Was macht eigentlich ein Gerichtsvollzieher?

08.01.2021, Redaktion Anwalt-Suchservice / Lesedauer ca. 4 Min. (5409 mal gelesen)
Auto,gepfändet Was darf ein Gerichtsvollzieher und womit müssen Schuldner rechnen? © Bu - Anwalt-Suchservice

Die meisten Menschen haben mit einem Gerichtsvollzieher wenig zu tun – bis es einmal richtig eng wird. Die meisten wissen, dass er offene Geldforderungen vollstreckt. Allerdings hat er auch andere Aufgaben.

Heutzutage gehört Schulden machen dazu. Schnell ist das neue Sofa, der neue Flachbild-TV oder das neue Auto auf Raten finanziert. Natürlich schluckt auch die Eigentumswohnung oder die private Altersvorsorge monatlich einiges an Geld. Aber auch, wer solche Kosten nicht hat, lebt nicht unbedingt billig. Schließlich steigen die Kosten für Wohnen, Energie und Lebenshaltung ständig. Das Arbeitsentgelt reicht oft nicht mehr, und so überziehen immer mehr Menschen regelmäßig ihr Konto. Was passiert aber, wenn ein Jobverlust oder eine Trennung das Einkommen schmälert? Oder auch - aktuell - Einnahmeverluste durch die Coronakrise? Wenn eine Forderung fällig ist, kann sie gerichtlich eingeklagt werden. Existiert ein Gerichtsurteil, macht der Schuldner bald mit dem Gerichtsvollzieher Bekanntschaft.

Was macht ein Gerichtsvollzieher?


Gerichtsvollzieher sind Beamte im Dienst ihres jeweiligen Bundeslandes. Zu ihren Aufgaben gehört zum Beispiel die zwangsweise Vollstreckung von Gerichtsurteilen und anderen Vollstreckungstiteln. Ein Gerichtsvollzieher kann beispielsweise Geldforderungen vollstrecken, indem er in der Wohnung eines Schuldners dessen Wertgegenstände pfändet. Eine Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher muss jedoch nicht immer Geldzahlungen betreffen. Es kann dabei auch um die Herausgabe eines Gegenstandes, einer Person (Kind) oder um die Räumung einer Wohnung oder eines Grundstückes gehen.

Der Gerichtsvollzieher nimmt auch eine Vermögensauskunft des Schuldners ab - früher sprach man hier von der eidesstattlichen Versicherung oder vom Offenbarungseid. Außerdem übernimmt er auch die Zustellung von Schriftstücken, wobei diese gar nicht unbedingt amtlicher Natur sein müssen.

Gerichtsvollzieher sind in sämtlichen Angelegenheiten dazu angehalten, zuerst auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. So kann zum Beispiel mit einem Schuldner statt einer Pfändung auch eine Ratenzahlung vereinbart werden - dies passiert häufig. Gepfändete Gegenstände, die der Gerichtsvollzieher nicht gleich mitnimmt, kennzeichnet er mit einem Pfandsiegel.

Für wen wird der Gerichtsvollzieher tätig?


Tätig wird der Gerichtsvollzieher für den Gläubiger, der etwas vollstrecken lassen möchte. Allerdings wird er nicht zu dessen Vertreter, Bevollmächtigten oder Auftragnehmer. Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel (wie ein Gerichtsurteil), kann er damit zur Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle des jeweiligen Amtsgerichts gehen. Dort wird der Auftrag dann einem der örtlichen Gerichtsvollzieher zugewiesen. Dieser muss sich bei der Erfüllung des Auftrags an die gesetzlichen Spielregeln halten.

Muss ich einen Gerichtsvollzieher in meine Wohnung lassen?


Gerichtsvollzieher kündigen einen Besuch zu Vollstreckungszwecken schriftlich an. Zwar hat dadurch der Schuldner die Möglichkeit, die Tür nicht aufzumachen. In diesem Fall findet er anschließend ein Schreiben mit einem neuen Termin in seinem Briefkasten. Auf lange Sicht nützt ihm diese Taktik jedoch nichts: Wenn der Schuldner nicht freiwillig mitspielt, kann der Gläubiger bei Gericht einen Durchsuchungsbeschluss beantragen. Mit diesem kann der Gerichtsvollzieher, wenn nötig, Polizei und Schlüsseldienst hinzuziehen, um die Tür zu öffnen und in die Wohnung zu kommen. Ist der Schuldner zu diesem Zeitpunkt abwesend, müssen Zeugen dabei sein. Schuldnern kann man nur empfehlen, mit dem Gerichtsvollzieher zu kooperieren und im Falle einer persönlichen Verhinderung einen neuen Termin zu vereinbaren.

Habe ich eine Auskunftspflicht gegenüber dem Gerichtsvollzieher?


