Welche Rechte haben Passagiere bei Flugausfällen wegen Kerosinmangel?

27.05.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Flugausfall,Annullierung,Kerosin,Entschädigung Teures Kerosin sorgt immer öfter für Flugausfälle. © - Designed by Magnific

Kriegsbedingt hohe Kerosinpreise haben bereits zu Flugannullierungen geführt. Können Fluggäste bei Flugausfällen wegen Kerosinmangel oder hoher Kerosinpreise eine Entschädigung verlangen?

Der Iran-Krieg hat zu einer erheblichen Verteuerung auch beim Flugbenzin geführt. Da die Versorgung der Raffinerien mit Rohöl stockt, sind auch Versorgungsengpässe möglich. Beides kann zur Annullierung von Flügen durch Fluggesellschaften führen. Einige Airlines haben bereits mit Verweis auf hohe Treibstoffkosten Flüge gestrichen. Welche Rechte haben Flugpassagiere in einem solchen Fall? Ist die Europäische Fluggastrechteverordnung anwendbar, die ihnen bei Flugausfällen eine Entschädigung zuspricht?

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn mein Flug wegen hoher Kerosinkosten gestrichen wird?


Die EU-Kommission hat Anfang Mai 2026 erklärt, dass bei einer Flugstreichung wegen hoher Kerosinkosten die EU-Fluggastrechteverordnung anwendbar ist. Damit müssen die Fluggesellschaften ihre Passagiere für den Flugausfall entschädigen.

Die EU-Fluggastrechteverordnung gewährt Flugpassagieren folgende Entschädigungsansprüche, wenn die Fluggesellschaft ihren Flug absagt.

1. Erstattung des Ticketpreises: Zunächst können sie eine Erstattung der Ticketkosten für nicht zurückgelegte Reiseetappen verlangen. Auch eine Kostenerstattung für bereits zurückgelegte Reiseetappen ist möglich, wenn die ganze Reise durch die Annullierung einer Teilstrecke ihren Sinn verloren hat.

2. Rückflug: Wenn erforderlich, kann zum frühestmöglichen Zeitpunkt auch ein Rückflug zum ursprünglichen Abreiseort verlangt werden. Dies bietet sich an, wenn zum Beispiel ein Anschlussflug ausfällt, während man bereits auf dem Flughafen von Dubai sitzt. Wahlweise ist auch eine anderweitige Weiterbeförderung zum Ziel möglich.

3. Fluggäste haben zusätzlich ein Recht auf eine Ausgleichszahlung. Deren Höhe ist nach der Flugstrecke gestaffelt.

Welche Höhe kann die Ausgleichszahlung bei einem Flugausfall betragen?


Sind die Voraussetzungen für eine Ausgleichszahlung erfüllt, richtet sich deren Höhe nach der Flugstrecke:

- 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1.500 km oder weniger,
- 400 EUR bei allen Flügen innerhalb der EU über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km
und 3.500 km,
- 600 EUR bei allen nicht unter die ersten beiden Punkte fallenden Flügen.

Bietet die Fluggesellschaft einen Ersatzflug an, der sein Ziel nur mit einer Verspätung von zwei bis vier Stunden je nach Entfernungsstufe erreicht, kann sie die Entschädigung um die Hälfte kürzen.

Wann entfällt die Ausgleichszahlung wegen Flugausfall?


Der Ausgleichsanspruch entfällt, wenn die Flugannullierung aufgrund eines sogenannten „außergewöhnlichen Umstands“ eingetreten ist, den die Fluggesellschaft bei aller Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Laut EU-Kommission ist dies bei einer Erhöhung der Kosten für Kerosin nicht der Fall.

Aber: Ein krisenbedingter Spritmangel kann als außergewöhnlicher Umstand gelten, durch den der Ausgleichsanspruch entfällt.

Ebenso fällt der Ausgleichsanspruch weg, wenn die Fluggäste rechtzeitig vorher über den Flugausfall informiert wurden. Das bedeutet:

- mindestens zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug oder
- in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor dem planmäßigen Abflug mit Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen
ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Reiseziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder
- weniger als sieben Tage vor dem planmäßigen Abflug mit Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor
der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Reiseziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

Muss mir die Airline einen Ersatzflug oder eine Umbuchung anbieten?


Wird ein Flug wegen zu hoher Treibstoffpreise oder Spritmangel abgesagt, haben Flugreisende ein Wahlrecht: Entweder entscheiden sie sich für eine teilweise oder vollständige Rückzahlung des Ticketpreises (siehe oben), auch in Verbindung mit dem Rückflug zum Abflugort, oder für eine anderweitige Beförderung zum Zielort. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

- anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren
Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
- anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren
Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach
Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Diese beiden Varianten gelten jedoch nicht für Pauschalreisende: Diese haben nur Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises.

Bei einer anderweitigen Beförderung muss es sich nicht zwingend um einen Flug handeln.

Bei einer Flugabsage wegen zu hoher Spritpreise besteht zusätzlich ein Anspruch auf eine entfernungsabhängige Ausgleichszahlung.

