Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Saarbrücken finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Saarbrücken

Rechtsanwältin Beate Carroccia
Bahnhofstraße 1
66111 Saarbrücken

Geht es um Eigenbedarf im Mietverhältnis, kann rechtliche Beratung hilfreich sein – hier finden Sie Ihren Anwalt in Saarbrücken!

Vermieter können einen Mietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigen. Dabei handelt es sich um eine ordentliche und befristete Kündigung. Mit kompetenter anwaltlicher Hilfe können Sie gegen einen solchen Schritt des Vermieters vorgehen. Mit dem Anwalt-Suchservice können Sie ganz einfach ein Beratungsgespräch vereinbaren - mit einem Anwalt für Mietrecht.

Kündigung wegen Eigenbedarf: Was soll ich als Mieter nun tun?

Prüfen Sie zuerst, ob Ihnen auch alle nötigen Angaben gemacht wurden, etwa zum Grund und zur Person, die einziehen soll. Nicht erlaubt ist ein solcher Schritt „auf Vorrat“, ohne dass eine konkrete Person Bedarf an der Wohnung hat. Auch darf Ihnen nicht nach nur kurzer Mietzeit gekündigt werden, wenn schon von vornherein feststand, dass der Vermieter die Wohnung bald selbst braucht. Gehören dem Vermieter noch mehr Wohnungen und ist eine davon frei, muss er Ihnen diese als Ersatzwohnung anbieten. Um eine Eigenbedarfskündigung vielleicht zu verhindern, sollten Sie sich von einem der versierten Rechtsanwälte in Saarbrücken beraten lassen.

Was sind die Folgen einer unwirksamen Eigenbedarfskündigung?

In diesem Fall besteht das Mietverhältnis einfach weiter. Der Mieter muss nichts Besonderes tun. Der Mieter kann dem Vermieter schreiben, dass er seinen Schritt für ungültig hält. Er ist dazu aber nicht verpflichtet. Es kommt hier also nicht darauf an, ob dem Vermieter ein Widerspruch zugeht. Meint der Vermieter, dass sein Vorgehen den Mietvertrag wirksam beendet hat, muss er auf Räumung klagen. Dann entscheidet das Gericht. Wenn Ihr Vermieter Eigenbedarf geltend macht, sollten Sie die Wirksamkeit von einem Rechtsanwalt aus Saarbrücken prüfen lassen.

Welche Härtefälle können das Mietverhältnis retten?

Nach § 574 BGB kann der Mieter gegen die Eigenbedarfskündigung Widerspruch einlegen, wenn ein Härtefall vorliegt. Dafür muss ein Umzug derzeit für den Mieter oder seine Familie unzumutbar sein. Härtefälle sind zum Beispiel Erkrankungen, Schwangerschaften, Prüfungssituationen oder hohes Alter mit zusätzlichen Erschwernissen wie Gesundheitsproblemen. Widersprechen muss der Mieter allerdings schriftlich und spätestens bis zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses. Um Ihren Härtefall zu untermauern, sollten Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt in Saarbrücken wenden.

Welche Voraussetzungen hat der Eigenbedarf?

Eine Voraussetzung ist, dass der Vermieter die Wohnung für sich, enge Familienangehörige oder andere Mitglieder seines Haushalts benötigt. Mit Verwandten sind hier enge Verwandte wie Geschwister gemeint, aber auch entferntere Verwandte, mit denen eine sehr enge persönliche Beziehung besteht. Die Größe der betreffenden Wohnung muss dem konkreten Wohnbedarf des Vermieters entsprechen, die Wohnung darf also nicht zu klein oder zu groß sein. Der Vermieter muss in seinem Schreiben seine Gründe erläutern und auch erwähnen, wer aus welchem Grund die Wohnung braucht. Die Eigenbedarfskündigung kann durch einen kompetenten Rechtsanwalt in Saarbrücken überprüft werden.

Finden Sie einen Anwalt für Ihre Fragen zum Eigenbedarf – wir helfen Ihnen weiter!

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, listen wir Ihnen auf dieser Seite verschiedene in Saarbrücken tätige Anwälte für Mietrecht auf. Über die besonderen Qualifikationen der einzelnen Anwälte können Sie sich auf unseren Kanzleiprofilen informieren. Die Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt vereinfacht sich durch unser Kontaktformular. Für Sie ist das Versenden einer Nachricht über unser Kontaktformular immer kostenfrei und unverbindlich. Sie werden dann umgehend vom dem angesprochenen Rechtsanwalt eine telefonische Rückmeldung zur Terminvereinbarung erhalten.