Urlaub und Haustiere - Wissen für Tierfreunde

28.10.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Hund,Tier,Urlaub,Auto,Reise,Tierpension Urlaub: Soll das Haustier mit oder gibt man es besser in Pflege? © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Unterbringung: Vor der Buchung sollte man unbedingt prüfen, ob Hotels, Ferienwohnungen oder Campingplätze Haustiere erlauben und ob zusätzliche Kosten oder Regeln gelten.

2. Reise: Für die Bahnfahrt bzw. bei einer Flugreise sollte rechtzeitig geprüft werden, ob die Haustiermitnahme erlaubt ist. Die Buchung nicht vergessen.

3. Impfungen: Es sollte rechtzeitig sichergestellt werden, dass alle notwendigen Impfungen und Gesundheitsnachweise vorhanden sind, ggf. EU-Heimtierausweis und Schutz vor Parasiten berücksichtigen.
Natürlich ist es die beste Lösung für die Urlaubszeit, nette Freunde oder Verwandte darum zu bitten, sich um Hund, Katze, Hase oder Vogel zu kümmern, einschließlich täglichem Füttern und ggf. Gassi gehen oder Säubern des Käfigs. Allerdings sind solche netten Menschen nicht immer verfügbar. Immerhin gibt es für diesen Fall professionelle Tiersitter. Wenn diese in Anspruch genommen werden sollen, muss man sich als Tierfreund allerdings auch mit Verträgen und Haftung beschäftigen. Wer haftet zum Beispiel, wenn der Hund in der Tierpension mal zubeißt? Und: Welche Möglichkeiten gibt es, das Haustier in den Urlaub mitzunehmen?

Wer pflegt mein Haustier in der Urlaubszeit?


Eine gute Möglichkeit ist immer, im Bekannten- und Verwandtenkreis zu fragen. Vielleicht hat ein Bekannter ja selbst ein Tier, sodass man sich bei ihm oder ihr revanchieren kann, wenn derjenige selbst in Urlaub fährt? Hat dann doch niemand Zeit und Lust, sich um das Haustier zu kümmern, gibt es bezahlte Tiersitter. Diese übernehmen gerne die Urlaubsbetreuung für das Tier.

Es gibt mehrere Vermittlungsportale, die Tierhalter und private Tiersitter online zusammenbringen. Dort können Tierfreunde Profile möglicher Kandidaten und die einschlägigen Erfahrungen der Tiersitter anschauen und auch Preise vergleichen. Häufig sind die Tiersitter Studenten, die sich etwas dazuverdienen möchten. Große Fachkenntnis wird man hier jedoch nicht erwarten können. Ob Fachwissen erforderlich ist, hängt von der Tierart und dem Charakter sowie den Bedürfnissen des Tieres ab. Eine Katze kann man einfacher füttern als manche Exoten. Mit Hunden sollte man schon umgehen können, und viele Tierarten haben besondere Bedürfnisse.

Eine weitere Möglichkeit ist die Unterbringung in einer gewerblichen Tierpension. Diese sollte man sich jedoch zuvor genau ansehen, denn Qualität ist nicht selbstverständlich. Viele örtliche Tierheime bieten ebenfalls eine Urlaubsbetreuung an.

Was kostet eine Tierpension?


Die Preise für die Urlaubsbetreuung Ihres Haustiers in einer Tierpension können je nach angebotener Leistung sehr unterschiedlich ausfallen. Von der einfachen Tierpension bis hin zum Tierhotel mit Luxus-Angeboten wie Hundesport und Agility-Training nebst Hundeschwimmbad kann alles gebucht werden. Als Durchschnittswert kann man 20 bis 25 Euro pro Tag für Hunde annehmen (je nach Größe) sowie 10 bis 19 Euro für Katzen und 5 bis 15 Euro für Kaninchen oder Meerschweinchen. In vielen Tierpensionen wurden zum Beispiel 2022 Heizkostenzuschläge erhoben. Dies ist mittlerweile nicht mehr so üblich. Trotzdem sollte man sich informieren, ob Zuschläge für Heizkosten, Futter oder Medikamentenabgabe anfallen. Viele Tierpensionen geben bei mehreren Haustieren Mengenrabatt.

Oft arbeiten Tierpensionen mit einem Tierarzt oder einer Tierklinik zusammen. Müssen Ihrem Tier Medikamente verabreicht werden oder ist eine aufwändige Fellpflege notwendig, fallen meist zusätzliche Gebühren an. Tierpensionen möchten meist, dass beim Abgeben des Tieres dessen Impfausweis mitgebracht wird. Viele Tierpensionen bieten einen Hol- und Bring-Service an.

Natürlich soll auch rechtlich alles seine Ordnung haben. Daher müssen Tierfreunde mit der Tierpension einen Vertrag über die Urlaubsbetreuung schließen. Darin sollten unbedingt auch die Besonderheiten des jeweiligen Tieres genannt werden. Dazu gehören etwa besondere Verhaltensweisen, Vorlieben, Erkrankungen und notwendige Medikamente. Verträgt sich Ihr Tier schlecht mit Artgenossen, sollten Sie dies ehrlich sagen. Tierpensionen haben in der Regel auch Plätze für unverträgliche Bewohner. Dies müssen sie nur vorher wissen.

