Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Hamm finden Sie hier

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Wird Eigenbedarf geltend gemacht, erfordert dies oft eine juristische Beratung. Hier finden Sie kompetente Anwälte in Hamm!

Ein Wohnungsmietvertrag kann vom Vermieter beendet werden, indem dieser Eigenbedarf geltend macht. Mit anwaltlicher Hilfe können Sie sich dagegen wehren. Wir helfen Ihnen dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren, der sich im Mietrecht auskennt!

Welche Möglichkeiten haben Mieter, wenn ein Härtefall vorliegt?

Im Härtefall können Mieter nach § 574 BGB der Kündigung wegen Eigenbedarfs widersprechen. Kann dem Mieter auch in Anbetracht der Interessen des Vermieters ein Umzug derzeit nicht zugemutet werden, ist ein solcher Fall gegeben. Unter anderem kann dies der Fall sein bei Erkrankungen, hohem Alter mit Gebrechlichkeit, Schwangerschaft oder in einer Prüfungssituation. Hier gibt es eine wichtige Frist: Der schriftliche Widerspruch muss beim Vermieter spätestens zwei Monate vor Vertragsende eingehen. Ein kompetenter Anwalt in Hamm berät sie zum Thema Härtefall.

Was setzt eine Eigenbedarfskündigung voraus?

Ein solcher Schritt ist nur möglich, wenn der Vermieter die Wohnung nun selbst braucht – für sich, für nahe Verwandte oder andere Mitglieder eines Haushalts. Allerdings kommen nicht nur enge Verwandte wie Geschwister oder Kinder in Frage, sondern auch weiter entfernte, wenn diese eine besonders enge Beziehung zum Vermieter haben. Der Vermieter muss konkreten Bedarf an einer Wohnung von der richtigen Größe haben. Er kann nicht behaupten, dass er für sich allein ein ganzes Haus braucht. Der Wohnungseigentümer muss im Kündigungsschreiben angeben, welche Person aus welchem Grund die Räume benötigt. Ein versierter Anwalt in Hamm kann für Sie prüfen, ob die Eigenbedarfskündigung wirksam ist.

Welche Möglichkeiten haben Mieter nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs?

Die erste Frage sollte sein, ob der Vermieter sein Ansinnen ausreichend begründet hat. Ohne Angabe, wer warum ab wann die Wohnung benötigt, ist das Schreiben unwirksam. Für das Handeln des Vermieters muss es einen aktuellen und konkreten Anlass geben – rein vorsorglich kann er seinen Mietern nicht den Laufpass geben. Vermieter dürfen kein Mietverhältnis nach kurzer Zeit beenden, wenn sie schon von Anfang an wussten, dass sie die Wohnung bald selbst brauchen. Handelt es sich um einen Vermieter mit mehreren Wohnungen? Falls eine andere Wohnung gerade frei wird, muss Ihnen diese als Ersatzunterkunft vorgeschlagen werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Hamm kann den Eigenbedarf für Sie auf Wirksamkeit prüfen.

Die Eigenbedarfskündigung meines Vermieters ist unwirksam. Was muss ich nun tun?

Der Mieter muss nichts Spezielles tun. War das Vorgehen des Vermieters unwirksam, besteht der Mietvertrag einfach weiter. Mieter können dem Vermieter mitteilen, dass sie seine Maßnahme für unwirksam halten. Sie sind jedoch nicht zu einer Reaktion verpflichtet. Es besteht also keine Pflicht, dem Schreiben des Vermieters fristgerecht zu widersprechen und womöglich noch den Zugang des Widerspruchs zu beweisen. Beharrt der Vermieter darauf, dass er alles richtig gemacht hat, kann er Sie auf Räumung verklagen. Dann trifft das Gericht die Entscheidung. Ein versierter Rechtsanwalt aus Hamm kann nachprüfen, ob der Eigenbedarf in Ihrem Fall Wirksamkeit entfaltet.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen kompetenten Anwalt zu finden, der Ihnen hilft, sich gegen den Eigenbedarf zu wehren.

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