Darf man ohne Führerschein auf einem Privatgelände Auto fahren?

13.05.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Junge Frau, Autofahren,Übungsplatz Auf Verkehrsübungsplätzen darf man auch ohne Fahrerlaubnis Auto fahren. © - freepik
Das Wichtigste in Kürze:

1. Rein privates Gelände: Fahren ohne Führerschein ist nur erlaubt, wenn das Gelände eindeutig nicht öffentlich zugänglich ist. Das Grundstück muss physisch abgegrenzt sein, z.B. durch einen Zaun.

2. Öffentlichkeit entscheidend: Sobald das Gelände rechtlich als öffentlicher Verkehrsraum gilt, sind eine Fahrerlaubnis und ein Führerschein Pflicht.

3. Strafbares Verhalten: Wer ohne Fahrerlaubnis auf öffentlichem Verkehrsgrund fährt, macht sich strafbar (§ 21 StVG). Es droht eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe.
Lena (17) hat noch keinen Führerschein. Ihr großer Bruder Max (22) hat die Idee, mit ihr das Autofahren zu üben – und zwar abends auf dem Parkplatz eines Supermarkts, der ab 20 Uhr geschlossen ist. Es gibt keine Absperrung. Lena fährt einige Runden – bis sie beim Einparken gegen einen Begrenzungspfosten fährt. Ein Passant ruft die Polizei. Lena ist verunsichert. Sie hatte doch nur üben wollen – und das weit weg von der Straße. Jetzt fragt sie sich, ob sie sich womöglich strafbar gemacht hat?

Wann darf man ohne Führerschein auf einem Privatgelände fahren?


Man darf auf einem Privatgelände ohne Führerschein fahren, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Das Gelände ist eindeutig nicht öffentlich zugänglich und damit nicht für die Allgemeinheit bestimmt: Es darf keine fremden Personen geben, die das Gelände frei betreten oder befahren können – zum Beispiel Kunden, Lieferanten oder Besucher.

2. Das Grundstück ist vom öffentlichen Raum klar abgegrenzt, z. B. durch einen Zaun oder eine Schranke, die unbefugten Zugang verhindert.

3. Der Eigentümer oder Berechtigte erlaubt das Fahren. Ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümers ist das Fahren grundsätzlich verboten.

In Lenas Fall ist der Parkplatz des Supermarktes nicht eindeutig abgegrenzt. Es gibt keine geschlossene Schranke oder einen Zaun. Jeder hätte den Parkplatz ungehindert betreten oder befahren können. Deshalb zählt der Parkplatz rechtlich als öffentlicher Verkehrsraum. Zudem hat der Eigentümer des Supermarkts die Fahrt nicht genehmigt. Lena war das Fahren dort also nicht gestattet.

Wann ist ein Privatgelände klar vom öffentlichen Verkehrsraum abgegrenzt?


Ein Schild mit „Privatgrundstück – Betreten verboten“ reicht alleine nicht aus, wenn der Zugang faktisch für jedermann möglich ist.
Entscheidend für ein Privatgelände in diesem Sinne ist demnach, ob das Grundstück gegen den allgemeinen Zugang wirksam gesichert ist. Wenn fremde Personen das Grundstück faktisch jederzeit betreten oder befahren können – etwa weil es keine geschlossene Schranke, Tor oder Zaun gibt – gilt es weiterhin als öffentlicher Verkehrsraum, auch wenn ein Hinweis- bzw. Verbotsschild angebracht ist.

Ist Fahren ohne Fahrerlaubnis auf einem nicht klar abgegrenztem Privatgrundstück strafbar?


Ja, das ist strafbar. Denn sofern das Grundstück als „öffentlicher Verkehrsraum“ gilt, weil sie nicht klar abgegrenzt ist, greift das Straßenverkehrsgesetz. Wer dort ohne Fahrerlaubnis fährt, macht sich nach § 21 StVG strafbar. Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Lena hat ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum geführt – das ist eine Straftat nach § 21 StVG. Es droht ihr damit eine Geldstrafe oder unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe. Zudem kann das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde eine Sperrfrist gemäß § 69a StGB verhängen, in der Lena keine Fahrerlaubnis machen darf.

Was passiert bei einem Unfall?


Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden:

Passiert der Unfall im öffentlichen Verkehrsraum, so muss die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Eigentum des Grundstückseigentümers bezahlen. Den Kfz-Halter kann sie in Regress nehmen, den von ihr gezahlten Schadensersatz also zurückfordern. Den Schaden am Kfz muss sie dagegen nicht begleichen.

Max muss also nicht nur mit einer Regressforderung seiner Versicherung wegen des beschädigten Begrenzungspfosten rechnen, sondern auch den Schaden an seinem Auto selbst bezahlen.

Passiert der Unfall dagegen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis auf einem Privatgrundstück, muss die Haftpflichtversicherung in der Regel nicht leisten, weil in solchen Fällen oft gar kein Versicherungsschutz besteht. Viele Versicherer schließen Fahrten ohne Führerschein oder auf nicht öffentlichen Grundstücken aus. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen bringt Klarheit darüber.

Wann ist das Fahren ohne Führerschein im öffentlichen Verkehrsraum erlaubt?


Eine Ausnahme für das Fahren ohne Führerschein im öffentlichen Verkehrsraum gilt lediglich für offizielle Fahrstunden, bei denen ein zugelassener Fahrlehrer anwesend ist und das Fahrzeug entsprechend als Fahrschulwagen gekennzeichnet ist. Ohne diese Voraussetzungen ist das Fahren ohne Führerschein im öffentlichen Verkehrsraum nicht erlaubt.

Lena wäre also dringend anzuraten gewesen im öffentlichen Verkehrsraum ausschließlich im Rahmen einer offiziellen Fahrausbildung das Fahren zu üben, d.h. mit Fahrlehrer in einem zugelassenen Fahrschulfahrzeug.

Wo ist Fahren ohne Führerschein im Übrigen erlaubt?


Das Fahren ohne Führerschein ist im Übrigen auf Verkehrsübungsplätzen oder Rennstrecken erlaubt, weil hierbei in der Regel das Gelände vom öffentlichen Straßenverkehr deutlich abgegrenzt ist und der Eigentümer oder Betreiber zuvor in die Fahrt auf dem Gelände eingewilligt hat.

Fazit


Ohne Fahrerlaubnis zu fahren ist nur erlaubt, wenn das Gelände rundherum abgesperrt und damit nicht für jede Person zugänglich ist. Zudem ist die Erlaubnis des Eigentümers erforderlich. Sobald das Gelände für fremde Personen zugänglich ist, ist ein Führerschein zwingend erforderlich. Wer ohne Führerschein auf einem solchem Gelände fährt, riskiert eine Strafanzeige, Geldstrafen und Probleme mit der Versicherung. Im Zweifel sollte man daher nur auf klar abgegrenztem Privatgelände mit ausdrücklicher Erlaubnis des Eigentümers oder auf offiziellen Verkehrsübungsplätzen fahren.

(Wk)


 Günter Warkowski
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