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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Mitbestimmungsrecht

Rechtsanwältin Andrea Lambrich
Mainzer Straße 60
65185 Wiesbaden
Rechtsanwalt Safak Sari
Stettenstraße 10
86150 Augsburg
Rechtsanwalt Jürgen E. Wolf
Deutsche Gasse 20
68307 Mannheim
Rechtsanwalt Dr. Peter Kath
Dorfwiesenweg 11
60439 Frankfurt am Main
Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt
Kaiserhofstraße 13
60313 Frankfurt am Main

Mitbestimmungsrecht: Das Recht der Arbeitnehmer zur Mitsprache im Betrieb

Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Mitbestimmung

Das Mitbestimmungsrecht ist kein Rechtsgebiet, sondern ein subjektives Recht das Arbeitnehmern im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zusteht. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer hat ein Mitbestimmungsrecht am Arbeitsplatz. Folge des Mitbestimmungsrechts der Arbeitnehmer ist, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer darüber informieren muss, welche Auswirkungen betriebliche Veränderungen (Unternehmensverkauf, Unternehmensverschmelzung, etc.) auf den Arbeitsplatz haben und welche Gefahren am Arbeitsplatz bestehen könnten (Gesundheitsgefährdungen etc.). Aus dem Mitbestimmungsrecht kann sich hier auch ein Vorschlagsrecht des Arbeitnehmers ergeben. Zum Mitbestimmungsrecht als Rechtsbereich zählt auch die betriebliche Mitbestimmung, die sich mit der Ordnung im Betrieb, Gestaltung der Arbeitsplätze, mit den Arbeitsabläufen etc. beschäftigt. Im Unternehmen nimmt der Betriebsrat oder nehmen Personalvertretungen in Behörden die Aufgaben der Mitbestimmung wahr. Die sog. Unternehmensmitbestimmung beschreibt unternehmerische Entscheidungen, die im Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften getroffen werden und an denen die Arbeitnehmer durch gewählte Vertreter (Betriebsrat) beteiligt werden müssen.

Mitbestimmungsrecht laut Gesetz

Für die betriebliche Mitbestimmung findet sich das Mitbestimmungsrecht vor allem im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das Gegenstück für die Personalvertretungen im öffentlichen Dienst findet sich im Personalvertretungsgesetz. Dabei finden sich wichtige Regelungen zum Informationsrecht, dem allgemeinen Mitwirkungsrecht und dem Anhörungsrecht der jeweiligen Arbeitnehmervertretungen entsprechend in beiden Gesetzen. Das Mitbestimmungsrecht gibt beispielsweise vor, dass in manchen Fällen die Mitwirkung des Betriebsrats zwingend vorgeschrieben ist, in anderen Fällen ist die Mitwirkung nicht obligatorisch. Die Mitwirkung des Betriebsrates ist in der Regel dann obligatorisch, wenn es um Maßnahmen geht, die Arbeitnehmer belasten, wenn also z. B. Kündigungen anstehen - Einzelfall aber auch Massenentlassungen aus betrieblichen Gründen z.B. um eine Insolvenz abzuwenden. Ist die Beteiligung des Betriebsrates nach dem BetrVG zwingend vorgeschrieben, ist eine Einigung mit dem Betriebsrat (ersatzweise der Spruch der Einigungsstelle) für die Wirksamkeit jeder den Arbeitnehmer belastenden Maßnahme notwendig.

Mitbestimmungsgesetze bei großen Unternehmen und nach Branchen

In Bezug auf die Unternehmensmitbestimmung sind die wichtigsten Regelungswerke das Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG), das Mitbestimmungsgesetz (MitBestG) und für große Unternehmen (über 1000 Mitarbeiter) im Bereich Bergbau, Eisen oder Stahl das Montan-Mitbestimmungsgesetz (MontanMitbestG).

Mitbestimmungsrecht verletzt? Anwalt des Betriebsrat muss ggf. Arbeitgeber bezahlen

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist ein wichtiges Instrument zur Wahrung der Rechte von Arbeitnehmern. Doch nicht immer werden die Rechte des Betriebsrats vom Arbeitgeber respektiert. Verletzt der Arbeitgeber das Mitbestimmungsrecht, z. B. weil Informationen nicht erteilt werden oder der Betriebsrat schlicht übergangen wird, kann der Betriebsrat sich an das Arbeitsgericht wenden. Lässt sich der Betriebsrat dabei anwaltlich vertreten, hat der Arbeitgeber die Kosten des Rechtsanwaltes zu tragen. Vor allem für den Betriebsrat gilt also: Scheuen Sie sich nicht im Zweifelsfalle einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, der mit dem Mitbestimmungsrecht vertraut ist - das Kostenrisiko trägt in der Regel der Arbeitgeber.


zuletzt aktualisiert am 13.03.2017