Ihren Anwalt für Eigenbedarf in München finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Eigenbedarf benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Eigenbedarf in München

Rechtsanwältin Helicia H. Herman
Widenmayerstraße 18
80538 München
Rechtsanwältin Katharina Deckert
Schlotthauerstraße 4
81541 München
Rechtsanwalt Anton Martinek
Kapuzinerplatz 2
80337 München

Wird Eigenbedarf geltend gemacht, erfordert dies oft eine juristische Beratung. Hier finden Sie kompetente Anwälte in München!

Macht der Vermieter Eigenbedarf geltend, kann er das Mietverhältnis unter Wahrung einer Frist beenden. Mit anwaltlicher Hilfe können Sie sich dagegen wehren. Über unsere Internetseite können Sie schnell und kostenfrei eine Anfrage an einen Mietrechts-Anwalt Ihrer Wahl senden!

Welche Möglichkeiten haben Mieter nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs?

Die erste Frage sollte sein, ob der Vermieter sein Ansinnen ausreichend begründet hat. Ohne Angabe, wer warum ab wann die Wohnung benötigt, ist das Schreiben unwirksam. Für das Handeln des Vermieters muss es einen aktuellen und konkreten Anlass geben – rein vorsorglich kann er seinen Mietern nicht den Laufpass geben. Unwirksam wäre auch eine Beendigung des Mietvertrages nach kurzer Mietdauer, wenn für den Vermieter von Anfang an feststand, dass er bald selbst Bedarf an den Räumen haben würde. Handelt es sich um einen Vermieter mit mehreren Wohnungen? Falls eine andere Wohnung gerade frei wird, muss Ihnen diese als Ersatzunterkunft vorgeschlagen werden. Ein in Sachen Eigenbedarf erfahrener Rechtsanwalt in München kann prüfen, ob dieser Schritt des Vermieters wirksam ist.

Die Eigenbedarfskündigung meines Vermieters ist unwirksam. Was muss ich nun tun?

Der Mieter muss nichts Spezielles tun. War das Vorgehen des Vermieters unwirksam, besteht der Mietvertrag einfach weiter. Mieter können dem Vermieter mitteilen, dass sie seine Maßnahme für unwirksam halten. Sie sind jedoch nicht zu einer Reaktion verpflichtet. Auch ohne formellen Einspruch hat das unwirksame Schreiben des Vermieters keine Auswirkungen. Beharrt der Vermieter darauf, dass er alles richtig gemacht hat, kann er Sie auf Räumung verklagen. Dann trifft das Gericht die Entscheidung. In München gibt es versierte Rechtsanwälte, die für Sie nachprüfen können, ob Ihr Vermieter wirksam Eigenbedarf anmelden kann.

Welche Möglichkeiten haben Mieter, wenn ein Härtefall vorliegt?

Im Härtefall können Mieter nach § 574 BGB der Kündigung wegen Eigenbedarfs widersprechen. Kann dem Mieter auch in Anbetracht der Interessen des Vermieters ein Umzug derzeit nicht zugemutet werden, ist ein solcher Fall gegeben. Beispiele sind Prüfungsstress, hohes Alter mit Gebrechlichkeit, Erkrankungen, aber auch eine Schwangerschaft. Hier gibt es eine wichtige Frist: Der schriftliche Widerspruch muss beim Vermieter spätestens zwei Monate vor Vertragsende eingehen. Ein in München ansässiger Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihren Härtefall richtig zu begründen.

Was setzt eine Eigenbedarfskündigung voraus?

Ein solcher Schritt ist nur möglich, wenn der Vermieter die Wohnung nun selbst braucht – für sich, für nahe Verwandte oder andere Mitglieder eines Haushalts. Allerdings kommen nicht nur enge Verwandte wie Geschwister oder Kinder in Frage, sondern auch weiter entfernte, wenn diese eine besonders enge Beziehung zum Vermieter haben. Der Wohnbedarf des Vermieters – also die benötige Wohnungsgröße – muss tatsächlich der Wohnung entsprechen, die er angeblich beziehen möchte. Der Wohnungseigentümer muss im Kündigungsschreiben angeben, welche Person aus welchem Grund die Räume benötigt. Lassen Sie durch einen Rechtsanwalt in München das Vorliegen von Eigenbedarf prüfen.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen kompetenten Anwalt zu finden, der Ihnen hilft, sich gegen den Eigenbedarf zu wehren.

Auf unserer Seite finden Sie einige Rechtsanwälte aufgelistet, die Ihnen in München bei allen mietrechtlichen Fragen zur Seite stehen können. Für nähere Informationen zu den Anwälten und ihrer Tätigkeit brauchen Sie nur den Button "Kontaktdaten" anzuklicken. Möchten Sie einen Termin mit einem Anwalt vereinbaren? Dies wird für Sie durch unser Kontaktformular vereinfacht. Eine Verwendung unseres Kontaktformulars bringt für Sie keinerlei Zahlungspflichten oder andere Verpflichtungen mit sich. Sie bekommen dann zeitnah einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit ihm eine Terminabsprache treffen.