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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Fahrerflucht

Rechtsanwalt Heinz-Hermann Ufer
Overwegstraße 45
45879 Gelsenkirchen
Rechtsanwältin Sandra Schmidt
Hölscherstraße 4
45894 Gelsenkirchen
Rechtsanwalt Harald Nuß
Pfälzer Straße 22
50677 Köln

Fahrerflucht: Wenn es lange dauert bis die Polizei kommt

Was ist Fahrerflucht?

Fahrerflucht ist ein zentraler Begriff im Straßenverkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall mit einem Personenschaden oder nicht völlig belanglosem Sachschaden (auch bei einem abgefahrenen Außenspiegel) hat man eine Wartepflicht, damit der Geschädigte Personalien, Fahrzeugkennzeichen und die Art der Beteiligung feststellen kann. Verletzt man diese gesetzliche Wartepflicht, begeht man Fahrerflucht oder Unfallflucht. Fahrerflucht ist keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Für den Straftatbestand Fahrerflucht spielt es dabei keine Rolle, ob man überhaupt nicht oder zu kurz gewartet hat. In beiden Fällen macht man sich einer Fahrerflucht strafbar. Das Gleiche gilt, wenn man, statt zu warten, einen Zettel oder eine Visitenkarte hinterlässt.

Fahrerflucht: Was kann mir passieren?

Fahrerflucht ist schon relativ lange strafbar. Damals war Fahrerflucht als Straftat im Kraftfahrzeuggesetz (KFG) geregelt. Heute regelt das StGB die Fahrerflucht unter dem Titel "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort". Wie bei allen Verkehrsdelikten kommen bei Fahrerflucht neben der Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auch Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis als „Strafe“ in Betracht.

Was kann man nun tun?

Seit dem sechsten Strafrechtsreformgesetz (6. StrRG) haben Täter bei der Fahrerflucht einen 24-Stunden-Bonus. Ähnlich wie die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht eröffnet die tätige Reue bei einer Fahrerflucht die Möglichkeit durch ein entsprechendes Nachtatverhalten straffrei zu bleiben. Allerdings ist die Straffreiheit bei der Fahrerflucht im Gegensatz zum Steuerbetrug nicht zwingend. Hier steht es im Ermessen der Richter, ob sich die Selbstanzeige strafbefreiend oder lediglich strafmildernd auswirkt. Aber Achtung: Wie für die strafbefreiende Selbstanzeige beim Steuerbetrug, sind die Grenzen der tätigen Reue bei der Fahrerflucht ebenfalls eng gesteckt: So darf der Täter z. B. nicht schon bekannt sein, muss seine Fahrerflucht innerhalb von 24 Stunden anzeigen, der Unfall darf sich nicht im fließenden Verkehr ereignet haben und es darf nur ein kleiner Sachschaden entstanden sein.

Wann brauchen Sie bei Fahrerflucht einen Anwalt?

Haben Sie ein anderes Fahrzeug beschädigt und sind einfach weitergefahren? Sie wissen nun nicht so recht, was zu tun ist? Vielleicht haben Sie noch die Möglichkeit mithilfe der tätigen Reue die Folgen Ihrer Fahrerflucht so gering wie möglich zu halten. Fragen Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht und finden Sie ihn mit dem Anwalt-Suchservice!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Fahrerflucht in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Unfallflucht.


zuletzt aktualisiert am 29.05.2017