Recht und Gesetz: Was ändert sich im September 2018?

31.08.2018, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Recht und Gesetz: Was ändert sich im September 2018? © Bu - Anwalt-Suchservice

Auch im September 2018 stehen wieder einige Änderungen zu Recht und Gesetz an – unter anderem für Autofahrer. Neuigkeiten gibt es auch aus dem Waffenrecht. Nach herkömmlichen Glühlampen wird nun auch die Halogenlampe abgeschafft.

Eine bedeutende Änderung betrifft Autofahrer: Ab September 2018 gilt das neue Abgas-Testverfahren WLTP. Diese Änderung hat Einfluss auf die Kfz-Steuer. – Der Umgang mit Kriegswaffen wird nun noch strengeren Regeln unterworfen. – Die EU hat zuerst die Glühlampe abgeschafft, nun folgt die Halogenleuchte. Und am Geldautomaten muss sich mancher auf eine neue Eingabe-Reihenfolge einstellen.

Was bedeutet WLTP?


Die Abkürzung WLTP bedeutet “Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure” und steht für ein neues Abgas- und Verbrauchstestverfahren für neu zugelassene Fahrzeuge.
Bisher wurde das Testverfahren NEFZ angewendet. Dessen Ergebnisse waren zu ungenau und zu unrealistisch. Das neue Verfahren berücksichtigt nun eine Menge vordefinierter Bedingungen, etwa Schaltvorgänge, Fahrzeuggewicht, Umgebungstemperatur, Reifendruck und Spritqualität. Es gibt drei Fahrzeugklassen, für die jeweils verschiedene Fahrzyklen entwickelt worden sind, um zum Beispiel das Fahren auf Autobahn, Landstraße oder im Stadtverkehr zu simulieren.
Ein Nachteil des alten Testverfahrens bestand darin, dass es nicht international vereinheitlicht war. So konnte ein baugleiches Auto in fünf verschiedenen Verkaufsländern mit fünf verschiedenen Verbrauchsangaben angeboten werden. Die vom NEFZ gelieferten Werte sollen dabei um bis zu 40 Prozent von der Realität abgewichen sein.
Mit dem neuen WLTP-Verfahren soll sich diese Abweichung nun verringern. Eingeführt wird es allerdings nur in der EU, Großbritannien, Norwegen, Island, Schweiz, Liechtenstein, der Türkei und Israel. Ab 1.9.2018 gilt es in Deutschland für alle neu zugelassenen Fahrzeuge.

Welche praktischen Folgen hat WLTP für Autofahrer?


Auf dem Papier – und nur dort – steigt für das gleiche Fahrzeug der Verbrauch an Treibstoff. Durchschnittlich sollen nun um 20 Prozent höhere Werte herauskommen. Dies führt jedoch rechnerisch auch zu einem höheren CO2-Ausstoß der Fahrzeuge. Damit steigt die KfZ-Steuer – und das zum Teil drastisch.
Die Steuer wird aus dem sogenannten Sockelbetrag und dem CO2-Wert in der Zulassungsbescheinigung I errechnet. Zu erwarten sind Steuer-Erhöhungen zwischen 20 und 70 Prozent. Eine Beispielrechnung des ADAC erbrachte bei einem Suzuki Swift Sport 1.4 eine Steuererhöhung um 22,70 Prozent, bei einem Dacia Duster eine Erhöhung um 38,60 Prozent und bei einem Peugeot 508 1.6 Pure Tech eine Erhöhung um 73,90 Prozent. Allerdings handelt es sich meist um relativ geringe Euro-Beträge, da die KfZ-Steuer insgesamt nicht sehr hoch ist. So steigt die Steuer beim eben genannten Peugeot von 92 auf 160 Euro im Jahr.

Besserer Schutz vor Tachobetrug


Geschönte Kilometerangaben sind ein steter Quell der Freude für Gebrauchtwagenkäufer. Die EU möchte nun damit aufräumen. Eine neue Verwaltungsvorschrift (Verordnung (EU) 2017/1151) besagt, dass ab 1. September 2018 neu zugelassene PKW “systematisch” gegen Manipulationen ihrer Laufleistung geschützt werden müssen. Konkrete Ausführungsbestimmungen scheinen jedoch noch zu fehlen.

Halogenlampen vor dem Aus


EU-weit wird nun zum 1. September 2018 nach Abschaffung der Glühlampe auch der Verkauf der Halogenlampe beendet. Betroffen sind:
- Birnen- und kerzenförmige Lampen der Energieklasse D, die ungebündeltes Licht ausstrahlen,
- Hochvolt-Halogenlampen für 230 Volt Netzspannung,
- Niedervolt-Halogenlampen (Netzspannung 12 Volt, ab Effizienzklasse C).

Weiterhin verkauft werden dürfen flache Halogenlampen und Spots für Schreibtische und Flutlichter, sowie klare Halogenlampen mit R7s und G9-Sockeln (Effizienzklasse C). Die weitere Nutzung vorhandener Lampen ist natürlich erlaubt. Im Handel werden jedoch demnächst nur noch Energiesparlampen oder LED-Leuchten sein.

Kriegswaffen im Privatbesitz: Neue Regeln


Nicht jeder hat – so wie ein Kieler Rentner im Jahr 2015 – einen kompletten Panzer aus dem 2. Weltkrieg im Keller versteckt. Es gibt allerdings durchaus viele Sammler und auch offizielle Ausstellungen und Museen, die Kriegswaffen besitzen. Eine neue Verordnung – genauer, die Kriegswaffenunbrauchbarmachungs- und -umgangsverordnung (KrWaffUnbrUmgV) stellt nun ab 1.9.2018 die Einschränkungen im Umgang mit Kriegswaffen klar. Der Besitz von Kriegswaffen ist generell nur erlaubt, wenn diese unbrauchbar gemacht sind. Kindern und Jugendlichen ist generell der Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen verboten. Jedermann ist der Umgang mit fahrfähigen unbrauchbar gemachten Kampfpanzern oder Panzerhaubitzen verboten.
Eine Reihe von Schusswaffen – wie etwa Maschinengewehre, Maschinenpistolen, Granatwerfer und Panzerabwehrwaffen, dürfen auch in unbrauchbarem Zustand nicht für Dritte erkennbar geführt werden. Filmaufnahmen und Theaterstücke sind ausgenommen. Wer mit einem gepanzerten Kampffahrzeug (das nicht gerade ein Kampfpanzer oder eine Panzerhaubitze ist) auf seinem Privatgrundstück herumfahren möchte, kann allerdings eine Sondergenehmigung beantragen. Diese setzt die waffenrechtliche Zuverlässigkeit des Betreffenden voraus. Wer eine Kriegswaffe erbt, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Was ändert sich am Geldautomaten?


Eine neue Software an Geldautomaten soll das Geld-Abheben sicherer machen und Tricksereien erschweren. Dafür müssen Verbraucher in Zukunft erst den Geldbetrag und danach ihre PIN eingeben. Dies wird bereits von einigen Geldinstituten so gehandhabt, nun schließen sich weitere – wie auch die Sparkassen – an. Grund ist eine Masche von Trickbetrügern, die die Kunden ablenken, den Auszahlungswunsch auf den Maximalbetrag erhöhen und schließlich selbst das Geld nehmen, während der Kunde ein zweites Mal abgelenkt wird. Dieser seit 2012 praktizierte Trick soll insbesondere bei der Postbank effektiv durch das neue Verfahren unterbunden worden sein.

(Wk)


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 Günter Warkowski
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