Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Köln finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Eigenbedarf benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Geht es um Eigenbedarf im Mietverhältnis, kann rechtliche Beratung hilfreich sein – hier finden Sie Ihren Anwalt in Köln!

Vermieter können einen Mietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigen. Dabei handelt es sich um eine ordentliche und befristete Kündigung. Viele Vermieter machen dabei Fehler. Mit einer rechtlichen Beratung können Sie klären, ob die Schritte des Vermieters wirksam sind. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenlos einen Termin mit einem kompetenten Rechtsanwalt für Mietrecht vereinbaren.

Welche Härtefälle können das Mietverhältnis retten?

Nach § 574 BGB kann der Mieter gegen die Eigenbedarfskündigung Widerspruch einlegen, wenn ein Härtefall vorliegt. Dafür muss ein Umzug derzeit für den Mieter oder seine Familie unzumutbar sein. Härtefälle sind zum Beispiel Erkrankungen, Schwangerschaften, Prüfungssituationen oder hohes Alter mit zusätzlichen Erschwernissen wie Gesundheitsproblemen. Der Mieter muss schriftlich widersprechen und der Vermieter muss den Widerspruch spätestens zwei Monate vor Vertragsende erhalten. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Köln kann Ihnen helfen, Ihren Härtefall zu begründen.

Welche Voraussetzungen hat der Eigenbedarf?

Eine Voraussetzung ist, dass der Vermieter die Wohnung für sich, enge Familienangehörige oder andere Mitglieder seines Haushalts benötigt. Mit Verwandten sind hier enge Verwandte wie Geschwister gemeint, aber auch entferntere Verwandte, mit denen eine sehr enge persönliche Beziehung besteht. Die Größe der betreffenden Wohnung muss dem konkreten Wohnbedarf des Vermieters entsprechen, die Wohnung darf also nicht zu klein oder zu groß sein. Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben erklären, welche Person aus welchem Grund einziehen soll. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Köln kann prüfen, ob alle Voraussetzungen für Eigenbedarf tatsächlich vorliegen.

Kündigung wegen Eigenbedarf: Was soll ich als Mieter nun tun?

Prüfen Sie zuerst, ob Ihnen auch alle nötigen Angaben gemacht wurden, etwa zum Grund und zur Person, die einziehen soll. Nicht erlaubt ist ein solcher Schritt „auf Vorrat“, ohne dass eine konkrete Person Bedarf an der Wohnung hat. Auch darf Ihnen nicht nach nur kurzer Mietzeit gekündigt werden, wenn schon von vornherein feststand, dass der Vermieter die Wohnung bald selbst braucht. Wenn dem Vermieter noch mehr Wohnungen am Ort gehören und es Leerstände gibt, muss er Ihnen eine Ersatzwohnung anbieten. Wichtig ist eine anwaltliche Beratung. In Köln finden Sie dafür hervorragend qualifizierte Rechtsanwälte.

Was sind die Folgen einer unwirksamen Eigenbedarfskündigung?

In diesem Fall besteht das Mietverhältnis einfach weiter. Der Mieter muss nichts Besonderes tun. Der Mieter kann dem Vermieter schreiben, dass er seinen Schritt für ungültig hält. Er ist dazu aber nicht verpflichtet. Es kommt hier also nicht darauf an, ob dem Vermieter ein Widerspruch zugeht. Hält der Vermieter seinen Schritt weiterhin für wirksam, muss er Räumungsklage einreichen und den Fall vom Gericht prüfen lassen. Ein kompetenter Anwalt aus Köln kann prüfen, ob Ihr Mietverhältnis wirksam wegen Eigenbedarf beendet wurde!

Finden Sie einen Anwalt für Ihre Fragen zum Eigenbedarf – wir helfen Ihnen weiter!

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, listen wir Ihnen auf dieser Seite verschiedene in Köln tätige Anwälte für Mietrecht auf. Über die besonderen Qualifikationen der einzelnen Anwälte können Sie sich auf unseren Kanzleiprofilen informieren. Die Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt vereinfacht sich durch unser Kontaktformular. Es ist kostenlos für Sie, eine Anfrage über das Kontaktformular zu versenden. Auch ist es völlig unverbindlich. Der kontaktierte Anwalt wird sich dann baldmöglichst für eine Terminvereinbarung bei Ihnen melden.