Ihren Anwalt für Eigenbedarf in Münster finden Sie hier

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Anwälte für Eigenbedarf in Münster

Rechtsanwalt Roland Wiens
Friesenring 48-50
48147 Münster

Sie benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt in Münster wegen eines Streits um das Thema Eigenbedarf?

Ein Wohnungsmietvertrag kann vom Vermieter beendet werden, indem dieser Eigenbedarf geltend macht. Mit anwaltlicher Hilfe können Sie sich dagegen wehren. Über unsere Seite können Sie schnell und einfach einen Anwalt für Mietrecht finden, der Sie dazu berät.

In welcher Situation darf der Vermieter Eigenbedarf geltend machen?

Voraussetzung ist, dass der Eigentümer die Wohnung entweder für sich selbst benötigt, oder für nahe Familienmitglieder, oder für andere Mitglieder seines Haushalts. Außer engen Angehörigen wie Schwester, Bruder oder Kindern kommen auch entferntere in Frage, wenn diese eine sehr enge persönliche Beziehung zum Vermieter haben. Der Vermieter muss konkreten Bedarf an einer Wohnung von der richtigen Größe haben. Er kann nicht behaupten, dass er für sich allein ein ganzes Haus braucht. Der Wohnungseigentümer muss im Kündigungsschreiben angeben, welche Person aus welchem Grund die Räume benötigt. Vielleicht hat der Vermieter nicht alle Voraussetzungen des Eigenbedarfs beachtet? Ein erfahrener Rechtsanwalt in Münster kann Sie beraten.

Wie reagiert man am besten auf eine Eigenbedarfskündigung?

Ein Schreiben ohne ausreichende Begründung und Mitteilung, welche Person einziehen wird, ist unwirksam. Der Anlass für den Schritt des Vermieters muss auch konkret und aktuell sein. „Auf Vorrat“ darf er die Wohnung nicht freimachen. Vermieter dürfen kein Mietverhältnis nach kurzer Zeit beenden, wenn sie schon von Anfang an wussten, dass sie die Wohnung bald selbst brauchen. Handelt es sich um einen Vermieter mit mehreren Wohnungen? Falls eine andere Wohnung gerade frei wird, muss Ihnen diese als Ersatzunterkunft vorgeschlagen werden. Ganz wichtig ist eine qualifizierte Rechtsberatung – in Münster stehen Ihnen im Bereich Eigenbedarf erfahrene Rechtsanwälte zur Verfügung.

Welche Konsequenzen hat eine unwirksame Eigenbedarfskündigung?

Ist das Vorgehen des Vermieters unwirksam, kann er nicht verlangen, dass Sie ausziehen – der Mietvertrag besteht einfach weiter. Als Mieter können Sie zwar auf das Schreiben des Vermieters reagieren. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Es besteht also keine Pflicht, dem Schreiben des Vermieters fristgerecht zu widersprechen und womöglich noch den Zugang des Widerspruchs zu beweisen. Beharrt der Vermieter darauf, dass er alles richtig gemacht hat, kann er Sie auf Räumung verklagen. Dann trifft das Gericht die Entscheidung. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Münster hilft Ihnen, festzustellen, ob Ihr Vermieter Eigenbedarf geltend machen darf.

In welchen Härtefällen kann sich der Mieter wehren?

Liegt beim Mieter ein Härtefall vor, hat dieser das Recht, dem Eigenbedarf zu widersprechen. Ist ein Wohnungswechsel für den Mieter auch unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters nicht zumutbar, liegt ein solcher Fall vor. Unter anderem kann dies der Fall sein bei Erkrankungen, hohem Alter mit Gebrechlichkeit, Schwangerschaft oder in einer Prüfungssituation. Hier gibt es eine wichtige Frist: Der schriftliche Widerspruch muss beim Vermieter spätestens zwei Monate vor Vertragsende eingehen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen in Münster dabei helfen, Ihren Härtefall hinreichend zu begründen.

Wir helfen Ihnen dabei, anwaltliche Unterstützung beim Vorgehen gegen eine Eigenbedarfskündigung zu erhalten!

In Münster sind verschiedene Rechtsanwälte für Mietrecht tätig – hier finden Sie eine Auflistung kompetenter Juristen. Die Profile der Anwälte – mit weiteren Informationen – finden Sie über den Button "Kontaktdaten". Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, einfach und bequem Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Eine Verwendung unseres Kontaktformulars bringt für Sie keinerlei Zahlungspflichten oder andere Verpflichtungen mit sich. Sie erhalten dann umgehend von Ihrem ausgewählten Rechtsanwalt einen Rückruf zwecks Terminvereinbarung.