Worauf Tierbesitzer achten müssen, wenn sie mit oder ohne ihre Haustiere Urlaub machen

10.08.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Hund,Tier,Urlaub,Auto,Reise,Tierpension Urlaub: Soll das Haustier mit oder gibt man es besser in Pflege? © - Designed by Magnific
Das Wichtigste in Kürze

1. Unterbringung: Vor der Buchung sollte man unbedingt prüfen, ob Hotels, Ferienwohnungen oder Campingplätze Haustiere erlauben und ob zusätzliche Kosten oder Regeln gelten.

2. Reise: Für die Bahnfahrt bzw. bei einer Flugreise sollte rechtzeitig geprüft werden, ob die Haustiermitnahme erlaubt ist. Die Buchung nicht vergessen.

3. Impfungen: Es sollte rechtzeitig sichergestellt werden, dass alle notwendigen Impfungen und Gesundheitsnachweise vorhanden sind, ggf. EU-Heimtierausweis und Schutz vor Parasiten berücksichtigen.

Auch Haustiere wollen im Urlaub versorgt sein. Die beste Lösung für die Urlaubszeit besteht darin, nette Freunde oder Verwandte darum zu bitten, sich um Hund, Katze, Hase oder Vogel zu kümmern, einschließlich täglichem Füttern und ggf. Gassi gehen oder Säubern des Käfigs. Solche netten Menschen sind jedoch nicht immer verfügbar. Für diesen Fall gibt es professionelle Tiersitter. Tierfreunde, die diese beauftragen, müssen sich jedoch ein wenig mit Verträgen und Haftung beschäftigen. Was passiert, wenn der Hund in der Tierpension mal zubeißt? Und was muss ich beachten, wenn ich mein Haustier in den Urlaub mitnehmen möchte?

Wer pflegt mein Haustier in der Urlaubszeit?


Eine gute Möglichkeit besteht darin, im Bekannten- und Verwandtenkreis zu fragen. Vielleicht hat ein Bekannter ja selbst ein Tier, sodass man sich bei ihm oder ihr revanchieren kann, wenn derjenige selbst mal in den Urlaub fährt? Wenn dann doch niemand Zeit und Lust hat, sich um das Haustier zu kümmern, übernehmen bezahlte Tiersitter gerne die Urlaubsbetreuung für das Tier.

Spezialisierte Vermittlungsportale bringen Tierhalter und private Tiersitter online zusammen. Tierfreunde können dort Profile möglicher Kandidaten und deren Erfahrung mit Tieren anschauen und Preise vergleichen. Tiersitter sind oft Studenten, die sich etwas dazuverdienen möchten. Große Fachkenntnis wird man hier nicht erwarten können.

Wie viel Fachwissen erforderlich ist, hängt von der Tierart und dem Charakter sowie den Bedürfnissen des Tieres ab. Die meisten Katzen lassen sich einfacher füttern als manche Exoten. Mit Hunden sollte man umgehen können und viele Tierarten haben besondere Bedürfnisse.

Tipp: Auch die Unterbringung in einer Tierpension ist eine Möglichkeit. Diese sollte man sich zuvor genau ansehen, denn Qualität ist nicht selbstverständlich. Eine Urlaubsbetreuung bieten oft auch Tierheime an.

Was kostet eine Tierpension?


Je nach angebotener Leistung können die Preise für die Urlaubsbetreuung Ihres Haustiers in einer Tierpension sehr unterschiedlich ausfallen. Von der einfachen Tierpension bis zum Tierhotel mit Luxus-Angeboten wie Hundesport und Agility-Training nebst Hundeschwimmbad ist alles möglich.

Als Durchschnittswert kann man 20 bis 45 Euro pro Tag für Hunde annehmen (je nach Größe) sowie 10 bis 19 Euro für Katzen und 3 bis 15 Euro für Kaninchen oder Meerschweinchen. Viele Tierpensionen geben bei mehreren Haustieren Mengenrabatt.

Wichtig: Informieren Sie sich, ob die Tierpension Zuschläge etwa für Heizkosten, Futter oder Medikamente erhebt.

Tierpensionen arbeiten oft mit einem Tierarzt oder einer Tierklinik zusammen. Wenn Ihrem Tier Medikamente verabreicht werden müssen oder eine aufwändige Fellpflege erforderlich ist, fallen meist zusätzliche Gebühren an. Meist verlangen Tierpensionen beim Abgeben eines Tiers dessen Impfausweis. Viele Tierpensionen bieten einen Hol- und Bring-Service an.

Vertrag mit der Tierpension: Was sollte drinstehen?


Auch rechtlich muss alles seine Ordnung haben. Tierfreunde müssen mit der Tierpension einen Vertrag über die Urlaubsbetreuung schließen. Darin sollten die Besonderheiten des jeweiligen Tieres genannt werden. Dazu gehören etwa:

- besondere Verhaltensweisen,
- Vorlieben,
- Erkrankungen und
- notwendige Medikamente.

Verträgt sich Ihr Tier schlecht mit Artgenossen? Dann sollten Sie dies ehrlich sagen. Tierpensionen haben in der Regel auch Plätze für unverträgliche Bewohner. Dies müssen sie nur vorher wissen.

