Balkonkraftwerk: Was Mieter bzw. Eigentümer bei der Installation beachten müssen?

08.07.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Das Wichtigste in Kürze

1. Rechtliche Rahmenbedingungen: Zur Installation eines Balkonkraftwerks müssen Mieter zunächst die Zustimmung des Vermieters einholen. Künftig haben Sie auf diese einen gesetzlichen Anspruch. Zudem ist eine Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich.

2. Installation und Anschluss: Rückwärtslaufende alte Stromzähler sind für eine Übergangszeit von vier Monaten zulässig. Danach erfolgt ein Austausch durch den Netzbetreiber. Eine geänderte VDE-Norm wird künftig den Anschluss per Schuko-Stecker zulassen, ist jedoch noch nicht verabschiedet.

3. Staatliche Förderung: Für Balkonkraftwerke gibt es je nach Bundesland kommunale Fördermöglichkeiten. In Berlin wird eine solche Solaranlage z.B. mit einmalig 500 Euro subventioniert.
Unter Balkonkraftwerken versteht man Minisolaranlagen, die auf einem Balkon oder einer Terrasse Platz finden. Stand Oktober 2024 sind mehr als 700.000 dieser kleinen Solaranlagen auf Balkonen installiert. Sie können über einen Stecker ans Stromnetz der Wohnung angeschlossen werden und leiten dann direkt Strom ins Hausnetz ein. Dadurch sinkt der Verbrauch an gekauftem Strom. Mit einer Mini-Solaranlage wird man zwar nicht unabhängig vom Stromversorger - dazu produziert sie nicht genug. Aber: Eine deutliche Einsparung an Stromkosten ist möglich. Allerdings gibt es auch beim Balkonkraftwerk einige rechtliche Details zu beachten.

Wie effektiv ist eine Solaranlage auf dem Balkon?


Eine Beispielrechnung besagt, dass eine übliche 600-Watt-Anlage zum Preis von durchschnittlich 1.000 Euro 600 kWh Strom pro Jahr erzeugt. Bei einem Strompreis von 30 Cent pro Kilowattstunde würde dies zu einer jährlichen Stromersparnis von 180 Euro führen. Dann hätte sich das Balkonkraftwerk nach fünfeinhalb Jahren amortisiert.

Aber: 2024 liegt der durchschnittliche Strompreis für Haushalte bei 41,35 ct/kWh (Grundpreis anteilig für einen Verbrauch von 3.500 kWh/a eingerechnet). Geht man von 40 Cent pro Kilowattstunde aus, liegt die mögliche Einsparung durch das oben genannte Balkonkraftwerk schon bei 240 Euro im Jahr. Zum Vergleich: Eine durchschnittliche Waschmaschine verbraucht 200 Kilowattstunden Strom jährlich.
Da man meist von einer Lebensdauer von 25 Jahren für die Mini-Solaranlage ausgeht, lohnt sich die Stromerzeugung über die gesamte Zeit hinweg umso mehr. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass man die Anlage bei einem Umzug einfach abbauen und mitnehmen kann.

Natürlich spielen bei der Effektivität der Anlage auch die Himmelsrichtung des Balkons, eine mögliche Verschattung und die Lage im Norden oder Süden von Deutschland eine Rolle. Verschiedene online aufzufindende Anbieter prüfen anhand von Angaben und Fotos des Kunden nach, wie effektiv eine Anlage auf dem konkreten Balkon tatsächlich ist.

Übrigens: Eine Einspeisung ins öffentliche Stromnetz mit Verkauf des erzeugten Stroms lohnt sich bei einer Mini-Solaranlage nicht. Dafür ist die Kapazität dann doch zu gering. Vorteil: Eine Balkonsolaranlage verursacht weniger Bürokratieaufwand.

Welche technischen Voraussetzungen muss eine Balkonsolaranlage erfüllen?


Meist besteht eine Minisolaranlage aus zwei Fotovoltaikmodulen, einem Wechselrichter zur Umwandlung von Gleichstrom in Wechselstrom, Kabeln und oft einem Strommessgerät.

Stromanbieter mögen es gar nicht gern, wenn der Stromzähler plötzlich rückwärts läuft. Dies kann aber passieren, wenn eine Balkon-Solaranlage in Betrieb ist, während im Haushalt gerade kein Strom verbraucht wird. Dann wird der überschüssige Strom nämlich ins öffentliche Netz eingespeist. Bisher bestanden viele Stromanbieter bzw. Netzbetreiber daher für Balkonkraftwerke auf einem modernen Stromzähler mit Rücklaufsperre.

Das Solarpaket I, in Kraft getreten am 15.5.2024, hat dies geändert. Nun dürfen alte Zähler für bis zu vier Monate weiterverwendet werden, auch wenn sie durch den Strom aus dem Balkonkraftwerk rückwärts laufen. Nach vier Monaten hat der Netzbetreiber den Zähler durch einen modernen auszutauschen. Der Kunde muss dies nicht extra beantragen. Während dieser Zeit reduziert der Solarstrom aus dem Balkonkraftwerk noch einmal zusätzlich die Stromrechnung.

Ist der Anschluss an eine Schuko-Steckdose zulässig?


In ganz Europa werden Balkonsolaranlagen schlicht über einen handelsüblichen Schukostecker an eine Steckdose des Hausnetzes angeschlossen. Einen Stecker in eine Steckdose zu stecken, schafft jeder selbst und ohne Fachkenntnisse.

In Deutschland hört man jedoch immer wieder, dass der Anschluss nur über eine spezielle Steckdose, die sogenannte "Wieland-Steckdose" erfolgen darf und natürlich von einem Elektroinstallateur vorgenommen werden muss. Auch müsse vorher eine komplette Überprüfung des Hausnetzes erfolgen, um sicherzustellen, dass dieses durch das Balkonkraftwerk nicht überlastet wird. Natürlich kosten diese Arbeiten mehrere hundert Euro, wodurch sich der Zeitpunkt der Amortisation der Anlage deutlich nach hinten verschiebt.

Zur Klarstellung: Es gibt kein Gesetz, das eine Wieland-Steckdose vorschreibt. Laut § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) müssen Energieanlagen so errichtet und betrieben werden, dass ihre technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei müssen die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet werden.

Der Elektrotechnik-Verband VDE hat eigene technische Regeln aufgestellt und in VDE-Normen niedergelegt. Werden diese beachtet, gilt eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllt sind. Und diese VDE-Normen schreiben bisher eine Wieland-Steckdose vor.

Nur handelt es sich hier nicht um eine gesetzliche Pflicht, sondern um eine Beweislastregel, um nach einem Schadensfall die Verantwortlichkeiten zu klären. Grundsätzlich ist die Beachtung der VDE-Regeln freiwillig. Aber: Ein Elektrohandwerker, der sich bei der Arbeit an die VDE-Normen hält, ist haftungstechnisch auf der sicheren Seite.

Die Regeln beziehen sich auch auf den Betreiber der Anlage. Gerät das Haus durch Überlastung des Stromnetzes in Brand, wäre es möglich, dass ein Mieter für den Schaden haften muss, der entgegen den VDE-Regeln eine Mini-Solaranlage per Schuko-Stecker angeschlossen hat. Bisher sind jedoch keine derartigen Fälle bekannt. Außerhalb von Deutschland ist der Anschluss per Schuko-Stecker üblich. Letztendlich muss dies jeder Käufer einer Balkonsolaranlage selbst abwägen.

Dies ist auch bei der vorherigen Überprüfung des Hausnetzes durch einen Elektriker der Fall. Sinn macht diese durchaus, wenn es sich um ein sehr altes Haus mit maroden Elektroleitungen handelt. Bei einem Haus mit zeitgemäßem Stromnetz sollte eine Mini-Solaranlage kein Problem darstellen. Zum Vergleich: Eine Minisolaranlage hat meist 600 Watt; künftig sind bis zu 800 Watt erlaubt. Eine Mikrowelle arbeitet mit 700 bis 800 Watt, ein Toaster oft mit 800 Watt. In den Förderbedingungen mancher Gemeinden wird eine Wieland-Steckdose als Voraussetzung genannt.

Derzeit ist eine Änderung der entsprechenden VDE-Normen in Arbeit. Bis Ende 2024 soll die entsprechende VDE-Norm dahingehend geänder werden, dass der Schuko-Stecker für Balkonkraftwerke allgemein zugelassen ist. Die Norm wird jedoch zusätzliche Schutzmaßnahmen im Wechselrichter fordern.

Wo muss ich eine Balkon-Solaranlage anmelden?


Bisher verlangten die örtlichen Netzbetreiber eine Anmeldung von Balkonsolarkraftwerken. Diese wurde regelmäßig an Bedingungen geknüpft (Wieland-Steckdose, Installation durch Fachbetrieb). Mit dem Solarpaket I wurde jedoch die Anmeldung beim Netzbetreiber per Gesetz abgeschafft. Erforderlich ist nur noch eine vereinfachte Online-Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Unterlassung der Anmeldung kann zu einem Bußgeld führen.

Eine Gewerbeanmeldung ist für Minisolaranlagen nicht erforderlich. Diese muss nur bei größeren Dachsolaranlagen erfolgen, über die Strom zum Verkauf ins öffentliche Netz eingespeist wird.

Wie viel Leistung darf eine Balkon-Solaranlage haben?


Das Solarpaket I hat die zulässige Leistungsgrenze des Wechselrichters von 600 Watt auf 800 Watt erhöht. Mehr als 800 Watt dürfen also nicht in das Hausnetz eingespeist werden. Für Anlagen mit über 800 Watt gelten schärfere Anmelderegeln. Je Wohnungs- beziehungsweise Hausanschluss sind Module mit insgesamt bis zu 2.000 Watt erlaubt. Diese Obergrenze ist neu. Möglich wären also etwa vier Module mit je 500 Watt.

Verzichten Sie unbedingt darauf, mehrere Minisolaranlagen zu je 600 Watt oder 800 Watt miteinander zu koppeln, um noch mehr Strom zu erzeugen, und diese über eine Mehrfachsteckdose anzuschließen. Hier besteht dann wirklich Brandgefahr.

Was gilt für die Installation in über vier Metern Höhe?


Das Deutsche Institut für Bautechnik hat im Oktober 2023 bekanntgegeben, dass es Steckerbalkonkraftwerke nicht als Bauprodukte ansieht. Daher müssen diese keine besonderen Vorschriften einhalten, wenn sie in über vier Metern Höhe angebracht werden. Dies ändert allerdings nichts an einer zivilrechtlichen Haftung für den Betreiber, wenn die Anlage bei starkem Wind jemandem auf den Kopf fällt. Für hohe Balkone gibt es spezielle Solarmodule aus Kunststoff, die leichter sind und kein Glas enthalten. In jedem Fall sind Balkon-Solaranlagen windsicher zu befestigen.

Muss der Vermieter dem Balkonkraftwerk zustimmen?


Seit Anfang Oktober 2004 sind Steckersolargeräte in den Katalog der privilegierten baulichen Veränderungen aufzunehmen, auf die Mieter einen Anspruch haben. Sie können also vom Vermieter die Zustimmung zur Installation verlangen. Die Zustimmung wird dadurch nicht entbehrlich. Der Vermieter müsste jedoch triftige Gründe vorbringen, um sie zu verweigern. Andere privilegierte Baumaßnahmen sind die Installation von Wallboxen in der Tiefgarage oder ein besserer Einbruchsschutz. Geregelt ist dies in § 554 BGB. Mieter tragen selbst die Kosten für die Anlage und ihre Installation.

Wichtig: Die genannten rechtlichen Vereinfachungen gelten nur für echte Steckersolargeräte mit einem Wechselrichter mit maximal 800 Watt Anschlussleistung.

Welche Besonderheiten gibt es bei Eigentumswohnungen?


Für Wohnungseigentümer, die ein Balkonkraftwerk installieren wollen, gilt seit Oktober 2024 sinngemäß das Gleiche, wie für Mieter. Einzelne Wohnungseigentümer haben gegenüber der Gemeinschaft einen Anspruch auf Zustimmung, dass sie eine Balkon-Solaranlage installieren dürfen. Die Gemeinschaft darf nur noch über die genaue Umsetzung entscheiden. Die Anschaffungs- und Installationskosten trägt der einzelne Eigentümer selbst. Diese Änderung muss noch vom Bundesrat bestätigt werden. Bisher konnte die Eigentümerversammlung die Installation verhindern.

Auch hier gilt, dass die rechtlichen Vereinfachungen nur für echte Steckersolargeräte mit einem Wechselrichter mit maximal 800 Watt Anschlussleistung gelten.

Welche öffentlichen Förderungen gibt es für Minisolaranlagen?


Es kann sich lohnen, sich über kommunale Fördermöglichkeiten zu informieren. So fördert zum Beispiel Berlin seit 10.2.2023 den Kauf einer Balkonsolaranlage mit 500 Euro. Dieses Angebot gilt für Mieter mit Erstwohnsitz in Berlin. Anträge sind online zu stellen auf der Website der IBB Business Team GmbH - und zwar vor der Anschaffung. Insgesamt ist eine Fördersumme von sieben Millionen Euro vorgesehen. Damit könnten Balkonkraftwerke in 14.000 Berliner Haushalten gefördert werden. Nach Pressemeldungen wird das Angebot von Bürgern gut angenommen.

Praxistipp zum Balkonkraftwerk


Eine Balkonsolaranlage hilft, teuren Strom zu sparen. Mieter, deren Vermieter ihnen die Erlaubnis für eine solche Anlage verweigert, sollten sich bei einem Rechtsanwalt für Mietrecht beraten lassen. Wohnungseigentümer, denen gleiches durch die Wohnungseigentümergemeinschaft widerfährt, sind bei einem auf Wohnungseigentumsrecht spezialisierten Anwalt gut aufgehoben.

(Ma)


 Ulf Matzen
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