Tiersitter dagegen sind mobil und kommen in die Wohnung. Sie werden nach Stunden bezahlt. Solche Angebote gibt es auch für die Pflege von Aquarien. Hier ist natürlich etwas Fachkenntnis gefragt. Der Stundensatz kann sehr unterschiedlich ausfallen und hängt davon ab, wie viel Erfahrung der Betreffende hat. Generell spielen auch noch die Anzahl der zu versorgenden Tiere und der Aufwand eine Rolle. Viele Tiersitter berechnen die Anfahrt extra.

Die Tierhalterhaftung: Wer haftet, wenn Bello mal zubeißt?


Tiere können auch Schäden anrichten. § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt: Wird jemand durch ein Haustier verletzt oder verursacht dieses einen Sachschaden, haftet der Tierhalter. Diese Haftung gilt unabhängig von einem Verschulden. Das Argument, dass man zum Zeitpunkt des Vorfalles in Schweden Lachse geangelt hat, fällt also aus.

Ebenso ändert es nichts, dass Personen geschädigt werden, die beruflich mit fremden Tieren umgehen. Schon mehrfach haben Gerichte entschieden, dass auch diese Personen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Tierhalter haben können.
Zum Beispiel gestand der Bundesgerichtshof 2014 der Inhaberin einer Tierpension einen Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Kunden zu. Dessen Hund hatte sie während der Urlaubsbetreuung ins Gesicht gebissen (Urteil vom 25. März
2014, Az. VI ZR 372/13).

Schadensersatz sowie Verdienstausfall bekam auch ein Tierarzt zugesprochen, der gegen eine Tierhalterin geklagt hatte. Der Veterinär hatte bei einem in Pension gegebenen Araberhengst rektal Fieber messen wollen. Dabei hatte er einen Huftritt abbekommen (BGH, Urteil vom 17. März 2009, Az. VI ZR 166/08). Für solche Fälle sollten Tierhalter unbedingt eine besondere Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen.

Wohin kann ich mein Tier in den Urlaub mitnehmen?


Es gibt einige Hotels und Ferienwohnungen in Deutschland, in denen man sein Tier im Urlaub mitbringen darf. Schließlich sind Tierfreunde eine große Zielgruppe und sorgen für zusätzlichen Umsatz. Solche tierfreundlichen Unterkünfte sind in den Reise- oder Unterkunftsportalen im Internet zu finden. Schwieriger ist es im Ausland. Tierfreunde benötigen bei einer Auslandsreise nicht nur die Zustimmung des Inhabers ihrer Unterkunft, sondern auch das "okay" ihrer Fluggesellschaft, wenn sie nicht per Auto anreisen. Abhängig vom Reiseland kann es für die Tiere auch besondere "Einreiseformalitäten" wie Quarantäne oder Impfungen geben.

Was halten Fluggesellschaften von Hund, Katze & Co.?


Der Umgang mit Tieren als Reisebegleitung unterscheidet sich je nach Fluggesellschaft. Zwar nehmen die meisten Airlines Tiere mit. Dafür stellen sie jedoch ganz unterschiedliche Regeln auf. Teilweise dürfen Fluggäste Tiere mit in die Kabine nehmen, die einschließlich Transportbox nicht mehr als 8 kg wiegen. Meist fallen für die Mitnahme eines Tiers zusätzliche Gebühren an; diese können etwa 25 bis 300 Euro betragen. Unbedingt notwendig ist eine vorherige Anmeldung des Tieres. Dies sollte man am besten gleich bei der Buchung des Fluges erledigen.

Manche Airlines verlangen außerdem einen gültigen Impfpass. Größere Hunde werden oft im Frachtraum befördert. In diesem Fall sollte man sich rechtzeitig nach den Anforderungen der Fluggesellschaft an die Transportbox erkundigen. Weniger strenge Regeln gelten meist für Blinden- und Assistenzhunde. Gefährliche Hunde (Kampfhunde, sogenannte Listenhunde) werden hingegen oft nicht befördert. Die Fluggesellschaften wollen auch Nagetiere oder Schlangen nicht in ihren Maschinen haben. Dies ist besser für alle Beteiligten: Wenn ein solches Tier entwischt, möchte wohl niemand die Ausfallzeit des Flugzeuges bezahlen, während eine Suchmannschaft durch Frachträume und Kabelschächte kriecht.

Welche Reiseformalitäten gelten für Tiere innerhalb der EU?


