Wohnmobil bei Vermietung / Probefahrt entwendet: Muss die Versicherung zahlen?
04.02.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Wohnmobile werden oft unterschlagen oder gestohlen. © Bu - Anwalt-Suchservice Das Wichtigste in Kürze
1. Kein Diebstahl: Wird das Wohnmobil mit Einverständnis des Halters zur Probefahrt oder Vermietung freiwillig überlassen und nicht zurückgebracht, scheidet Diebstahl aus. In Betracht kommt stattdessen Unterschlagung.
2. Versicherungsrechtliche Folge: Die Kaskoversicherung deckt grundsätzlich nur Diebstahl, nicht aber Unterschlagung ab. Deshalb besteht häufig kein Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug freiwillig übergeben wurde.
3. Ausnahmen nur bei Sonderklauseln: Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn der Vertrag eine ausdrückliche Erweiterung enthält (z. B. „Trickdiebstahl“- oder „Unterschlagungsklausel“).
1. Kein Diebstahl: Wird das Wohnmobil mit Einverständnis des Halters zur Probefahrt oder Vermietung freiwillig überlassen und nicht zurückgebracht, scheidet Diebstahl aus. In Betracht kommt stattdessen Unterschlagung.
2. Versicherungsrechtliche Folge: Die Kaskoversicherung deckt grundsätzlich nur Diebstahl, nicht aber Unterschlagung ab. Deshalb besteht häufig kein Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug freiwillig übergeben wurde.
3. Ausnahmen nur bei Sonderklauseln: Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn der Vertrag eine ausdrückliche Erweiterung enthält (z. B. „Trickdiebstahl“- oder „Unterschlagungsklausel“).
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wohnmobil bei Vermietung entwendet: Ein Fall aus der Praxis Wohnmobile werden immer wieder entwendet Muss die Kfz-Versicherung für das entwendete Wohnmobil Schadensersatz zahlen? Wann ist die Unterschlagung eines Wohnmobils versichert? Was gilt, wenn das Wohnmobil nicht von der Probefahrt zurückkommt? Praxistipp zu bei Vermietung oder Probefahrt entwendetem Wohnmobil Wohnmobil bei Vermietung entwendet: Ein Fall aus der Praxis
Der junge Mann macht einen seriösen Eindruck. Er erzählt dem Wohnmobil-Vermieter vom geplanten Urlaub mit der Familie. Bereitwillig legt er seinen Personalausweis und Führerschein vor – gerne auch zum Fotokopieren. Er möchte eine Woche Urlaub mit dem Wohnmobil machen, um endlich mal auszuspannen. Michael H., ein kleiner Vermieter von Wohnmobilen in Hannover, hat keine Bedenken, dem Kunden sein Fahrzeug im Wert von 50.000 Euro anzuvertrauen.
Acht Tage später macht sich H. jedoch Sorgen, weil er noch nichts von seinem Mieter gehört hat. Nun versucht er, den Kunden auf dem Handy anzurufen. Aber: Die Nummer ist nicht vergeben.
Herr H. bekam sein Wohnmobil nicht zurück. Damit ist er nicht allein: Viele Wohnmobil-Vermieter müssen die Erfahrung machen, dass ihre Fahrzeuge gemietet, aber nicht zurückgegeben werden. Sie werden anschließend in Online-Portalen inseriert und auf irgendeinem öffentlichen Parkplatz als Gebrauchtfahrzeuge an ahnungslose Privatpersonen verkauft.
Herr H. trug wutentbrannt die Fotokopien der Papiere des Mieters zur Polizei. Die konnte ihm nicht helfen: Alle Dokumente waren gefälscht und die Adresse erfunden.
Wohnmobile werden immer wieder entwendet
Die Hessische/Niedersächsische Allgemeine berichtete im Juli 2016 über den Fall eines Privatmannes, der in gutem Glauben ein Wohnmobil der Marke Fiat Ducato gekauft hatte. Kurz darauf stand die Polizei vor seiner Tür und beschlagnahmte Fahrzeugpapiere und Schlüssel. Das Wohnmobil war in Berlin gemietet und nicht zurückgegeben worden. Der spätere Verkäufer hatte auch hier unter falschem Namen das Fahrzeug gemietet.
