Wann kann man die Kosten einer Zweitwohnung steuerlich absetzen?

12.11.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Wohnung,Balkon,Sofa Was ist hinsichtlich der Steuern für eine Zweitwohnung zu beachten? © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Berufliche Veranlassung: Die Kosten für eine Zweitwohnung können steuerlich im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden, wenn sie beruflich veranlasst sind.

2. Absetzbare Kosten: Von der Steuer absetzbar sind z.B. Miete, Nebenkosten, Fahrten zur Hauptwohnung, der Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate und notwendige Einrichtungsgegenstände. Die Höchstgrenze liegt bei 1.000 Euro im Monat.

3. Voraussetzung: Der Steuerpflichtige muss am Hauptwohnsitz einen eigenen Hausstand unterhalten und sich zu mindestens 10 Prozent an den Kosten beteiligen. Die Zweitwohnung darf nicht der Lebensmittelpunkt sein.
Eine Zweitwohnung ist praktisch. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer, die weit weg von zu Hause arbeiten. Oft geht es auch nicht ohne sie. Inhaber einer Zweitwohnung müssen sich jedoch eine Reihe von steuerlichen Fragen stellen.

Wozu überhaupt eine Zweitwohnung?


Für eine Zweitwohnung gibt es mehrere mögliche Gründe. Wird zum Beispiel ein Arbeitnehmer in eine andere Stadt versetzt oder findet nur dort eine neue Stelle, kann er nicht immer einfach umziehen. Womöglich hat er oder sie am ursprünglichen Wohnort gerade ein Haus gebaut, eine Wohnung gekauft, und die Kinder gehen dort zur Schule. In solchen Fällen ist eine Zweitwohnung am Arbeitsort die beste Lösung. Umgekehrt ist es auch möglich, dass jemand bisher in einer kleinen Wohnung gelebt hat und nun an einem anderen Ort "Familienanschluss" gefunden hat. Dann ist es sinnvoll, den bisherigen Erstwohnsitz am Arbeitsort zum Zweitwohnsitz zu machen und die größere Wohnung der Familie zum Hauptwohnsitz.

Wann wird die Zweitwohnung steuerlich anerkannt?


Eine beruflich veranlasste Zweitwohnung am Arbeitsort verursacht einige Kosten. Diese lassen sich im Rahmen der doppelten Haushaltsführung zum Teil als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass sich der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers weiter am Ort seiner Hauptwohnung befindet.

Neue Regeln hat hier der Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 25.11.2020 festgelegt (BMF-Schreiben, Az. IV C 5 - S 2353/19/10011):

- Steuerzahlern ist eine Fahrtzeit von einer Stunde (eine Strecke) von der Hauptwohnung zur Arbeitsstelle zumutbar. Hier ist eine Zweitwohnung noch nicht gerechtfertigt.
- Die Hauptwohnung und die Arbeitsstelle dürfen nicht im gleichen Ort liegen. Davon wird ausgegangen, wenn die Entfernung über 50 Kilometer beträgt.
- Die Entfernung von der Zweitwohnung zur Arbeitsstelle sollte unter 50 Kilometer bleiben. Andernfalls prüft das Finanzamt, ob die Anfahrt von der Hauptwohnung aus vielleicht doch zumutbar wäre.

Die Finanzämter dürfen laut Bundesfinanzministerium aus Vereinfachungsgründen davon ausgehen, dass die Zweitwohnung beruflich veranlasst ist, wenn

- die kürzeste Straßenverbindung von der Zweitwohnung zur Arbeit weniger als die Hälfte der kürzesten Straßenverbindung zwischen der Hauptwohnung und der Arbeit beträgt oder
- die Fahrtzeit zur Arbeit für eine Wegstrecke durch die Zweitwohnung halbiert wird.

Welche Kosten der Zweitwohnung kann man von der Steuer absetzen?


Wenn Kosten für eine beruflich erforderliche Zweitwohnung anfallen, ist steuerlich von den Aufwendungen für eine "doppelte Haushaltsführung" die Rede. Grundsätzlich sind folgende Kosten absetzbar:

- Miete,
- Betriebskosten,
- Kosten der laufenden Reinigung und Pflege der Zweitwohnung oder -unterkunft,
- Zweitwohnungssteuer,
- Miet- oder Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze.

Steuerpflichtige können als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG höchstens 1.000 Euro im Monat absetzen.

Vom Rundfunkbeitrag für eine Zweitwohnung kann man sich befreien lassen. Daher ist der Rundfunkbeitrag nicht mehr absetzbar (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18.7.2018, Az. 1 BvR 1675/16).

