Was gilt für das Gendern in der Schule?
19.08.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Neutralitätsgebot: An staatlichen Schulen gilt ein Neutralitätsgebot: Lehrer dürfen keine politischen oder weltanschaulichen Positionen vorgeben, was auch für die Sprache gilt.
2. Pflicht zum Gendern: Wird Gendern im Unterricht oder Arbeiten vorgeschrieben, ist dies rechtlich unzulässig, da es eine politische oder weltanschauliche Aussage enthält und deshalb nicht politisch neutral ist.
3. Punktabzug wegen Nicht-Genderns: Gendern ist keine verpflichtende Regel der amtlichen deutschen Rechtschreibung. Schüler dürfen nicht schlechter bewertet werden, wenn sie nicht gendern.
1. Neutralitätsgebot: An staatlichen Schulen gilt ein Neutralitätsgebot: Lehrer dürfen keine politischen oder weltanschaulichen Positionen vorgeben, was auch für die Sprache gilt.
2. Pflicht zum Gendern: Wird Gendern im Unterricht oder Arbeiten vorgeschrieben, ist dies rechtlich unzulässig, da es eine politische oder weltanschauliche Aussage enthält und deshalb nicht politisch neutral ist.
3. Punktabzug wegen Nicht-Genderns: Gendern ist keine verpflichtende Regel der amtlichen deutschen Rechtschreibung. Schüler dürfen nicht schlechter bewertet werden, wenn sie nicht gendern.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wo liegt eigentlich der Ursprung des Genderns? Welche Unterschiede gibt es beim Gendern? Was bedeutet das Neutralitätsgebot an Schulen? Ist Gendern politisch neutral? Verstößt eine Genderpflicht gegen das Neutralitätsgebot der Schule? Verstoßen Lehrer, die gendern, gegen das Neutralitätsgebot? Verstoßen Schüler die gendern gegen schulische Normen? Wie verhält sich Gendern zur amtlichen deutschen Rechtschreibung? Dürfen Schüler die nicht gendern schlechter benotet werden? Dürfen Schüler die gendern, schlechter benotet werden? Fazit Wo liegt eigentlich der Ursprung des Genderns?
Das Gendern hat seinen Ursprung in der feministischen Sprachkritik der 1970er- und 1980er-Jahre, vor allem im deutschsprachigen Raum. Damals gelangten Aktivistinnen zu der Ansicht, dass das generische Maskulinum („Lehrer“ für alle Lehrkräfte) Frauen und andere Geschlechter unsichtbar mache.
Erste Versuche waren Doppelnennungen ("Lehrerinnen und Lehrer"), später kamen Schreibweisen wie Schrägstrich ("Lehrer/innen") oder Binnen-I ("LehrerInnen") hinzu. Seit den 2000er-Jahren wurden neue Varianten wie Gendersternchen ("Lehrer*innen"), Doppelpunkt ("Lehrer:innen") oder Unterstrich ("Lehrer_innen") entwickelt, um neben Männern und Frauen auch sogenannte nichtbinäre Personen sprachlich einzubeziehen.
Welche Unterschiede gibt es beim Gendern?
Mit Blick auf das Gendern gibt es drei zentrale Begriffe, die oft durcheinandergeworfen werden, aber Unterschiedliches meinen:
1. Geschlechtergerechte Sprache
Ziel: Männer und Frauen sollen getrennt sichtbar gemacht werden.
Typisches Beispiel: Doppelnennungen wie "Lehrer und Lehrerinnen".
2. Geschlechtsneutrale Sprache
Ziel: Das Geschlecht soll möglichst umgangen werden, indem neutrale Begriffe benutzt werden.
Typisches Beispiel: statt "Lehrer" nun "Lehrkräfte", statt "Studenten" nun "Studierende".
3. Genderinklusive Sprache
Ziel: Alle - auch nicht biologischen - Geschlechter sollen eingeschlossen werden, auch sogenannte nichtbinäre.
Typische Beispiele: Sonderzeichen wie Gendersternchen (Lehrer*innen), Doppelpunkt (Lehrer:innen), Unterstrich (Lehrer_innen) oder großes Binnen-I (LehrerInnen).
