Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Waldbröl finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Waldbröl

Rechtsanwältin Carmen Gudat
Ginsterheide 29
51545 Waldbröl

Geht es um Eigenbedarf im Mietverhältnis, kann rechtliche Beratung hilfreich sein – hier finden Sie Ihren Anwalt in Waldbröl!

Eigenbedarf ist einer der Gründe, aus denen ein Mietverhältnis ordentlich und mit Frist gekündigt werden darf. Eine fachkundige Beratung kann Ihnen helfen, Fehler des Vermieters aufzudecken und in Ihrer Wohnung zu bleiben. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, einen kompetenten Anwalt für Mietrecht an Ihrem Wohnort zu finden!

Welche Härtefälle können das Mietverhältnis retten?

Nach § 574 BGB kann der Mieter gegen die Eigenbedarfskündigung Widerspruch einlegen, wenn ein Härtefall vorliegt. Dafür muss ein Umzug derzeit für den Mieter oder seine Familie unzumutbar sein. Dieser Fall kann eintreten etwa bei hohem Alter mit Gesundheitsproblemen, Erkrankungen, Prüfungssituationen oder Schwangerschaften. Der Widerspruch muss schriftlich erklärt werden und dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses zugehen – hier ist die Frist wichtig! Ein erfahrener Rechtsanwalt in Waldbröl kann Ihnen helfen, Ihren Härtefall zu begründen.

Welche Voraussetzungen hat der Eigenbedarf?

Eine Voraussetzung ist, dass der Vermieter die Wohnung für sich, enge Familienangehörige oder andere Mitglieder seines Haushalts benötigt. Mit Verwandten sind hier enge Verwandte wie Geschwister gemeint, aber auch entferntere Verwandte, mit denen eine sehr enge persönliche Beziehung besteht. Gemessen am konkreten Wohnbedarf des Vermieters darf die betroffene Wohnung nicht zu klein oder zu groß sein. Im Kündigungsschreiben muss der Vermieter die genauen Gründe nennen und auch erklären, welche Person später warum einziehen soll. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Waldbröl kann prüfen, ob alle Voraussetzungen für Eigenbedarf tatsächlich vorliegen.

Kündigung wegen Eigenbedarf: Was soll ich als Mieter nun tun?

Prüfen Sie zuerst, ob Ihnen auch alle nötigen Angaben gemacht wurden, etwa zum Grund und zur Person, die einziehen soll. Nicht erlaubt ist ein solcher Schritt „auf Vorrat“, ohne dass eine konkrete Person Bedarf an der Wohnung hat. Kommt ein solches Schreiben nach kurzer Mietzeit, besteht der Verdacht, dass der Vermieter dies von Anfang an beabsichtigt hat. Dies wäre unzulässig. Gehören dem Vermieter noch mehr Wohnungen? Dann ist er verpflichtet, Ihnen eine zufällig freie Ersatzwohnung anzubieten. Wichtig ist eine anwaltliche Beratung. In Waldbröl finden Sie dafür hervorragend qualifizierte Rechtsanwälte.

Was sind die Folgen einer unwirksamen Eigenbedarfskündigung?

In diesem Fall besteht das Mietverhältnis einfach weiter. Der Mieter muss nichts Besonderes tun. Der Mieter kann dem Vermieter schreiben, dass er seinen Schritt für ungültig hält. Er ist dazu aber nicht verpflichtet. Der Mieter muss also nicht beweisen können, dass er dem Schritt des Vermieters widersprochen hat. Bleibt der Vermieter dabei, dass er das Mietverhältnis wirksam beendet hat, muss er Räumungsklage erheben. Dann geht der Fall vor Gericht. Ein kompetenter Anwalt aus Waldbröl kann prüfen, ob Ihr Mietverhältnis wirksam wegen Eigenbedarf beendet wurde!

Finden Sie einen Anwalt für Ihre Fragen zum Eigenbedarf – wir helfen Ihnen weiter!

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, listen wir Ihnen auf dieser Seite verschiedene in Waldbröl tätige Anwälte für Mietrecht auf. Über die besonderen Qualifikationen der einzelnen Anwälte können Sie sich auf unseren Kanzleiprofilen informieren. Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, einem der Rechtsanwälte schnell und einfach eine Nachricht zu schicken. Die Verwendung unseres Kontaktformulars ist für Sie natürlich kostenfrei und unverbindlich. Der kontaktierte Anwalt wird sich dann baldmöglichst für eine Terminvereinbarung bei Ihnen melden.