Durch die Presse ging auch ein Fall aus Salzbergen. Dort hatte eine 46-jährige Frau mit gefälschten Papieren ein Wohnmobil im Wert von 40.000 Euro gemietet. Sie gab es nicht zurück. Die Eigentümer entdeckten das Fahrzeug ein paar Tage nach Ablauf der Mietzeit in einer Online-Verkaufsanzeige. In diesem Fall konnte die Polizei die Täterin mit Hilfe eines falschen Käufers überführen. Das Amtsgericht Lingen verurteilte die Frau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung.
Muss die Kfz-Versicherung für das entwendete Wohnmobil Schadensersatz zahlen?
Im Eingangs erwähnten Fall nahm Herr H. nach dem Verschwinden seines Wohnmobils voller Hoffnung Kontakt zu seiner Kfz-Versicherung auf. Schließlich deckte die Kaskoversicherung doch einen Diebstahl ab. Allerdings kam nun die nächste unangenehme Überraschung: Die Versicherung zahlte nicht. Denn rechtlich gesehen handle es sich hier gerade nicht um einen Diebstahl. Der setzt nämlich voraus, dass der Täter jemandem einen Gegenstand gegen dessen Willen wegnimmt. Bei der Vermietung eines Wohnmobils liegt der Fall jedoch anders: Das Fahrzeug wird vom Vermieter selbst freiwillig an den Mieter übergeben. Wenn der Mieter das Wohnmobil nicht zurückgibt, handelt es sich daher nicht um einen Diebstahl, sondern um eine Unterschlagung. Diese ist ebenfalls strafbar. Üblicherweise ist sie jedoch nicht von der Kaskoversicherung abgedeckt.
Wann ist die Unterschlagung eines Wohnmobils versichert?
Eine Unterschlagung durch den Mieter des Fahrzeugs ist oft nicht einmal in der Vollkaskoversicherung versichert. Gegen diese Gefahr können sich Fahrzeughalter höchstens als Zusatzbaustein und gegen Aufpreis versichern. Für Autovermieter ist eine solche Zusatzversicherung dringend zu empfehlen. Immerhin steht der mögliche Schaden in keinem Verhältnis zu einer höheren Versicherungsprämie. Wohnmobil-Vermieter sollten daher ihre Versicherungsverträge genau darauf prüfen, was darin versichert ist und was nicht.
Was gilt, wenn das Wohnmobil nicht von der Probefahrt zurückkommt?
Auch auf Probefahrten werden Wohnmobile entwendet. Die Vorgehensweise ist die gleiche wie bei der Vermietung: Der Kaufinteressent zeigt einen gefälschten Ausweis vor, lässt sich das Fahrzeug vom Verkäufer übergeben und kommt nicht wieder. Der Eigentümer hat auch hier meist ein Problem mit seiner Kfz-Versicherung: Das Fahrzeug wird freiwillig an den vorgeblichen Kaufinteressenten übergeben. Es handelt sich also nicht um einen über die Kaskoversicherung versicherten Diebstahl, sondern um eine zumeist nicht mit versicherte Unterschlagung oder einen Betrug.
Praxistipp zu bei Vermietung oder Probefahrt entwendetem Wohnmobil
Bei Vermietung oder Verkauf von Wohnmobilen und ähnlichen Fahrzeugen ist erhöhte Vorsicht geboten. Besonders häufig sind VW-Busse betroffen. Gut organisierte Täter mit falschen Ausweisen haben sich auf diese Fahrzeuge spezialisiert. Schnell ist das Fahrzeug "geklaut" - rechtlich korrekt gesehen: unterschlagen. Insbesondere gewerbliche Vermieter von Wohnmobilen sollten dafür sorgen, dass ihre Kaskoversicherung auch Unterschlagung einschließt. Ein auf das Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei Schadensersatzforderungen gegen Ihre Versicherung zur Seite stehen.
(Bu)