Wann mache ich mich wegen Unterschlagung strafbar?

26.04.2021, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Unterschlagung,Untreue,Vermögen,Insolvenz,Straftat Wer fremde Gelder in die eigene Tasche steckt, riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe. © - freepik

Wer geschäftlich oder privat mit dem Eigentum anderer Leute zu tun hat, begibt sich oftmals in die Gefahr, eine Unterschlagung zu begehen. Allerdings ist dies nicht jedem bewusst. Wo liegen die Risiken?

Nach § 246 des Strafgesetzbuches gilt die Unterschlagung als Straftat. Sie begeht, wer „eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet“. Das heißt: Wer sich einen Gegenstand aneignet, der ihm nicht gehört, oder diesen jemand anderem gibt, obwohl keiner von beiden ein Recht darauf hat, macht sich wegen einer Unterschlagung strafbar. Dafür droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Mit einer härteren Strafe ist zu rechnen, wenn dem Täter der entsprechende Gegenstand anvertraut worden war: Dann beträgt die Strafandrohung bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe. Strafbar ist auch eine versuchte Unterschlagung. Häufig wird die Unterschlagung als „Auffangdelikt“ bezeichnet. Denn: Sie wird auch im Rahmen anderer Straftaten mit begangen – beispielsweise beim Betrug. Wenn dann die andere Straftat mit einer schwereren Strafe bedroht ist, wird der Täter nicht wegen Unterschlagung bestraft, sondern wegen des schwerer wiegenden Delikts.

Was ist der Unterschied zwischen Unterschlagung und Diebstahl?


Der rechtliche Unterschied zwischen einem Diebstahl und einer Unterschlagung ist, dass beim Diebstahl der betreffende Gegenstand ohne Zustimmung des Eigentümers aus dessen Gewahrsam weggenommen wird. Bei der Unterschlagung hat der Eigentümer dem Täter den Gegenstand jedoch freiwillig übergeben - er bekommt ihn nur nicht zurück.

Beispiel:
Ein Mietwagen wird auf dem Parkplatz des Autoverleihers aufgebrochen, kurzgeschlossen und weggefahren. Hier handelt es sich um Diebstahl.

Der gleiche Mietwagen wird mit ordnungsgemäßem Vertrag vermietet. Der Mieter legt einen gefälschten Personalausweis vor, fährt mit dem Auto davon und verkauft es per Kleinanzeige. Hier handelt es sich um eine Unterschlagung.

Was unterscheidet die Unterschlagung von der Untreue?


Auch die Untreue oder Veruntreuung ist eine Straftat. Geregelt ist sie in § 266 StGB. Von einer Untreue spricht man, wenn der Täter einem anderen dessen Vermögen wegnimmt, welches er aber selbst in Verwahrung hat. Zuvor muss er jedoch eine Verpflichtung übernommen haben, das fremde Vermögen zu betreuen. Er muss seine Verfügungsmöglichkeit darüber für die Straftat ausnutzen.

Beispiel: Der Prokurist eines Unternehmens kauft mit dem Geld des Betriebes teuren Schmuck für seine Freundin.

Was gilt für Löhne und Sozialversicherungsbeiträge?


Wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Löhne oder Sozialversicherungsbeiträge vorenthält oder die Sozialversicherungsbeiträge nicht an den entsprechenden Versicherungsträger weiterleitet, macht er sich nach § 266a StGB strafbar. Hier handelt es sich um eine Variante der Unterschlagung. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber das Delikt „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ geschaffen. Die Strafandrohung beträgt bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe.

Urteil: Unterschlagung bei der Freiwilligen Feuerwehr


In Rosenheim verurteilte 2011 ein Schöffengericht den zweiten Vorsitzenden einer örtlichen Freiwilligen Feuerwehr wegen Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf Bewährung. Zu den Aufgaben des Mannes hatte es gehört, die hauseigenen Getränkeautomaten aufzufüllen und das Geld auf das Konto der Feuerwehr einzuzahlen. Das tat er jedoch nicht immer: Ab und zu steckte er sich das Geld auch in die eigene Tasche. Irgendwann war jedoch festgestellt worden, dass etwa 11.000 Euro fehlten.

Wie sieht eine Unterschlagung in der Insolvenz aus?


In einem Insolvenzverfahren führt der Insolvenzverwalter die Geschäfte für ein Unternehmen. Bei einer Privatinsolvenz nennt er sich Treuhänder und tut das Gleiche für einen Verbraucher. Im Insolvenzverfahren kann nur der Insolvenzverwalter Zahlungen veranlassen. Wenn sich nun der Insolvenzverwalter Gegenstände aus der Insolvenzmasse oder Geld des Schuldners aneignet, riskiert er, sich unter anderem wegen Unterschlagung strafbar zu machen.

Wie kann es zu einer Unterschlagung im Privatbereich kommen?


Eine Unterschlagung kann auch im Privaten begangen werden. Beispielsweise wurde 2003 ein bekannter Fernsehmoderator vom Amtsgericht Hamburg zu einer Geldstrafe von 40.000 Euro verurteilt. Der Mann hatte einer Freundin einen teuren Cartier-Ring nicht wieder zurückgegeben. Diesen hatte sie in seinem Schlafzimmer vergessen. Wie üblich, richtete sich hier die Höhe der Geldstrafe nach dem Einkommen des Angeklagten. Es wurden 80 Tagessätze.

Urteil: Unterschlagung, Betrug und Untreue


Den ehemaligen Inhaber eines Reisebüros verurteilte das Amtsgericht Heidenheim gleich wegen einer ganzen Reihe von Delikten. Der Mann hatte von Kunden bezahlte Gelder für deren Reisen nicht an die Reiseveranstalter weitergeleitet, sondern damit private Steuerschulden bezahlt. Das Gericht sah dies als Untreue an. Auch nutzte er die Kreditkarte seines Bruders, ohne die abgebuchten Beträge zurückzuzahlen – hier ging das Gericht von Betrug aus. Eine Unterschlagung beging er, indem er ein geleastes Auto nicht zurückgab, nachdem er das Geld für die Raten nicht mehr aufbringen konnte. Verurteilt wurde er zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Praxistipp


Eine Unterschlagung ist kein Kavaliersdelikt. Wenn Sie eines solchen Deliktes verdächtigt werden, sollten Sie umgehend anwaltlichen Rat suchen - ein Fachanwalt für Strafrecht ist hier der beste Ansprechpartner.

(Bu)


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 Stephan Buch
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