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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Elternzeit

Rechtsanwältin Christina Löring
Hauptstraße 67
45879 Gelsenkirchen
Rechtsanwalt Lutz Mirus
Neupfarrplatz 2
93047 Regensburg
Rechtsanwalt Stefan Schreiter
Friedbergstraße 45
14057 Berlin

Elternzeit: Tipps und Kontakt zum Anwalt

Gesetzliche Grundlage der Elternzeit

Den Rechtsanspruch auf Elternzeit haben beide Eltern eines Kindes. Der Rechtsanspruch auf Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) festgelegt. Hier ist ebenfalls der Anspruch auf Elterngeld geregelt. Voraussetzung für beide Ansprüche ist, dass Eltern ihr Kind selbst erziehen und betreuen, mit ihm in einem Haushalt leben und nicht in Vollzeit erwerbstätig sind. Während der Elternzeit sind Arbeitnehmer von ihrer Arbeitspflicht im Rahmen des Arbeitsverhältnisses entbunden – der Arbeitsvertrag ruht. Viele Eltern kehren nach der Elternzeit aber nicht in Vollzeit in den alten Job zurück, sondern arbeiten nur in Teilzeit. Ein Anspruch auf Teilzeitarbeit nach der Elternzeit kann dabei nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz geltend gemacht werden.

Dauer der Elternzeit und Elternzeit beantragen

Grundsätzlich ist Elternzeit für drei Jahre möglich und zwar ab der Geburt des Kindes für die ersten drei Lebensjahre dieses Kindes. So war es bis Juli 2015. Mittlerweile können Paare (müssen übrigens nicht verheiratet sein) zwischen verschiedenen Modellen wählen, etwa zwischen der alten 3-Jahres-Spanne und dem neu eingeführten Elterngeld plus. Unterm Strich erhalten Eltern gleich viel Geld. Das Elterngeld plus erstreckt sich nur auf einen doppelt so langen Zeitraum (für dann die Hälfte). Auch kann die Elternzeit genommen werden, bis das Kind acht Jahre alt ist. Alleinerziehenden und Eltern von Mehrlingsgeburten ist der Gesetzgeber mit entsprechenden Regelungen außerdem entgegen gekommen. Und es gibt sogar Ausnahmen, in denen Elterngeld gestattet wird und von jemand anderem als den leiblichen Eltern betreut werden darf. Beachten Sie bei der Beantragung außerdem, den Chef mindestens sieben Wochen vor der geplanten Elternzeit zu informieren. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Ihren Elternzeit-Plan zu ändern, das geht aber nicht unaufhörlich.

Elternzeit für Arbeitgeber

Die Elternzeit ist für Arbeitgeber oft eine Herausforderung, da die zeitweise frei gewordene Stelle übergangsweise mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt werden muss. Dies geschieht meist über eine befristete Anstellung eines anderen Arbeitnehmers, die wegen einer Schwangerschaftsvertretung für Arbeitgeber rechtlich unproblematisch ist.

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Sie wollen Ihre Elternzeit verlängern oder haben andere Fragen rund um Elternzeit, Elterngeld oder auch zum Kündigungsverbot in der Elternzeit? Kontaktieren Sie mit dem Anwalt-Suchservice unkompliziert einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, der Ihnen alle Fragen zum Thema Elternzeit beantworten kann.


zuletzt aktualisiert am 13.02.2017