Was müssen Arbeitnehmer beachten, wenn sie ein Darlehen bei ihrem Arbeitgeber nehmen?

20.08.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Arbeitgeber,Chef,Arbeitnehmer,Bargeld,Übergabe Was zu beachten ist, wenn der Chef einem Mitarbeiter Geld leiht © - Designed by Magnific
Das Wichtigste in Kürze

1. Vertrag: Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein Kredit des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Zinsen, Rückzahlung, Laufzeit und mögliche Sicherheiten sollten in einem Darlehensvertrag klar vereinbart werden.

2. Steuern: Je nach Zinshöhe und Höhe des Darlehens kann der Zinsvorteil als geldwerter Vorteil steuerpflichtig sein. Für kleinere Arbeitgeberdarlehen gelten dabei besondere Freigrenzen.

3. Ende des Arbeitsverhältnisses: Das Darlehen endet nicht automatisch mit dem Arbeitsverhältnis. Entscheidend für die Rückzahlung ist der Darlehensvertrag.

Wenn ein Arbeitgeber Mitarbeitern ein Darlehen gewährt, sind die Bedingungen häufig günstiger als bei einer Bank. So kann es sich um ein zinsverbilligtes oder gar zinsloses Darlehen handeln. Dadurch wird auch die Bindung an das Unternehmen gestärkt. Es kann jedoch Probleme geben, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig endet. Und: Was ist beim Thema Steuern zu beachten?

Was ist ein Arbeitgeberdarlehen?


Als Arbeitgeberdarlehen bezeichnet man einen Kredit des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Dieser wird auch als Mitarbeiterdarlehen bezeichnet. Die Konditionen für ein Arbeitgeberdarlehen unterscheiden sich in der Regel von denen für ein herkömmliches Darlehen bei einem Kreditinstitut. Oft ist zum Beispiel der Zinssatz günstiger oder es handelt sich um ein zinsloses Darlehen.

Aber es können durchaus auch andere Konditionen günstiger geregelt sein – etwa die Sicherheiten. Bei einem Arbeitgeberdarlehen können die Konditionen weit flexibler ausgehandelt werden, als bei einem herkömmlichen Darlehen.

Aus Sicht des Arbeitgebers hat die Gewährung eines Darlehens den Vorteil, dass er den bewährten Mitarbeiter fester an sich bindet. Das Ausfallrisiko hinsichtlich des Darlehensbetrages ist nicht hoch. Außerdem kann der Arbeitgeber im Notfall den Arbeitslohn einbehalten, wenn sein Arbeitnehmer die Raten nicht zahlt.

Was gilt nicht als Arbeitgeberdarlehen?


Nicht als Arbeitgeberdarlehen gelten:

- Reisekostenvorschuss,
- Vorschuss auf Auslagenersatz,
- als Arbeitslohn zufließende Lohnabschläge,
- als Arbeitslohn zufließende Lohnvorschüsse, wenn eine abweichende Vereinbarung über die Bedingungen der Zahlung des Arbeitslohns besteht.

Wie ist der Kredit vom Arbeitgeber rechtlich einzuordnen?


Das Arbeitgeberdarlehen ist keine Vergütung für die geleistete Arbeit, sondern wird rechtlich wie ein normaler Kredit behandelt. Deswegen gelten dafür die allgemeinen gesetzlichen Regelungen über Darlehensverträge, §§ 488 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Wichtig: Das Darlehen des Arbeitgebers wird nur dann als Verbraucherdarlehen behandelt, wenn die Zinsen nicht unter dem marktüblichen effektiven Jahreszins liegen. Bei besonders günstigen Zinssätzen kommen die besonderen Regeln für Verbraucherdarlehen also nicht zur Anwendung. Dazu gehören verschiedene Informationspflichten und ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Was muss man zu Inhalt und Form des Darlehensvertrages wissen?


Ein Vertrag über ein Arbeitgeberdarlehen sollte in schriftlicher Form geschlossen werden. Wichtige Regelungen darin sind

- der Zinssatz,
- die Laufzeit,
- die Bedingungen der Rückzahlung / Tilgung,
- ggf. Sicherheiten,
- ggf. der Zweck der Darlehensgewährung (z. B. Eigenheimfinanzierung).

Wichtig: Wenn keine Vereinbarungen zum Beispiel über Laufzeit, Zinssatz, Tilgung und ggf. Sicherheiten getroffen werden, handelt es sich rechtlich nicht um ein Arbeitgeberdarlehen, sondern einfach nur um (steuerpflichtigen) Arbeitslohn.

Welche Zinssätze sind üblich?


Hier lässt sich keine generelle Aussage treffen. Es können sogar zinslose Darlehen vorkommen. Allerdings sind Darlehen, die nicht den marktüblichen Zinssatz haben, mit steuerlichen Nachteilen verbunden. In Anbetracht derzeit eher wieder steigender Zinsen und immer härterer Kreditvergabekriterien bei den Banken kann ein Arbeitgeberdarlehen heute jedoch eine gute Alternative darstellen.

Wie verhält es sich mit den Steuern beim Arbeitgeberdarlehen?


Wenn Arbeitgeber Arbeitnehmerdarlehen an ihre Mitarbeiter vergeben, dann meist zu einem günstigeren Zinssatz als auf dem freien Kreditmarkt. Der Nachteil besteht darin, dass der Arbeitnehmer aus Sicht des Finanzamtes einen "geldwerten Vorteil" erhält, den er als Arbeitslohn zu versteuern hat. Ein anderer Ausdruck dafür ist "Sachbezug".

Beispiel: Liegt der marktübliche Zinssatz bei vier Prozent und bezahlt der Arbeitnehmer nur zwei Prozent, muss der Arbeitnehmer die gesparten zwei Prozent wie Einkommen versteuern. Als marktüblicher Zinssatz lässt sich der jeweils aktuelle Effektivzinssatz der Deutschen Bundesbank verwenden. Davon wiederum darf ein Abschlag von vier Prozent (nicht: 4 Prozentpunkten) vorgenommen werden.

Auf den so ermittelten Sachbezug wird die Freigrenze für Sachbezüge des § 8 Abs. 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz angewendet. Diese beträgt seit 1. Januar 2022 50 Euro. Das bedeutet: Spart der Arbeitnehmer durch das vergünstigte Darlehen mehr als 50 Euro im Monat, muss er auf den eingesparten Betrag Lohnsteuer- und Sozialversicherung zahlen.

Gibt es eine Bagatellgrenze bei den Sachbezügen?


Die zeitweise abgeschaffte Bagatellgrenze von 2.600 Euro für Kleindarlehen wurde 2008 wieder eingeführt. Daher verursacht ein zinsverbilligtes Kleindarlehen bis 2.600 Euro keine steuerlich relevanten Sachbezüge. Bei einem höheren Darlehen muss der Zinsvorteil nicht versteuert werden, wenn die Summe des noch nicht getilgten Darlehens am Ende des Lohnzahlungszeitraums nicht höher ist als 2.600 Euro.

Was passiert mit dem Mitarbeiterdarlehen bei Kündigung?


Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird häufig vereinbart, dass der ausstehende Kredit im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzuzahlen ist. Dies macht aus Sicht des Arbeitgebers insbesondere dann Sinn, wenn auf sonstige Sicherheiten verzichtet wurde. Denn: Der Lohnanspruch des Arbeitnehmers dient hier als Sicherheit.

Tipp: Im Streitfall sollte die Wirksamkeit einer solchen Vertragsregelung im Zweifelsfall fachkundig überprüft werden. Nicht jede Vereinbarung ist rechtsgültig.

Wann ist die Rückzahlungsklausel unwirksam?


Dem Bundesarbeitsgericht zufolge ist zum Beispiel eine Vertragsklausel unwirksam, nach welcher der Arbeitgeber das Darlehen in jedem Fall kündigen darf, in dem das Arbeitsverhältnis vor Rückzahlung des Darlehens endet.

Eine solche Klausel bedeutet, dass das Darlehen auch zurückzuzahlen ist, wenn der Arbeitnehmer von sich aus kündigt, zum Beispiel wegen eines Fehlverhaltens oder einer Vertragsverletzung des Arbeitgebers. Dies ist aus Sicht des Gerichts eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers.

Das Gericht erklärte, dass Klauseln, welche den Fortbestand des Darlehens an den des Arbeitsverhältnisses binden, nicht grundsätzlich unzulässig sind. Dies sei nur dann der Fall, wenn sie zu weit gehen und den Arbeitnehmer allzu sehr benachteiligen (Urteil vom 12.12.2013, Az. 8 AZR 829/12).

Praxistipp zum Arbeitgeberdarlehen


Ein Kredit vom Arbeitgeber ist eine praktische Angelegenheit, wenn er günstiger ist, als bei einer Bank. Allerdings kann das Arbeitgeberdarlehen im Fall der Beendigung des Arbeitsvertrags vor seiner Rückzahlung Probleme verursachen. Klauseln, die den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Kommt es zum Streit mit dem Arbeitgeber, ist eine Beratung bei einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu empfehlen.

(Bu)


 Stephan Buch
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