Welche Erwerbsnebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?

26.04.2022, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Hand,Geld,Taschenrechner Kaufnebenkosten bei Immobilien sollte man mit einkalkulieren. © - freepik

Bei einem Immobilienkauf fallen auch Kaufnebenkosten an. Viele Immobilienkäufer beziehen diese jedoch nicht in ihre Finanzplanung mit ein. Dabei können sie einen großen Teil der Gesamtsumme ausmachen.

Die Zinsen für Darlehen sind noch günstig, steigen aber. Immobilien sind nach wie vor eine begehrte Geldanlage - auch im Hinblick auf die Unsicherheiten der Kapitalmärkte. Für viele Menschen ist eine Immobilie die Investition, auf der ihre Altersvorsorge beruht. Mancher möchte auch nur selbst darin mietfrei wohnen. Bei der Immobilienfinanzierung sollten jedoch unbedingt die Erwerbsnebenkosten berücksichtigt werden.

Was versteht man unter Erwerbsnebenkosten?


Als Kaufnebenkosten oder Erwerbsnebenkosten bezeichnet man alle einmalig anfallenden Kosten, die unmittelbar mit dem Kauf einer Immobilie zusammenhängen. Immobilienkäufer unterschätzen diese oft. Es kann sich hier jedoch schnell um bis zu 16 Prozent des Kaufpreises handeln, die zu diesem noch dazukommen. Damit verteuert sich der Gesamtbetrag häufig um eine fünfstellige Summe. Beispiel: 16 Prozent sind bei einer Kaufsumme von 200.000 Euro schon 32.000 Euro.

Wie hoch sind die Maklergebühren?


Oft wird der Immobilienkauf von einem Makler vermittelt. Dann wird eine Maklergebühr als Käuferprovision fällig. Diese wird auch als Courtage bezeichnet. Ihre Höhe hängt davon ab, was ortsüblich ist. Für sehr preisgünstige Häuser werden oft höhere Sätze veranschlagt. Normalerweise liegt die Provision bei einem Hauskauf drei und sechs Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen 19 Prozent Mehrwertsteuer.
Nach aktueller Rechtslage teilen sich grundsätzlich Käufer und Verkäufer hälftig die Provision - zumindest beim Verkauf an Privatleute. Es gibt einige Ausnahmen, etwa für Gewerbeimmobilien. Die Regelung gilt bundesweit seit 23.12.2020.

Beispiele für Maklerprovisionen inkl. MwSt.:

Bayern: 7,14 % Gesamtprovision
Baden-Württemberg: 7,14 % Gesamtprovision
Berlin: 7,14 Prozent Gesamtprovision
Bremen: 5,95 % gesamt,
Hamburg: 6,25 % gesamt,
Mecklenburg-Vorpommern: 5,95 % gesamt,
Sachsen: 7,14 % gesamt.

Abweichungen von diesen Durchschnittswerten gibt es immer wieder. Auch verlangen Makler bei sehr niedrigpreisigen Immobilien durchaus überdurchschnittliche Provisionssätze. Kaufinteressenten sollten in dem preislichen und örtlichen Rahmen, in dem sie suchen, die verlangten Sätze in Immobilienanzeigen vergleichen.

Notar und Grundbuch


Auch die Notarkosten zählen zu den Kaufnebenkosten. Ein Immobilienkauf muss immer durch einen Notar beurkundet werden. Dieser berechnet Gebühren für die einzelnen Arbeitsschritte und Dienste, die er erbringt. Sollen zum Beispiel Belastungen aus dem Grundbuch gelöscht oder eine Dienstbarkeit wie ein Wegerecht oder eine Grundschuld eingetragen werden, fallen zusätzliche Gebühren an. Deren Höhe richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Zum neuen Eigentümer wird der Käufer erst mit seiner Eintragung im Grundbuch. Dieses wird vom Grundbuchamt geführt. Diese Behörde gehört zum Amtsgericht und erhebt Gebühren für die Eintragung. Auch diese sind Kaufnebenkosten.

Faustregel: Für Notar und Grundbuch fallen Kosten in Höhe von 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises an.

Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer beim Immobilienkauf?


Die Bundesländer erheben beim Kauf einmalig eine Grunderwerbssteuer in unterschiedlicher Höhe. Diese darf man nicht mit der laufenden Grundsteuer verwechseln, die für eine Immobilie regelmäßig zu zahlen ist. Die Steuersätze der Grunderwerbssteuer sind in den einzelnen Bundesländern verschieden und wurden in den letzten Jahren teilweise deutlich erhöht. Weitere Erhöhungen können folgen.

