Ihren Anwalt für Berufsunfähigkeit in Grimma finden Sie hier

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Anwälte für Berufsunfähigkeit in Grimma

Rechtsanwalt Kai Müller
Leisniger Straße 6
04668 Grimma

Sie benötigen Rechtsberatung in Grimma, weil Ihre Versicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht zahlen will?

Eine gesetzliche Rente wegen Berufsunfähigkeit gibt es nicht mehr – es sei denn, man hatte am 31.12.2000 schon Anspruch darauf. Durch eine private Versicherung kann man sich jedoch für diesen Fall absichern. Über unsere Seite finden Sie schnell und kostenfrei einen versierten Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Grimma.

Wie läuft ein Berufsunfähigkeitsverfahren ab?

Zuerst muss der Versicherte bei seiner Versicherung einen Leistungsantrag stellen. Hier sind Angaben zur Gesundheit und zur Berufstätigkeit nötig. Bei Ablehnung des Antrags kann ein Rechtsanwalt außergerichtlich prüfen, ob die Versicherung im Recht ist und wie die Beweislage aussieht. Ist die Beweislage ausreichend, wird dieser eine Klage gegen die Versicherung empfehlen, um nachzuweisen, dass Berufsunfähigkeit besteht. Im Nachprüfungsverfahren prüft die Versicherung, ob man immer noch nicht arbeiten kann. Kann man seinem Beruf nachgehen, droht eine Einstellung der Leistungen. Ein kompetenter Anwalt in Grimma kann Ihnen helfen, die vertraglich vereinbarten Leistungen auch zu erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?

Von Berufsunfähigkeit spricht man, wenn jemand mehr als sechs Monate nicht mehr in seinem erlernten Beruf arbeiten kann. Erwerbsunfähig ist jemand, der in jedem Beruf nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten kann. Vom Staat gibt es eine Berufsunfähigkeitsrente nur noch für Jahrgänge mit Geburtsdatum vor dem 1. Januar 1961. Allerdings ist eine staatliche Erwerbsminderungsrente bei teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung möglich. Ein versierter Anwalt in Grimma kann einen möglichen Anspruch auf Zahlungen für Sie prüfen.

Darf mich meine Versicherung auf einen anderen Beruf verweisen?

Wenn der Versicherte theoretisch einen anderen Beruf ausüben kann, der seiner Lebensstellung entspricht, ist ein solcher Verweis möglich. Dies muss aber vertraglich geregelt sein. Vorsicht: So eine Regelung berücksichtigt nicht, ob man tatsächlich einen Job findet. Daher sollte man einen Vertrag wählen, in dem eine solche Verweisung ausgeschlossen ist. Je nach Vertrag kann der Versicherer auch die Zahlungen reduzieren, wenn er erfährt, dass Sie tatsächlich schon einen anderen Beruf ausüben. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Grimma kann Sie zum Versicherungsrecht beraten, damit Sie einen möglichst hohen Betrag bekommen.

Welche Leistungen bekommt man bei Berufsunfähigkeit – gesetzlich oder privat?

Der Staat zahlt eine Erwerbsminderungsrente von knapp einem Drittel des Bruttogehalts, wenn man noch höchsten drei Stunden am Tag tätig sein kann. Private Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen in der Regel, wenn man nur noch weniger als 50 Prozent der bisherigen Arbeitsstunden schafft. Die Höhe der BU-Rente kann vertraglich frei vereinbart werden. Beispielsweise 50 % vom Netto für Singles, 80 %, wenn man Familie hat. Im Vertrag steht auch, bis zu welchem Alter die Zahlungen laufen. Leistet die Versicherung nicht das, was Sie erwartet haben? Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt in Grimma beraten.

Bei uns finden Sie versierte Rechtsanwälte, die Ihnen vor Gericht und außerhalb beim Thema Berufsunfähigkeit helfen können.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir Ihnen auf unserer Website eine Reihe von in Grimma tätigen Anwälten für Sozialversicherungsrecht aufgelistet. In unseren Kanzleiprofilen finden Sie außerdem weitere Informationen zur Tätigkeit und Qualifikation der einzelnen Rechtsanwälte. Möchten Sie mit einem der Juristen in Kontakt treten? Mit unserem Kontaktformular ist dies schnell und einfach möglich. Das Versenden einer Nachricht mit unserem Kontaktformular ist für Sie kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin auszumachen.