Haben Flugpassagiere Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug wegen Kerosinmangel ausfällt?


Erhöhte Kerosinpreise werden rechtlich anders beurteilt als ein krisenbedingter Kerosinmangel, wegen dem das Flugzeug nicht starten kann. Dieser kann laut EU-Kommission als außergewöhnlicher Umstand angesehen werden, für den die Fluggesellschaft nichts kann. Dann besteht kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Dies dürfte jedoch auch von der konkreten Situation abhängen: Betrifft der Kerosinmangel alle Fluggesellschaften oder hat nur die betreffende Airline nicht rechtzeitig bestellt? Ein außergewöhnlicher Umstand setzt voraus, dass die Fluggesellschaft darauf keinen Einfluss hat. Dies muss im Zweifel ein Gericht entscheiden.

Von einem außergewöhnlichen Umstand ist generell eher auszugehen bei Kerosinmangel wegen

- plötzlicher staatlicher Beschränkungen,
- Streiks bei Treibstofflieferanten,
- kriegs- oder krisenbedingter Versorgungsausfällen,
- Sperrung von Flughäfen oder Tankanlagen.

Eher kein außergewöhnlicher Umstand liegt vor bei

- schlechter Vorratsplanung der Airline,
- internen Organisationsproblemen,
- vorhersehbaren Lieferengpässen,
- wirtschaftlichen Fehlkalkulationen.

Welche Betreuungsleistungen stehen mir am Flughafen zu?


Bei einer Flugannullierung stehen Flugreisenden am Flughafen folgende Betreuungsleistungen zu:

- Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis
zur Wartezeit,
- die Möglichkeit, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden.

Entscheiden sich die Reisenden für eine anderweitige Beförderung zum Reiseziel und kann diese erst am nächsten Tag stattfinden, haben sie außerdem Anspruch auf eine Hotelunterbringung und den Transfer zwischen Hotel und Flughafen.

Wichtig: Diese Rechte bestehen unabhängig davon, ob der Flugausfall durch außergewöhnliche Umstände, wie etwa einen krisenbedingten Kerosinmangel, verursacht wurde.

Welche unterschiedlichen Rechte haben Individualreisende und Pauschalreisende?


Die EU-Fluggastrechteverordnung mit ihren Ansprüchen gegen die Fluggesellschaften gilt sowohl für Individualreisende, die lediglich bei der Airline den Flug gebucht haben, als auch für Pauschalreisende mit Buchung über einen Reiseveranstalter. Es gibt nur wenige Ausnahmen (hier erwähnt bei den entsprechenden Ansprüchen).

Pauschalreisende haben grundsätzlich auch einen Anspruch wegen eines Reisemangels gegen ihren Reiseveranstalter. Dieser lässt sich jedoch meist schwerer geltend machen, da der Reisemangel individuell nachgewiesen werden muss, während zum Beispiel der Ausgleichsanspruch gegen die Fluggesellschaft pauschal bei jedem Flugausfall gilt, der nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruht. Näheres zu Reisemängeln finden Sie hier:
Reisemängel: Welche Rechte haben Pauschalurlauber gegenüber ihrem Reiseveranstalter?

Wichtig: Reisende müssen sich hier entscheiden: Sie können nicht gleichzeitig Ansprüche gegen die Fluggesellschaft und gegen den Reiseveranstalter geltend machen.

Was können Flugreisende tun, wenn die Airline die Entschädigung verweigert?


Online finden sich verschiedene Unternehmen, die Flugreisenden anbieten, deren Rechte aus der EU-Fluggastrechteverordnung für sie geltend zu machen oder ihnen ihre möglichen Ansprüche auch gleich abzukaufen. Handelt es sich um einen eindeutigen Fall, kann sich dieses Vorgehen empfehlen.

Sobald es jedoch komplizierter wird und es um eine Fallkonstellation geht, die noch nicht von Gerichten entschieden wurde, ist es sinnvoller, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der den Fall individuell prüft und die Erfolgsaussichten beurteilt. Flugausfälle wegen höher Kerosinpreise sind ein relativ neues Thema. Zwar hat die EU-Kommission versucht, hier Klarheit zu schaffen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob Fluggesellschaften es nicht doch auf Gerichtsverfahren ankommen lassen.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche wegen eines Flugausfalls geltend zu machen?


Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Beispiel: Wurde ein Flug im Mai 2026 abgesagt, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist am 31.12.2026 um 00 Uhr und endet am 31.12.2029.

Praxistipp zum Flugausfall wegen hoher Kerosinpreise


Fällt ein Flug wegen teurem Kerosin aus, können Flugreisende verschiedene Ansprüche geltend machen. Bei einem Flugausfall wegen Kerosinmangels stehen ihnen zwar keine Ausgleichsansprüche zu, wohl aber Betreuungsleistungen am Flughafen. Ein Rechtsanwalt für Zivilrecht kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen.

(Bu)


 Stephan Buch
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