Beispiele:

Bayern und Sachsen: 3,5 %
Hamburg: 4,5 %
Bremen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt: 5 %
Mecklenburg-Vorpommern: 6 %
Berlin: 6 %
Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen: 6,5 %

Was bringt eine Beratung durch Sachverständige?


Bei einer gebrauchten Immobilie empfiehlt es sich oft, vor dem Kauf einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Ein älteres Haus kann leicht Mängel haben, die für Laien schwer feststellbar sind. Auch kann das Gebäude durch früher übliche Baustoffe wie Asbest, Teerpappe oder anderes mit gesundheitsgefährlichen Schadstoffen belastet sein. Ein Gutachter kann Immobilienkäufer dabei unterstützen, den Wert der Immobilie richtig einzuschätzen. Er kann auch vor möglichen Folgekosten warnen. Die Kosten für einen Bausachverständigen können unterschiedlich sein und sind nicht gesetzlich festgelegt. Manche Sachverständigenbüros bieten eine Begleitung bei der Besichtigung mit mündlicher Einschätzung für Pauschalpreise von etwa 350 bis 500 Euro an.

Deutlich teurer ist ein ausführliches schriftliches Wertgutachten nach den Maßstäben der Honorarverordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Hier richtet sich der Preis nach dem Immobilienwert. Die Erstellung eines solchen Gutachtens dauert jedoch oft zu lange, um bei einer Kaufentscheidung von Nutzen zu sein.

Was muss man zu den Bereitstellungszinsen wissen?


Manchmal wird ein Immobilienkredit von der Bank bereitgehalten, aber noch nicht ausgezahlt. Ein Grund kann sein, dass sich zum Beispiel die Kaufvertragsverhandlungen hinauszögern. Dann werden Bereitstellungszinsen fällig, die über dem normalen Zinssatz liegen. Immerhin bieten viele Finanzierer an, das Darlehen innerhalb einer bestimmten Frist nach Vertragsabschluss bereitstellungszinsfrei zu halten. Die Bereitstellungszinsen betragen häufig 3 % im Jahr bzw. 0,25 % im Monat und erhöhen die Kaufnebenkosten.

Energiesparen und gesetzliche Pflichten beim Immobilienkauf


Auch Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungsmaßnahmen kann man zu den Kaufnebenkosten zählen - auch wenn sie eher indirekt anfallen. Vergessen sollte man sie jedoch nicht.

Bisher gibt es noch keine gesetzliche Pflicht, alle älteren Häuser grundlegend energetisch zu modernisieren. Trotzdem sind Eigentümer älterer Gebäude dazu verpflichtet, einzelne Modernisierungsmaßnahmen in Hinblick auf Wärmedämmung und Energieeinsparung durchzuführen. Diese ergeben sich seit 1. November 2020 aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Eine Nichtbeachtung der Pflichten kann als Ordnungswidrigkeit zu Bußgeldern führen.

Vorgeschrieben ist eine Pflicht zur Wärmedämmung oberster Geschossdecken sowie zur Dämmung von zugänglichen Warmwasserleistungen und Heizungsrohren in ungeheizten Räumen. Heizkessel für gasförmige oder flüssige Brennstoffe dürfen nicht mehr betrieben werden, wenn sie über 30 Jahre alt sind. Es gibt Ausnahmen, etwa für Niedertemperatur- oder Brennwertkessel.

Bei alten Holzöfen und Kachelöfen ist oft die vom Baujahr abhängige Nachrüstfrist abgelaufen, um die Grenzwerte der Feinstaubverordnung (1. Bundesimmissionsschutzverordnung) einzuhalten. Nicht nachgerüstete Öfen werden vom Schornsteinfeger bald nach dem Kauf der Immobilie stillgelegt. Für eine Nachrüstung mit einem Feinstaubfilter oder einem neuen Ofeneinsatz können vierstellige Kosten anfallen. So mancher Käufer eines alten Hauses hat daher wenig Freude am stilvollen, vom Vorbesitzer als Vorteil herausgestellten Kachelofen gehabt.

Ähnlich sieht es in ländlichen Regionen mit Kleinkläranlagen und Abwasser-Sammelgruben aus: Diese entsprechen oft nicht mehr den heutigen Vorschriften.

Praxistipp zu den Kaufnebenkosten


Bei einem Immobilienkauf sollten die Kaufnebenkosten unbedingt von Anfang an in die Kalkulation einbezogen werden. Wenn es zum Streit mit dem Verkäufer kommt, etwa über Mängel des Gebäudes, kann Sie ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht kompetent beraten.

(Ma)


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 Ulf Matzen
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