Was kostet ein Tiersitter für Zuhause?


Tiersitter sind mobil und kommen in die Wohnung, um Ihr Tier während Ihres Urlaubs zu betreuen. Sie werden nach Stunden bezahlt. Solche Angebote gibt es auch für die Pflege von Aquarien. Hier ist natürlich etwas Fachkenntnis gefragt. Der Stundensatz kann sehr unterschiedlich ausfallen und hängt davon ab, wie viel Erfahrung der Betreffende hat. Zusätzlich spielen die Anzahl der zu versorgenden Tiere und der Aufwand eine Rolle. Viele Tiersitter berechnen ihre Anfahrt extra.

Preisbeispiele:

- Hundesitting beim Hundesitter zu Hause: 20 bis 40 Euro/Tag.
- Gassi-Service als Ergänzung: 10 bis 20 Euro pro Spaziergang.
- Katzensitting (1 bis 2 Besuche/Tag): 10 bis 20 Euro/Tag.

Es gibt Agenturen, die Tiersitter vermitteln.

Die Tierhalterhaftung: Wer haftet, wenn der betreute Hund zubeißt?


Natürlich können Tiere auch Schäden anrichten. § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt: Wenn jemand durch ein Haustier verletzt wird oder dieses einen Sachschaden verursacht, haftet der Tierhalter – und zwar unabhängig von einem Verschulden. Das Argument, dass man zum Zeitpunkt des Vorfalles in Schweden Lachse geangelt hat, fällt also aus.

Die Tierhalterhaftung greift auch, wenn Personen geschädigt werden, die beruflich mit fremden Tieren umgehen. Gerichte haben schon entschieden, dass auch diese Personen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Tierhalter haben können.

Beispiel: Der Bundesgerichtshof gestand der Inhaberin einer Tierpension einen Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Kunden zu. Dessen Hund hatte sie während der Urlaubsbetreuung ins Gesicht gebissen (Urteil vom 25. März 2014, Az. VI ZR 372/13).

Auch ein Tierarzt bekam Schadensersatz sowie Verdienstausfall zugesprochen, der gegen eine Tierhalterin geklagt hatte. Der Veterinär hatte bei einem in Pension gegebenen Araberhengst rektal Fieber messen wollen und einen Huftritt abbekommen (BGH, Urteil vom 17. März 2009, Az. VI ZR 166/08).

Tipp: Die Privathaftpflichtversicherung zahlt hier nicht. Tierhalter sollten für solche Fälle unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Dies gilt insbesondere bei Hunden und Pferden. In den meisten Bundesländern gibt es entweder eine generelle oder eine auf bestimmte Hunderassen beschränkte Versicherungspflicht für Hunde.

Wohin kann ich mein Tier in den Urlaub mitnehmen?


In manchen Hotels und Ferienwohnungen in Deutschland darf man sein Tier im Urlaub mitbringen. Immerhin sind Tierfreunde eine große Zielgruppe und sorgen für zusätzlichen Umsatz. Tierfreundliche Unterkünfte findet man in den Reise- oder Unterkunftsportalen im Internet.

Schwieriger ist es im Ausland. Tierfreunde benötigen bei einer Auslandsreise nicht nur die Zustimmung des Inhabers ihrer Unterkunft, sondern bei einer Flugreise auch das „Okay“ ihrer Fluggesellschaft. Abhängig vom Reiseland kann es für die Tiere auch besondere „Einreiseformalitäten“ wie Quarantäne oder Impfungen geben.

Der Umgang mit Tieren als Reisebegleitung unterscheidet sich je nach Fluggesellschaft. Die meisten Airlines nehmen zwar Tiere, stellen dafür jedoch ganz unterschiedliche Regeln auf. Zum Teil dürfen Fluggäste Tiere mit in die Kabine nehmen, die einschließlich Transportbox nicht mehr als 8 kg wiegen. Meist werden für die Mitnahme eines Tiers zusätzliche Gebühren verlangt. Diese können etwa 25 bis 300 Euro betragen. Eine vorherige Anmeldung des Tieres ist unbedingt erforderlich – am besten gleich bei der Buchung des Fluges.

Tipp: Einige Airlines verlangen einen gültigen Impfpass. Größere Hunde werden häufig im Frachtraum befördert. Hier sollte man sich rechtzeitig nach den Anforderungen der Fluggesellschaft an die Transportbox erkundigen. Weniger strenge Regeln gelten meist für Blinden- und Assistenzhunde.

Gefährliche Hunde (Kampfhunde, sogenannte Listenhunde) werden oft nicht per Flugzeug befördert. Auch Nagetiere oder Schlangen wollen die Fluggesellschaften nicht in ihren Maschinen haben. Dies ist besser für alle Beteiligten: Entwischt ein solches Tier, möchte wohl niemand die Ausfallzeit des Flugzeuges bezahlen, während eine Suchmannschaft durch Frachträume und Kabelschächte kriecht.

Welche Reiseformalitäten gelten für Tiere innerhalb der EU?