Geschlechtergerechte Formulierungen wie "Lehrer und Lehrerinnen" sind inzwischen in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen. Wegen der häufig als unpersönlich empfundenen Ansprache werden geschlechtsneutrale Bezeichnungen wie "Lehrkräfte" oder "Studierende" schon wesentlich weniger verwendet. Am meisten scheiden sich die Geister bei der jüngsten Spielart des Genderns, der geschlechterinklusiven Sprache.
Was bedeutet das Neutralitätsgebot an Schulen?
Das Neutralitätsgebot an Schulen bedeutet konkret, dass Lehrkräfte und schulische Einrichtungen bei der Vermittlung von Wissen und bei schulischen Aktivitäten politisch, weltanschaulich und religiös neutral handeln müssen.
Es wurzelt im Grundgesetz (Art. 3, 4 und 7 GG), wird durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkretisiert und durch Landesgesetze sowie den Beutelsbacher Konsens ausgestaltet. Es schützt Schüler davor, dass der Staat durch seine Lehrer politisch, religiös oder weltanschaulich einseitig wirkt. Schüler sollen befähigt werden, sich eine eigene Meinung zu bilden, ohne dass Lehrer sie in eine von ihnen präferierte Richtung drängen.
Wichtige Punkte im Detail:
Politische Neutralität: Lehrer dürfen die eigene politische Meinung nicht als verpflichtend darstellen oder Schüler zu bestimmten politischen Positionen drängen.
Religiöse Neutralität: Religionsunterricht ist auf den jeweiligen Lehrplan beschränkt; außerunterrichtliche Aktivitäten dürfen Schüler nicht einseitig religiös beeinflussen.
Weltanschauliche Neutralität: Weltanschauungen, Ideologien oder soziale Bewegungen dürfen nicht propagiert werden.
Didaktische Neutralität: Lehrinhalte müssen sachlich, ausgewogen und prüfbar sein; Bewertungen dürfen nicht auf persönlicher Meinung basieren.
Die Schule hat den Auftrag, Wissen zu vermitteln. Dazu gehört auch politische Bildung – allerdings muss diese in neutraler Form erfolgen. Lehrer dürfen auf gesellschaftspolitische Debatten eingehen und dazu mit ihren Schülern diskutieren. Sie dürfen Schüler aber nicht in eine bestimmte Richtung drängen oder zu einer bestimmten Meinung verpflichten. Der politische Standpunkt des Lehrers darf nicht zur Norm gemacht werden.
Ist Gendern politisch neutral?
Weil das Gendern aus einer gesellschaftspolitischen Bewegung hervorgegangen ist – der feministischen Sprachkritik – und damit eine weltanschauliche Botschaft transportiert, ist es nicht politisch neutral. Gendern ist vielmehr eine sprachliche Symbolik, welche die Idee verfolgt, dass Sprache ein Mittel zur Veränderung gesellschaftlicher Rollenbilder sei. Deshalb ist Gendern nicht nur eine bloße sprachliche Variante (wie etwa ein Dialekt), sondern Ausdruck einer politisch geprägten Haltung zu Gleichstellung, Geschlechtervielfalt und Antidiskriminierung.
Die Situation ist vergleichbar mit der Regenbogenflagge. Sie stellt ein politisches und weltanschauliches Symbol dar, das die sogenannte LGBTQ+-Community sichtbar machen und Rechte einfordern soll. Wird sie von einer staatlichen Schule offiziell gehisst oder im Klassenraum aufgehängt, ist dies eine klare weltanschauliche Positionierung – und somit nicht politisch neutral.
Verstößt eine Genderpflicht gegen das Neutralitätsgebot der Schule?
Das Neutralitätsgebot verlangt, dass Schule und Lehrkräfte keine weltanschauliche oder politische Beeinflussung auf ihre Schüler ausüben dürfen. Geht man – wie in Frage 3 dargestellt – davon aus, dass Gendern politisch nicht neutral ist, verstößt eine Schule, die Gendern zur Pflicht macht, gegen das Neutralitätsgebot und handelt damit rechtswidrig.
Verstoßen Lehrer, die gendern, gegen das Neutralitätsgebot?
