Abgasskandal: Vergleichsangebote von VW in der Musterfeststellungsklage sehr unterschiedlich

07.04.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (206 mal gelesen)
Im Rahmen der Musterfeststellungsklage haben die Teilnehmer inzwischen Vergleichsangebote von Volkswagen erhalten. Und es bestätigt sich: Eine Prüfung der Angebote im Einzelfall ist unbedingt anzuraten.

Circa 260.000 Personen haben sich der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen. Im Laufe der letzten Wochen haben diese von dem Automobilhersteller ein Vergleichsangebot bekommen. Die jeweilige Höhe der angebotenen Einmalzahlung variiert dabei sehr, vor allem im Hinblick auf den gezahlten Kaufpreis. Während manchen Betroffenen rund ein Fünftel des gezahlten Kaufpreises angeboten wird, sind es bei anderen nicht einmal acht Prozent.

Das liegt vor allem daran, dass die Höhe des individuellen Angebots sich lediglich nach dem Fahrzeugmodell und Baujahr richtet. Die Laufleistung des einzelnen Fahrzeugs und der gezahlte Kaufpreis werden hingegen nicht berücksichtigt, auch nicht, ob das Fahrzeug als Neu- und Gebrauchtwagen gekauft wurde.

Individuelle Beratung: Vergleichsangebot annehmen oder klagen

In vielen Fällen ist das Vergleichsangebot leider als viel zu niedrig anzusehen. Hier dürfte ein eigenständiges Vorgehen gegen Volkswagen daher durchaus die wirtschaftlich bessere Alternative darstellen.

Liegt allerdings eine sehr hohe Laufleistung des betroffenen Fahrzeuges vor, dann könnte wiederum die Annahme der angebotenen Einmalzahlung wirtschaftlich attraktiv sein. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu berücksichtigen, dass im Mai eine Entscheidung des BGH zu dem Thema erwartet wird. Dieser könnte entscheiden, dass die Höhe des Anspruchs gegen Volkswagen unabhängig vom Kilometerstand des Fahrzeuges ist.

Es lässt sich daher nicht pauschal sagen, ob im Einzelfall der Vergleichsschluss oder aber das eigenständige Vorgehen gegen Volkswagen die wirtschaftlich sinnvollere Alternative ist.

Bevor Sie sich für oder gegen einen Vergleichsabschluss entscheiden, sollten Sie sich daher unbedingt individuell beraten lassen. Vereinbaren Sie dazu einfach online oder telefonisch einen Termin für ein Beratungsgespräch in der Anwaltskanzlei Lenné. Im Falle eines Vergleichsabschlusses übernimmt VW die Kosten für die Beratung, bei einer eigenständigen Klage gegen den Automobilhersteller werden die Beratungskosten auf die später entstehenden Verfahrenskosten angerechnet, sodass die Beratung für Sie in jedem Fall kostenlos bleibt.


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