Die EU hat einige Regeln für den Urlaub mit dem eigenen Haustier aufgestellt. So gibt es seit Ende 2014 eine EU-Verordnung zum Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen. Wer von Deutschland aus in ein anderes EU-Land reisen will, muss dafür sorgen, dass sein Tier folgende Voraussetzungen erfüllt:

- Gültige Impfung gegen Tollwut (mindestens 21 Tage alt),
- Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung (wenn diese vor dem 3.7.2011 durchgeführt wurde),
- Heimtierausweis: seit 2014 in neuer Form. Der ihn ausstellende Tierarzt trägt darin Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres ein. Der Halter muss den Ausweis unterschreiben. Alte Ausweise bleiben gültig.

Großbritannien, Malta, Schweden und Irland haben 2012 den verpflichtenden Bluttest für Tollwut und die Zeckenbehandlung abgeschafft. Für Finnland, Malta, Großbritannien und Irland muss weiter eine Bandwurmbehandlung nachgewiesen werden. Für Kampfhunde gibt es Einschränkungen je nach Einreiseland. Tierhalter sollten sich vor der Reise beim jeweiligen Konsulat in Deutschland informieren.

Tipp: Bei Reisen im Auto sollten Tiere gut gesichert sein – etwa durch Transportboxen oder Autogurte (§ 23 StVO). Dies gilt in Deutschland und weiteren EU-Ländern. Allerdings ist es auch im Interesse des Tieres und der Unfallvermeidung dringend zu empfehlen.

Welche Reiseformalitäten gelten außerhalb der EU?


Außerhalb der EU haben Reisende mit Haustieren deutlich mehr Formalitäten zu beachten. Zunächst sollte man sich unbedingt beim Konsulat des Einreiselandes in Deutschland über dessen Vorschriften informieren.

Wichtig: Auch die Rückreise nach Deutschland kann schwierig sein. Deutschland verlangt nämlich für die Wiedereinreise von Hunden, Katzen oder Frettchen bei vielen Ländern einen Antikörpernachweis für Tollwut. Damit soll ein Einschleppen der Tollwut verhindert werden, die in vielen Ländern noch eine Gefahr ist. Dies gilt zum Beispiel für die Türkei, Tunesien und Marokko.

Bei der Rückreise in die EU müssen Tierhalter meist vorweisen können:

- Tätowierung oder Mikrochip (bei neuer Kennzeichnung ab 3. Juli 2011 nur noch Mikrochip),
- gültige Tollwutschutzimpfung,
- EU-Heimtierausweis (Tier aus der EU) bzw. amtliche Veterinärbescheinigung (Tier aus einem Nicht-EU-Staat), in dem die Mikrochipnummer oder Tätowierung eingetragen sind,
- Impfpapiere / Tiergesundheitsbescheinigung und ggf. Befund des Bluttests (Tollwutantikörpertest),
- Begleitung einer verantwortlichen Person, die eine schriftliche Erklärung darüber abgeben muss, dass das Tier nicht importiert wird, um es zu verkaufen oder einen Besitzerwechsel durchzuführen.

Verboten ist die Einfuhr von Hundewelpen in die EU bzw. nach Deutschland, die jünger sind als 15 Wochen. Bei älteren Welpen ist eine Tollwut-Schutzimpfung Pflicht. Näheres finden Sie hier:
https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/HeimtiereEinreiseregelung.html

Bei jedem Haustier, das nach einer Reise in die EU zurückkehrt, werden grundsätzlich die Dokumente und die Identität des Tieres kontrolliert. Daher muss das Tier am Zoll angemeldet werden.

Wichtig: Eine Einreise bzw. Rückreise mit Tieren aus Nicht-EU-Ländern kann nicht selbstverständlich über jeden Flughafen erfolgen, sondern ist nur über bestimmte Flughäfen oder Schiffshäfen möglich. Hier finden Sie die Liste der Einreiseorte:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Haus-Zootiere/Liste_Einreiseorte_Bundesrepublik_Deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Wann braucht mein Haustier auf Reisen einen Tollwuttest?


Hat man sich mit seinem Haustier in einem Land aufgehalten, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Tollwutstatus ungeklärt ist, muss vor der Rückreise in die EU ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem EU-zugelassenen Labor durchgeführt werden. Solche Länder sind zum Beispiel:

- Türkei,
- Ägypten,
- Marokko,
- Tunesien.

Wenn das Haustier sogar aus einem dieser Länder stammt und neu in die EU kommt, reicht der Bluttest nicht aus. Dann wird zusätzlich eine Wartefrist von drei Monaten vor der Einreise in die EU gefordert. Nähere Infos gibt es beim Bundeslandwirtschaftsministerium oder beim Zoll.

Praxistipp zum Urlaub mit Hund, Katze & Co.


Für Tiere können Flugreisen viel Stress bedeuten. Daher kann es für Ihren Hund oder Ihre Katze besser sein, für die Dauer des Urlaubs zu Hause betreut zu werden. Zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Haustier kann Sie ein Rechtsanwalt beraten, der sich auf das Tierrecht als Teilgebiet des Zivilrechts spezialisiert hat.

(Wk)


 Günter Warkowski
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