Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Forchheim finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Erbengemeinschaft benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Erbengemeinschaft in Forchheim

Rechtsanwalt Rolf Hörnlein
Daimlerstraße 28
91301 Forchheim

In einer Erbengemeinschaft entstehen viele Rechtsfragen. Ein guter Anwalt aus Forchheim kann sie beantworten.

Innerhalb einer Erbengemeinschaft gibt es oft Streit um die Gültigkeit testamentarischer Verfügungen oder den Umgang mit dem Nachlass. Fachkundige Beratung hilft, teure Folgen zu vermeiden und eine rechtssichere Lösung zu finden. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, einen kompetenten Anwalt für Erbrecht an Ihrem Wohnort zu finden!

Wann ist die Gemeinschaft beendet und was ist eine Erbauseinandersetzung?

Die Erbauseinandersetzung ist die Verteilung des Nachlasses unter den verschiedenen Miterben. Wichtig ist eine genaue Feststellung des Nachlasswertes. Mit der Verteilung des Nachlasses ist die Erbengemeinschaft beendet. Sind sich alle einig, können die Erben den Nachlass selbst unter sich aufteilen. Um alles abzusichern, schließen sie einen Vertrag miteinander ab. Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker bestimmt, ist dieser Schritt allein dessen Aufgabe. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Forchheim kann Ihnen helfen, Streit beim Thema Erbauseinandersetzung rechtzeitig vorzubeugen.

Streit in der Erbengemeinschaft: Warum kommt er so oft vor?

Eine Erbengemeinschaft ist eine Zweckgemeinschaft von Menschen, die sich oft nicht miteinander verstehen. Die Anteile am Nachlass sind in Prozenten angegeben und meist nicht gleich hoch. Für manchen ist dies ein Grund für Ärger. Oft entsteht Streit darüber, was mit einer Immobilie – wie dem geerbten Elternhaus – passieren soll. Vielleicht verdächtigen Miterben andere Miterben, sich vor Sichtung des Nachlasses bereits daran bereichert zu haben. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen in Forchheim dabei helfen, Ihre Rechte in der Erbengemeinschaft zu wahren.

Was bedeutet der Begriff Erbengemeinschaft?

Damit ist eine Gruppe von Personen gemeint, die gemeinsam Erben eines Nachlasses sind. Sie sind Teil einer Gesamthandsgemeinschaft, können also nur alle gemeinsam und nicht anteilig Rechte am Nachlass geltend machen. Die einzelnen Miterben können also nicht über einzelne Nachlassgegenstände oder Bruchteile der Erbschaft verfügen. Ein Verkauf des jeweiligen Erbanteils durch einen Miterben ist möglich, dann wird der Käufer Teil der Gemeinschaft. Sind Sie sich unsicher, welche Regeln für eine Erbengemeinschaft gelten, dann fragen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt aus Forchheim.

Wie verwaltet eine Erbengemeinschaft den Nachlass?

Alle Miterben gemeinsam verwalten den Nachlass. Heraushalten darf sich hier niemand. Jeder muss auch eine aktive Rolle übernehmen – außer natürlich, ein Nachlassverwalter oder ein Testamentsvollstrecker übernimmt diese Tätigkeit. Entsteht ein Schaden, weil sich ein Miterbe weigert, muss dieser den anderen Schadensersatz leisten. Besonders bei vermieteten Immobilien oder bei Betrieben ist viel Engagement der Miterben gefragt. Gibt es Streit um die Verwaltung des Nachlasses in einer Erbengemeinschaft, ist ein Fachanwalt für Erbrecht aus Forchheim der beste Ratgeber.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt für Fragen zur Erbengemeinschaft!

Sie finden auf unserer Internetseite eine übersichtliche Liste von in Forchheim zugelassenen Anwälten für Erbrecht. Dort finden Sie die Profile der einzelnen Anwälte, mit weiteren Informationen zur Kanzlei. Wünschen Sie eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl? Dafür können Sie unser Kontaktformular verwenden. Das Versenden einer Nachricht über unser Kontaktformular ist immer kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Der von Ihnen ausgewählte Jurist wird Sie dann baldmöglichst anrufen, um einen Termin zu vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Forchheim gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.