Die Banken handhaben die Sperre von Überweisungsaufträgen unterschiedlich.
Ansonsten bleibt nur die Strafanzeige bei der Polizei. Dies hat nichts mit der Frage zu tun, ob Sie Ihr Geld zurückbekommen: Hier geht es darum, den Tätern das Handwerk zu legen. Allerdings können Sie ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren anstrengen und Ihr Geld zurückverlangen, wenn die Ermittlungen zum Erfolg geführt haben.
Wichtig: Sammeln Sie alle Belege, also zum Beispiel Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und einen Screenshot des Angebots. Diese sind später als Beweismittel wichtig.

Aktuell: Corona-Betrug


Das Coronavirus führt zu besonderen betrügerischen Geschäftsmodellen. So warnt die Polizei Hagen in ihrem Presseportal "Blaulicht" vor einer online kursierenden "Corona-Karte". Diese soll angeblich in Echtzeit registrierte Corona-Infektionsfälle anzeigen, lädt aber bei ihrer Öffnung eine Schadsoftware auf den PC, die Ihre Zugangsdaten und Passwörter stiehlt.

Mehrere Fake-Seiten gibt es offenbar unter dem Motto "soforthilfe-für-corona"; dort sollen Unternehmen Förderungen beantragen können. In Wahrheit geht es nur darum, die Daten der Unternehmen zu bekommen, damit die Betrüger sich als diese ausgeben und selbst die Förderung kassieren können. Für diese Seiten hat es sogar Telefonwerbung durch Anrufe bei Unternehmen gegeben.

Praxistipp zu Fake-Shop im Internet


Bei Onlineshops kann etwas gesunder Menschenverstand gepaart mit Vorsicht nicht schaden. Sind Sie Opfer eines Betruges geworden, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Zivilrecht unter Umständen helfen, den Betrag später wieder einzuklagen - jedoch erst, wenn die Täter ermittelt sind.

(Ma)


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 Ulf Matzen
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