Man kann die Ansicht vertreten, dass Lehrkräfte gegenüber Schülern gendern dürfen, solange sie daraus keine verbindliche Pflicht für Schüler ableiten und die althergebrachte Sprachform nicht diskriminieren. Allerdings verlassen Lehrer, die gendern, bewusst den allgemeinen Sprachgebrauch, um sich weltanschaulich und politisch zu positionieren.
Das Neutralitätsgebot verlangt von Lehrern, dass im Unterricht keine politische, weltanschauliche oder gesellschaftliche Position vertreten wird. Da das Gendern mit Blick auf seine weltanschauliche und politische Intention in Gesellschaft und Politik stark umstritten ist, stellt seine bewusste Nutzung eine Parteinahme und somit einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot dar. Schüler können durch die Verwendung der Gendersprache beeinflusst oder gar zum Mitmachen gedrängt werden.
Im März 2023 gelangte das Berliner Verwaltungsgericht zu einer anderen Bewertung: An einem Berliner Gymnasium wurde den Lehrern die Verwendung genderneutraler Sprache im Unterricht inklusive der Unterrichtsmaterialen ausdrücklich freigestellt. Den dagegen gerichteten Eilantrag eines Vaters zweier Schulkinder lehnte das Gericht ab. Genderneutrale Sprache sei weder ein Verstoß gegen die Vorgaben der deutschen Amtssprache noch gehe damit eine politische Meinungsäußerung einher, weshalb die Verwendung nicht gegen das Neutralitätsgebot der Schule verstoße (VG Berlin, Beschluss vom 24.03.2023 – Aktenzeichen VG 3 L 24/23).
Verstoßen Schüler die gendern gegen schulische Normen?
Das Neutralitätsgebot gilt nur „von oben nach unten“, also von der Schule und den Lehrern in Richtung der Schüler. Die Schüler selbst unterliegen keiner Neutralität. Sie können also grundsätzlich gendern – das gilt jedenfalls für das Sprechen. Für schriftliche Arbeiten gelten dagegen andere Grundsätze.
Wie verhält sich Gendern zur amtlichen deutschen Rechtschreibung?
Die amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung werden vom Rat für deutsche Rechtschreibung festgelegt und sind für Schulen verbindlich.
Die amtliche Rechtschreibung (Stand: 2025) sieht Genderzeichen wie Sternchen (*), Doppelpunkt (:) oder Unterstrich (_) nicht vor. Das bedeutet: Wer sie nutzt, bewegt sich außerhalb der offiziellen Orthografie.
Die Schule ist kein Freiraum für frei erfundene Schriftkreationen. Diesen Grundsatz kennt jeder von Rechtschreibfehlern aller Art – etwas anderes sind auch in Gender-Schrift geschriebene Wörter nicht.
Dürfen Schüler die nicht gendern schlechter benotet werden?
Von Schülern erstellte Texte müssen den amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung entsprechen. Gender-Schreibweise ist davon nicht umfasst. Eine Abwertung der Note wegen Nicht-Genderns ist deshalb unzulässig und kann mit Rechtsmitteln angegriffen werden.
Dürfen Schüler die gendern, schlechter benotet werden?
Zumindest für geschriebene Texte gelten die amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung. Schüler die gendern, laufen bei korrekter Anwendung der Rechtschreibregeln Gefahr, dass sie Punktabzug wegen Regelverstoßes bekommen.
Fazit
Die Schule ist ein Ort, an dem Wissen vermittelt werden soll – und zwar in neutraler Form. Sie ist auch ein Ort der politischen Bildung, aber kein Ort der politischen Erziehung, denn Schüler sollen lernen, sich eine eigene Meinung zu bilden. Die Gendersprache ist ein politisches Symbol, das – vermeintlich bestehende – Benachteiligungen in Wort und Schrift beseitigen soll und mit entsprechenden politischen Forderungen verknüpft ist. Aus diesem Grund verstößt ihre Verwendung gegen das an Schulen geltende Neutralitätsgebot. Schüler, deren Arbeiten wegen Nicht-Genderns schlechter benotet werden, können dagegen rechtlich vorgehen.
(Bu)