Erben mit guten Chancen auf nicht in Anspruch genommene Betriebsrente

22.01.2021, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (645 mal gelesen)
Es gibt tatsächlich Erbfälle, in denen sich herausstellt, dass der Erblasser seine Betriebsrente nicht in Anspruch genommen hat. Ein Vergleich am Arbeitsgericht Hannover zeigt, dass die Erben durchaus gute Chancen haben, die nicht eingeforderten Ansprüche aus der Betriebsrente zu erhalten.

In seltenen Fällen kommt es vor, dass eine Betriebsrente nicht in Anspruch genommen wurde. Vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer im Verlauf seines Arbeitslebens des Öfteren den Arbeitgeber gewechselt hat. Wenn aber der Anspruchsberechtigte verstirbt, haben die Erben dann Anspruch auf die nicht ausgezahlte Betriebsrente? Ein Vergleich am Arbeitsgericht Hannover aus dem Jahr 2020 zeigt, dass die Chancen dafür durchaus gutstehen. In dem betreffenden Fall erhielt eine Erbengemeinschaft den gesamten geforderten Betrag von der Kasse, abzgl. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Erblasser vergisst Ansprüche

Der Erblasser war über mehrere Jahre bei einem großen Computerhersteller angestellt gewesen. In den 1970ern wurde ihm eine erhebliche Betriebsrente durch die Unterstützungskasse zugesagt. 1994 verließ er schließlich das Unternehmen. Sein jährlicher Rentenanspruch aus der Betriebsrente betrug zu dem Zeitpunkt 21.475,02 DM (umgerechnet rund 10.980 Euro). Die erworbenen Ansprüche hatte er bei Rentenantritt jedoch vergessen und in der Folge nie eingefordert.

Nach seinem Tod im Jahre 2018 fand die Erbengemeinschaft die Unterlagen zur Betriebsrente der Unterstützungskasse und stellte Nachforschungen an. Als sich herausstellte, dass der Verstorbene die Betriebsrente nie eingefordert hatte, versuchten die Erben ihrerseits, die Ansprüche geltend zu machen. Doch die Kasse verweigerte die Zahlung.

Vergleich am Amtsgericht Hannover

Der Fall ging vor das Arbeitsgericht Hannover (Az. 9 CA 276/18). Schließlich wurde der Rechtsstreit dann 2020 mit einem Vergleich beigelegt. Die Erbengemeinschaft erhielt von der Kasse den vollen vor Gericht geforderten Betrag. Da die Verjährungsfristen nur teilweise abgelaufen waren, konnte die Betriebsrente noch für insgesamt drei Jahre geltend gemacht werden. Die Erbengemeinschaft erhielt den vollen Betrag in Höhe von 32.940 Euro abzgl. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Auch wenn das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Hannover nicht mit einem Urteil endete, ist der Vergleich durchaus als Gewinn für die Erben zu werten. Dazu kam es u. a., weil dem Vergleich ein richterlicher Hinweis vorausgegangen war, in dem es hieß, dass die Erfolgsaussichten der Erben durchaus gutstünden. Das spiegelt auch die Höhe der Vergleichssumme wider, die exakt dem Betrag entspricht, den die Erbengemeinschaft gefordert hatte.

Laut dem richterlichen Hinweis wäre also ein Sieg der Erben vor Gericht durchaus wahrscheinlich gewesen. Grund dafür ist Paragraph 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der die Gesamtrechtsnachfolge bei einem Erbe regelt. Demzufolge geht mit dem Tod eines Erblassers sein Vermögen als Ganzes auf die Erben über. Das heißt, dass der Erbe oder die Erbengemeinschaft in die Gesamtheit, also in alle Rechte und Pflichten des Erblassers, eintreten.

Wenn Sie sich in Erbangelegenheiten in einer ähnlichen Situation befinden, steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné gerne beratend zur Seite. Wir prüfen Ihre Ansprüche und Ihre Chancen, diese durchzusetzen. Lassen Sie sich einfach im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs beraten.


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