Ihren Anwalt für Abfindung in Löhne finden Sie hier

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Anwälte für Abfindung in Löhne

Rechtsanwalt Udo Harms
Goethestraße 2
32584 Löhne

In Löhne gibt es erfahrene Rechtsanwälte, die Ihnen zur Seite stehen, wenn Sie eine Abfindung einfordern möchten.

Sinn einer Abfindung ist es, Sie für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes finanziell zu entschädigen. Beim Aushandeln der Entschädigung kann Ihnen ein erfahrener Anwalt zur Seite stehen. Sie können über unsere Internetseite Kontakt zu einem versierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Löhne aufnehmen – ganz schnell und einfach.

Mit welcher Abfindung kann ich rechnen?

In § 1a Kündigungsschutzgesetz legt der Gesetzgeber 0,5 Monatsverdienste pro Jahr der Beschäftigung fest. Ausgehandelt werden können jedoch auch andere Beträge. Die 0,5 Monatsverdienste sieht das Gesetz nur bei betriebsbedingten Kündigungen vor. Je besser die Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage stehen, desto eher kann man eine höhere Abfindung aushandeln. Bis zu vier Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr werden manchmal ausgehandelt, wenn ein Betriebsrats- oder Personalratsmitglied gehen soll. Für den Arbeitgeber kann ein umfangreicher Gerichtsprozess erhebliche Kosten verursachen. Dies kann Ihre Chancen auf eine gute Abschlusszahlung steigern. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Löhne kann Sie beraten, damit Sie eine möglichst hohe Abfindung bekommen.

Wie vermeidet man sozialrechtliche Nachteile einer Abfindung?

Endet der Job mit einer Geldzahlung und ohne Beachtung der normalen Kündigungsfrist, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Anspruchszeitraum wird dadurch zwar nicht verkürzt, aber nach hinten verschoben. Dies kann bis zu einem Jahr dauern. Ernster wird es bei einem Aufhebungsvertrag. Dieser gilt als freiwillige Arbeitsaufgabe und führt zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes. Diese verkürzt den Anspruchszeitraum und dauert 12 Wochen. Sie sollten daher nur mit anwaltlicher Beratung bei einem Rechtsanwalt aus Löhne entsprechende Vereinbarungen schließen und vorher genau rechnen, ob sich diese lohnen.

Welche steuerlichen Regeln gelten für die Abfindung?

Sie muss grundsätzlich voll versteuert werden. In der Steuererklärung tragen Sie sie in Anlage N ein. Sie können aber die sogenannte Fünftelregelung in Anspruch nehmen, wenn Sie den Gesamtbetrag innerhalb von einem Jahr bekommen haben. Diese besagt, dass der Betrag auf fünf Jahre verteilt versteuert werden kann. Auf eine Abfindung müssen Sie keine Sozialabgaben zahlen. Andere Regeln gelten jedoch für freiwillig Versicherte. Ein kompetenter Anwalt in Löhne kann Sie beraten, damit die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses ohne Komplikationen verläuft.

In welchen Fällen zahlen Arbeitgeber eine Abfindung?

Eine Entschädigung für das Ende des Arbeitsvertrages kann sich aus dem Vertrag selbst ergeben oder aus einem extra abgeschlossenen Aufhebungsvertrag. Bei Betriebsänderungen oder bei einer Entlassungswelle aufgrund eines Sozialplans kommt es häufig zu einer derartigen Zahlung. Auch in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht kann es zur Festsetzung einer Entschädigungszahlung kommen. Oft weisen Arbeitgeber im Kündigungsschreiben auf die Zahlung einer Abfindung bei Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage hin. Ein versierter Anwalt in Löhne kann Ihnen sagen, ob in Ihrem konkreten Fall eine solche Zahlung in Betracht kommt.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt zu finden, wenn Sie Rat zum Thema Abfindung brauchen.

Über unsere Internetseite kommen Sie schnell und einfach in Kontakt zu kompetenten Rechtsanwälten, die sich in Löhne mit dem Arbeitsrecht auskennen. Unter "Kontaktdaten" gelangen Sie zum Profil des jeweiligen Anwalts. Dort finden Sie Informationen über den Anwalt und seine Arbeitsweise. Mit unserem Kontaktformular können Sie den Anwälten eine Nachricht zukommen lassen – schnell und einfach. Das Verschicken einer Nachricht mit Hilfe unseres Kontaktformulars verursacht keine Kosten und verpflichtet Sie zu nichts. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann so schnell wie möglich zur Vereinbarung eines Termins bei Ihnen melden.