In den Höchstbetrag von 1.000 Euro werden der Hausrat sowie Einrichtungsgegenstände oder Arbeitsmittel, mit denen die Zweitwohnung ausgestattet ist, nicht eingerechnet. Allerdings können diese bis zur Höchstgrenze von 5.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer als sonstige notwendige Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung abgesetzt werden.

Verpflegungspauschale bei doppelter Haushaltsführung


Arbeitnehmer können bei doppelter Haushaltsführung auch eine Verpflegungspauschale nach § 9 Abs. 4a EStG steuerlich geltend machen. Sie können diese in den ersten drei Monaten für jeden Kalendertag, an dem sie sich am Beschäftigungsort und damit fern ihres Lebensmittelpunktes aufhalten, absetzen. Die Verpflegungspauschale beträgt bei ganzen Tagen 28 Euro pro Tag und jeweils 14 Euro für den An- und Abreisetag.

Welche Fahrtkosten kann ich geltend machen?


Auch Fahrtkosten können abgesetzt werden. Dies gilt für Fahrten vom Arbeitsort (Zweitwohnung) zur Hauptwohnung, sogenannte Familienheimfahrten. Allerdings ist nur eine Familienheimfahrt pro Woche absetzbar. Angewendet wird die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer.

Mehr Geld vom Finanzamt gibt es für die Veranlagungszeiträume 2021 bis 2026. Für diese beträgt die Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der ersten 20 Kilometer der Entfernung 30 Cent und für jeden weiteren vollen Kilometer

- 35 Cent für 2021,
- 38 Cent für 2022 bis 2026.

Was bedeutet die 10-Prozent-Regel?


Seit 2014 müssen Mieter einer Zweitwohnung mindestens zehn Prozent der laufenden Kosten (Miete, Betriebskosten) am Hauptwohnsitz tatsächlich bezahlen. Sonst nimmt das Finanzamt an, dass dort nicht der Lebensmittelpunkt liegt. Wer also am Hauptwohnsitz nichts für seine Unterkunft bezahlt (weil er zum Beispiel dort im Haus seiner Eltern lebt), kann keinen Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen.

Ist ein eigener Hausstand am Hauptwohnsitz erforderlich?


Voraussetzung für das Absetzen der Kosten einer Zweitwohnung ist auch, dass man an seinem Hauptwohnsitz einen eigenen Hausstand unterhält. Ein Zimmer im Haus der Eltern ist kein eigener Hausstand, eine Wohnung im Haus der Eltern schon.

Was gilt bei neuem Hauptwohnsitz?


Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes kann auch bei einem privaten Wegzug von der bisherigen Hauptwohnung eine doppelte Haushaltsführung vorliegen. Dies soll beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer heiratet und nun in einer anderen Stadt seine Familie und seinen Hauptwohnsitz hat, aber während der Woche zum Arbeiten in seiner alten Wohnung lebt. Diese wird dadurch zum Zweitwohnsitz (Beschluss vom 8.10.2014, Az. VI R 7/13). Diesem Urteil zufolge beginnt die Dreimonatsfrist für die Verpflegungs-Mehraufwendungen im Moment der "Umwidmung" der bisherigen Hauptwohnung in eine Zweitwohnung zu laufen.

Kann man am Arbeitsort auch eine Zweitwohnung mit Familie unterhalten?


2013 entschied das Finanzgericht Münster sich gegen die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung, weil in der Wohnung am Arbeitsort auch noch die erwachsene, unterhaltsberechtigte Tochter der Mieter lebte. Aus Sicht des Gerichts handelte es sich damit nicht mehr um eine beruflich veranlasste Zweitwohnung. Die Mieter mussten die Kosten dafür selbst tragen (Az. 14 K 1196/10).

Kann man die Zweitwohnungssteuer von der Steuer absetzen?


Auf Zweitwohnungen erheben viele Gemeinden eine Zweitwohnungssteuer. Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen unterhalten wird, ist es möglich, die Zweitwohnungssteuer im Rahmen der Werbungskosten selbst abzusetzen. Eingetragen wird dies in der Einkommensteuererklärung in Anlage N – doppelte Haushaltsführung.

Praxistipp zum Zweitwohnsitz


Die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten einer Zweitwohnung spielt insbesondere bei einer beruflichen Nutzung dieser Wohnung eine Rolle - dann im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Fragen zum Thema Zweitwohnung und Steuern kann Ihnen ein Anwalt für Steuerrecht kompetent beantworten.

(Ma)


 Ulf Matzen
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