Für den Urlaub mit dem eigenen Haustier gibt es eigene Regeln in der EU. Seit Ende 2014 regelt eine neue EU-Verordnung das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen. Wer von Deutschland aus in ein anderes EU-Land reisen will, muss sicherstellen, dass sein Tier folgende Voraussetzungen erfüllt:

- Gültige Impfung gegen Tollwut (mindestens 21 Tage alt),
- Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung (wenn diese vor dem 3.7.2011 durchgeführt wurde),
- Heimtierausweis: seit 2014 in neuer Form. Der ihn ausstellende Tierarzt trägt darin Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres ein. Der Halter muss den Ausweis unterschreiben. Alte Ausweise bleiben gültig.

Seit 2012 haben Großbritannien, Malta, Schweden und Irland den verpflichtenden Bluttest für Tollwut und die Zeckenbehandlung abgeschafft. Für Finnland, Malta, Großbritannien und Irland ist weiter eine Bandwurmbehandlung nachzuweisen. Für Kampfhunde sind Einschränkungen je nach Einreiseland möglich. Vor der Reise sollten sich Tierhalter an das jeweilige Konsulat in Deutschland wenden.

Bei Reisen im Auto sollten Tiere gesichert sein – zum Beispiel durch Absperrgitter, Transportboxen oder Autogurte (§ 23 StVO). Dies gilt in Deutschland und weiteren EU-Ländern. Es ist jedoch auch im Interesse des Tieres und der Unfallvermeidung dringend zu empfehlen.

Welche Reiseformalitäten gelten außerhalb der EU?


Reisende mit Tieren haben bei Reisen außerhalb der EU deutlich mehr Formalitäten zu beachten. Zunächst gilt es, bei der Einreise ins Urlaubsland dessen Vorschriften zu kennen. Darüber kann man sich beim Konsulat des Einreiselandes in Deutschland informieren. Vorsicht: Auch die Rückreise nach Deutschland kann schwierig sein.

Für die Wiedereinreise von Hunden, Katzen oder Frettchen verlangt Deutschland nämlich bei vielen Ländern einen Antikörpernachweis für Tollwut. Hier soll ein Einschleppen der Tollwut verhindert werden, denn diese ist in vielen Ländern noch eine Gefahr. Dies gilt zum Beispiel für die Türkei, Tunesien und Marokko.

Bei der Rückreise in die EU müssen Tierhalter meist vorweisen können:

- Tätowierung oder Mikrochip (bei neuer Kennzeichnung ab 3. Juli 2011 nur noch Microchip),
- gültige Tollwutschutzimpfung,
- EU-Heimtierausweis (Tier aus der EU) bzw. amtliche Veterinärbescheinigung (Tier aus einem Nicht-EU-Staat), in dem die Mikrochipnummer oder Tätowierung eingetragen sind,
- Impfpapiere / Tiergesundheitsbescheinigung und ggf. Befund des Bluttests (Tollwutantikörpertest),
- Begleitung einer verantwortlichen Person, die eine schriftliche Erklärung darüber abgeben muss, dass das Tier nicht importiert wird, um es zu verkaufen oder einen Besitzerwechsel durchzuführen.

Nicht erlaubt ist die Einfuhr von Hundewelpen in die EU bzw. nach Deutschland, die jünger sind als 15 Wochen. Bei älteren Welpen ist eine Tollwut-Schutzimpfung Pflicht. Näheres finden Sie hier:
https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/HeimtiereEinreiseregelung.html

Bei jedem Haustier, das nach einer Reise in die EU zurückkehrt, werden grundsätzlich die Dokumente und die Identität des Tieres kontrolliert. Das Tier muss daher am Zoll angemeldet werden. Eine Einreise bzw. Rückreise mit Tieren aus Nicht-EU-Ländern kann nicht selbstverständlich über jeden Flughafen erfolgen, sondern ist nur über bestimmte Flughäfen oder Schiffshäfen möglich. Hier finden Sie die Liste der Einreiseorte:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Haus-Zootiere/Liste_Einreiseorte_Bundesrepublik_Deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Wann braucht mein Haustier auf Reisen einen Tollwut-Test?


Ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) muss in einem EU-zugelassenen Labor vor der Rückreise in die EU durchgeführt werden, wenn man sich mit dem Tier in einem Land aufgehalten hat, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Tollwutstatus unbekannt ist. Solche Länder sind zum Beispiel die Türkei, Ägypten, Marokko und Tunesien. Stammt das Haustier sogar aus einem dieser Länder und kommt neu in die EU, reicht der Bluttest nicht aus. Dann wird zusätzlich eine Wartefrist von drei Monaten vor der Einreise in die EU verlangt. Nähere Infos gibt es beim Bundeslandwirtschaftsministerium oder beim Zoll:

Praxistipp zum Urlaub mit Hund, Katze & Co.


Flugreisen können für Tiere viel Stress bedeuten. Daher kann es für Ihren Hund oder Ihre Katze besser sein, für die Dauer des Urlaubs zu Hause betreut zu werden. Kommt es zu einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit einem Haustier, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, der sich auf das Tierrecht als Teilgebiet des Zivilrechts spezialisiert hat.

(Wk)


 Günter Warkowski
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