Dies ist davon abhängig, mit welchem Auftrag der Gerichtsvollzieher unterwegs ist. Handelt es sich um eine normale Pfändung, muss der Schuldner keine nebenher gestellten Fragen beantworten. Gefährliche Fragen könnten hier zum Beispiel sein, ob der Schuldner Arbeit hat und wer sein Arbeitgeber ist, bei welcher Bank er ein Konto hat, ob er Lebens- oder private Rentenversicherungen besitzt. Auf solche Fragen sollte geschwiegen werden, denn hier drohen eine Kontenpfändung, eine Lohnpfändung oder die Pfändung der Altersvorsorge. Abzuraten ist von Falschaussagen.
Wenn der Gerichtsvollzieher allerdings kommt, um den Schuldner zu einer Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) zu bewegen, hat dieser eine Auskunftspflicht. In diesem Fall muss er also über seine Vermögensverhältnisse, Konten, Einnahmen und Wertgegenstände wahrheitsgemäß Auskunft geben.

Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden und was nicht?


Der Gerichtsvollzieher darf grundsätzlich Bargeld, Schmuck und Wertsachen pfänden, sowie sämtliche beweglichen Vermögensgegenstände. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.
Unpfändbar sind zum Beispiel Gegenstände des täglichen Gebrauchs, soweit sie im Rahmen einer “einfachen Lebensführung” üblich sind, oder Gegenstände, die der Schuldner für berufliche Zwecke braucht. Unpfändbar sind grundsätzlich auch Bett, Tisch und Stuhl. Ein Computer kann gepfändet werden, sofern er nicht für den Beruf benötigt wird. Dies gilt auch für Fahrzeuge. Eine sogenannte Austauschpfändung ist bei einem Fernseher möglich: Das teure Gerät des Schuldners wird gepfändet und stattdessen ein einfaches dagelassen. Beim Pfänden von Gegenständen hat der Gerichtsvollzieher einen Ermessensspielraum. So wird er regelmäßig keine Dinge pfänden, die sowieso nichts einbringen.

Wie viel Bargeld darf der Gerichtsvollzieher pfänden?


Findet der Gerichtsvollzieher in der Wohnung des Schuldners Bargeld, darf er dieses pfänden. Zusätzlich darf er eine sogenannte Taschenpfändung vollziehen. Das bedeutet: Er darf Geld pfänden, dass der Schuldner in seinen Taschen mit sich trägt. Aber: Dem Schuldner muss immer noch genug zum Leben bleiben. Dafür gibt es gesetzliche Pfändungsfreigrenzen. Diese gelten nicht nur für Bargeld. Durch sie wird festgelegt, wie viel dem Schuldner von seinem Einkommen im Monat bleiben muss. Die Höhe der Freigrenzen hängt vom Einkommen ab sowie von der Zahl der Personen, die davon leben müssen. 2021 gilt: Bis zu einem Nettoeinkommen von 1.179,99 Euro wird das Einkommen eines Alleinstehenden nicht gepfändet. Übersteigt sein Einkommen diesen Betrag, werden mit steigendem Einkommen immer größere Beträge pfändbar. So ist etwa bei einem Einkommen von 1.500 Euro und ohne Unterhaltspflichten ein Betrag von 224,99 monatlich pfändbar.

Welche Folgen hat ein fruchtloser Besuch des Gerichtsvollziehers für den Schuldner?


Wird beim Versuch einer Vollstreckung in der Wohnung des Schuldners nichts von Wert gefunden, ist der Schuldner damit noch lange nicht vor Vollstreckungsmaßnahmen sicher. In diesem Fall wird in der Regel durch den Gläubiger eine Vermögensauskunft beantragt. Auch diese setzt der Gerichtsvollzieher um. Es kommt also zu einem neuen Termin, meistens in der Wohnung des Schuldners. Dabei muss dieser wahrheitsgemäß Auskunft geben über seine Vermögensverhältnisse und Einnahmequellen. Wenn er sich weigert, kann er unter Umständen sogar durch Haft zur Auskunft gezwungen werden. Eine Haft zur Erzwingung der Vermögensauskunft kann höchstens sechs Monate lang dauern.

Praxistipp


Fragen zur Zwangsvollstreckung und zu den Rechten des Gerichtsvollziehers kann ein Rechtsanwalt für Zivilrecht beantworten. Er kann auch prüfen, ob Forderungen von Gläubigern berechtigt sind. Wer sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht leisten kann, kann die staatliche Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Diese ist beim örtlichen Amtsgericht zu beantragen. In einigen Bundesländern - wie Hamburg oder Bremen - gibt es für solche Fälle die öffentliche Rechtsberatung (ÖRA) mit eigenen Beratungsstellen.

(Wk)


Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt? Dann schreiben Sie uns über unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen kostenlos und unverbindlich.


 Günter Warkowski
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion
 Günter Warkowski
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion