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Arbeitsunfähig ist, wer nicht arbeiten kann - klingt einfach, ist es mitunter nicht. Denn nicht jede Krankheit macht arbeitsunfähig. Wer trotz Verletzung oder Behinderung seine Kerntätigkeit ausführen kann, muss zur Arbeit kommen.

Anwälte für Arbeitsunfähigkeit in Weilheim i. OB

Rechtsanwalt Sebastian Krieger
Rathausplatz 21
82362 Weilheim i. OB

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Wen eine Krankheit ereilt, mit der er nicht arbeiten kann, der darf wegen Arbeitsunfähigkeit zu Hause bleiben. Anders herum ist ein Bürojob nach wie bewältigbar, wenn man das Bein gebrochen hat - außer man trägt große Schmerzen davon. Eine Arbeitsunfähigkeit sollte unbedingt von einem Arzt bestätigt werden. Auch eine unverzügliche Mitteilung des Arbeitgebers ist ebenfalls dringend anzuraten. Missverständnisse gibt es häufig etwa dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit etwa im Urlaub zustande kommt. Wie verhält es sich dann mit Resturlaub oder Überstundenabbau? Und zu welchem Zeitpunkt nach der Genesung darf man wieder Urlaub machen? Hier Anwalt für Arbeitsrecht vor Ort auswählen und unverbindlich kontaktieren.