Thomas Cook: Bundesregierung hilft Geschädigten mit Steuergeldern

23.12.2019, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (317 mal gelesen)
Die von der Thomas-Cook-Insolvenz betroffenen Urlauber sollen nun mit Steuergeldern entschädigt werden. So beschloss kürzlich das Bundeskabinett, den Betrag übernehmen zu wollen, für den die zuständige Versicherung nicht aufkommt.

Die Bundesregierung will den geprellten Kunden des zahlungsunfähigen Reiseunternehmens Thomas Cook finanziell helfen. In einer Kabinettssitzung wurde kürzlich beschlossen, die Schäden, die von der Versicherung nicht ausgeglichen werden können, mit Steuergeldern zu ersetzen. So wolle man den Thomas-Cook-Kunden anbieten, die Differenz zwischen der Summe, die sie von der Zurich-Versicherung erhalten, und den Gesamtkosten der abgesagten Reisen auszugleichen.

Man könne es den Kunden nicht zumuten, für die Klärung dieser komplexen Rechtsfragen sorgen zu müssen, äußerte sich dazu die Bundesregierung. Auf diese Weise will man vermeiden, dass es zu Tausenden Klageverfahren und langjährigen Rechtsstreitigkeiten kommt.

Bundesregierung: Anfang 2020 weitere Informationen

Die Versicherungssumme in Höhe von 110 Millionen Euro, mit der die Reisen abgesichert waren, reicht laut Angaben des zuständigen Versicherers bei Weitem nicht aus. Der entstandene Schaden läge schon jetzt deutlich über dieser Summe.

Die Zurich-Versicherung hatte im November mitgeteilt, dass zu diesem Zeitpunkt bereits Schäden von 250 Millionen Euro gemeldet worden waren. Die Forderungen werden sich jedoch noch weiter erhöhen, da inzwischen auch alle Thomas-Cook-Reisen im neuen Jahr abgesagt wurden.

Ein „möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren“ hat die Bundesregierung nun versprochen. Dementsprechend müssten die Kunden nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren, sondern würden Anfang 2020 aktiv über weitere Schritte zur Abwicklung informiert.

Seitens des Verbraucherzentrale Bundesverbands gab es großes Lob für die Entscheidung der Bundesregierung. Es sei gut, dass der Staat die geschädigten Verbraucher der Thomas-Cook-Insolvenz nicht im Stich lassen wolle. Nun käme es auf unbürokratische Zahlungen und eine bessere Absicherung von Pauschalreisen in der Zukunft an.

EU-Verbraucherrechte vernachlässigt

Im Gegensatz zu Individualtouristen sind Pauschalurlauber versichert, wenn das verantwortliche Reiseunternehmen zahlungsunfähig wird und die gebuchten Reisen gecancelt werden. Im Zusammenhang mit der Thomas Cook-Insolvenz wurden jedoch die Grenzen der gesetzlichen Sicherung ersichtlich. Die Haftungsgrenze ist nämlich in Deutschland auf 110 Millionen Euro beschränkt.

Inzwischen werden Vorwürfe laut, der Gesetzgeber habe geltendes EU-Recht nicht korrekt umgesetzt. Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Pauschalreisenden „vollumfänglichen Schutz“ zu bieten, sollte der Veranstalter zahlungsunfähig werden. Das ist in Deutschland offensichtlich nicht der Fall. Nun wird von verschiedenen Seiten eine Erhöhung der Deckelung gefordert.

Aus Sicht des geprellten Reisegastes gilt es, in solchen Fällen sowohl die eigenen Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden also auch mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Mit langjähriger Erfahrung in der Sicherung der Interessen unserer Klienten bei Insolvenzverfahren berät die Anwaltskanzlei Lenné Sie hierzu gerne. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch mit uns.


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