Ihren Anwalt für Arbeitsschutzrecht hier finden

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Arbeitsschutzrecht benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Übersicht unserer Rechtsanwälte für Arbeitsschutzrecht

Rechtsanwältin Veronika Wiederhold
An der Kreuzkirche 6
01067 Dresden
Rechtsanwalt Dirk Stammler
Bökelstraße 40
41063 Mönchengladbach

Die wichtigsten Regeln im Arbeitsschutzrecht

Arbeitsschutzgesetz als Basis für das Arbeitsschutzrecht

Arbeitsschutz ist im Arbeitsschutzgesetz umfassend beschrieben. Darin ist von Beschäftigten, nicht etwa von Arbeitnehmern die Rede. Das bedeutet, auch Praktikanten, Aushilfen, Schüler oder Leiharbeiter - und übrigens genauso Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes - genießen (den gleichen) Arbeitsschutz.

Arbeitsschutz: Arbeitsunfall vermeiden

Eine Hauptaufgabe des Arbeitgebers besteht darin, Arbeitsunfälle aller Art zu vermeiden. In einer Chemiefabrik mag dies einleuchten, das Vermeiden von Unfällen gilt aber auch in jedem Büro und bezieht sich hier insbesondere auf ausreichende Fluchtwege und des allgemeinen und besonderen Brandschutzes.

Arbeitsschutz: Gesundheit schützen

Ein weitere Hauptaufgabe besteht darin, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten. Das fängt bei der Höhe des Schreibtisches an, und hört bei abgetrennten Raucherbereichen oder Lärmschutzmaßnahmen auf. Personen in besonderen Lebenslagen, z.B. Schwangere, genießen besonderen Arbeitsschutz. So darf eine werdende Mutter nicht zum Lastentragen oder langen Stehen verdonnert werden. Gegebenenfalls kann ein Arzt die schwangere Frau bei fortlaufendem Lohn krankschreiben. Auch die Einhaltung von Arbeitszeiten bzw. Höchstarbeitszeiten sind Teil der Gesunderhaltung genauso wie der Jugendarbeitsschutz.

Arbeitsschutz durch den Betriebsrat

Gibt es in einer Firma einen Betriebsrat, wirkt er normalerweise auch im Bereich des Arbeitsschutzes aktiv mit. Das kann durch besondere Regelung in einer Betriebsvereinbarung oder in der Ernennung interner Arbeitsschutzbeauftragten bestehen.

Arbeitsschutz: Wenn sich die Mitarbeiter nicht daran halten

Der Arbeitgeber kann seiner Arbeitsschutzpflicht nur dann nachkommen, wenn sich die Beschäftigten an die Sicherheitsvorschriften halten. Insofern hat der Arbeitgeber per Gesetz ein Weisungsrecht. Betriebliche Vorschriften und Regeln sind von der Belegschaft unbedingt einzuhalten, wiederholte Missbilligungen muss der Arbeitgeber nicht akzeptieren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Arbeitsschutzrecht in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Mutterschutzrecht.


zuletzt aktualisiert am 16.03.2017