Geschwindigkeitsverstöße in der Probezeit: Führerschein / Fahrerlaubnis weg?
20.03.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Bei zu schnellem Fahren in der Probezeit droht Führerschein- und Fahrerlaubnisentzug © Rh - Anwalt-Suchservice Endlich ist die Fahrerlaubnis da! Für Fahranfänger beginnt nun die große Freiheit – allerdings zunächst auf Probe. Bei Geschwindigkeitsverstößen in der Probezeit droht der Entzug von Führerschein und Fahrerlaubnis.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Fahrerlaubnis auf Probe: Welche Strafen drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit? Was versteht man unter B-Verstößen von Fahranfängern? Ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung verlängert sich die Probezeit von Fahranfängern? Was passiert, wenn ich nicht zum Aufbauseminar gehe? Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis? Welche Folgen haben mehrere A-Verstöße für die Probezeit? Welche Folgen haben mehrere B-Verstöße? Muss ich nach einem Fahrerlaubnisentzug die Führerscheinprüfung wiederholen? Beginnt mit dem neuen Führerschein eine neue Probezeit? Urteil aus der Praxis: Wann muss man zum Aufbauseminar? Praxistipp zu Geschwindigkeitsverstößen von Fahranfängern in der Probezeit Fahrerlaubnis auf Probe: Welche Strafen drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit?
Bei Verstößen gegen Verkehrsregeln unterscheidet man zwei Kategorien: A-Verstöße und B-Verstöße. In Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) findet sich eine Liste. A-Verstöße sind schwerwiegend. Auch Geschwindigkeitsübertretungen gehören dazu. Ihre Folge sind sogenannte Probezeitmaßnahmen.
Weitere Beispiele für A-Verstöße:
- Abstandsvergehen,
- Überholen trotz Überholverbot,
- Missachtung der Vorfahrt,
- Fahren unter Alkoholeinfluss,
- Nichtbilden einer Rettungsgasse,
- Nutzung elektronischer Geräte beim Fahren.
Als A-Verstöße gelten darüber hinaus auch einige Straftaten im Straßenverkehr (wie etwa Fahrerflucht, Nötigung, Trunkenheit im Verkehr).
Wer als Fahranfänger einen A-Verstoß begeht, muss außer den normalen Folgen in Form von Bußgeld und ggf. Punkten mit einer Verlängerung seiner Probezeit um zwei Jahre rechnen. Meist wird auch ein Aufbauseminar angeordnet. Dieses kostet mehrere hundert Euro.
Was versteht man unter B-Verstößen von Fahranfängern?
B-Verstöße sind die weniger schwerwiegenden Verstöße gegen Verkehrsregeln. Dazu gehören zum Beispiel:
- Grundloses Parken auf dem Randstreifen der Autobahn,
- abgefahrene Reifen,
- das Überziehen der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate
- das Mitnehmen von Kindern ohne ausreichende Absicherung.
Auch mehrere Straftaten wie fahrlässige Körperverletzung gehören dazu. B-Verstöße von Fahranfängern führen nicht zu einer Verlängerung der Probezeit. Natürlich werden sie trotzdem nach dem Bußgeldkatalog geahndet.
Ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung verlängert sich die Probezeit von Fahranfängern?
Nicht jede Geschwindigkeitsübertretung ist ein A-Verstoß. Eine Verlängerung der Probezeit droht erst, wenn der Führerscheinneuling mit mehr als 20 km/h zu viel unterwegs ist.
Beispiel: Sie sind Fahranfänger und werden innerorts mit 71 km/h "geblitzt". Sie müssen damit rechnen, „in die Verlängerung“ zu gehen.
Was passiert, wenn ich nicht zum Aufbauseminar gehe?
Bleiben Sie als Fahranfänger einem angeordneten Aufbauseminar fern, wird Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahrerlaubnis entziehen. Dann ist der Führerschein weg (§ 2a Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz).
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?
Kommt es zum Beispiel nach einem Geschwindigkeitsverstoß zu einem Fahrverbot, wird dem Autofahrer für ein bis drei Monate das Fahren verboten. Er muss seinen Führerschein für diesen Zeitraum auf der Polizei abgeben und erhält ihn danach wieder zurück.
Den Zeitpunkt eines Fahrverbotes kann man selbst beeinflussen: Es muss innerhalb eines bestimmten Zeitraumes angetreten werden. So kann man das Fahrverbot zum Beispiel auch in den eigenen Urlaub legen.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis gilt hingegen auf Dauer. Der Führerschein wird eingezogen und ist weg. Der Fahranfänger muss eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Zunächst muss er jedoch den Ablauf einer Sperrfrist abwarten. Oft ist der Neuantrag damit verbunden, dass man zuerst eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) hinter sich bringen muss.
Dies gilt insbesondere, wenn Alkohol und Drogen zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben. Bei den in diesem Artikel beschriebenen Probezeit-Verstößen geht es immer um die dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wichtig: Anders als beim Fahrverbot ist beim Fahrerlaubnisentzug kein zeitlicher Aufschub möglich.
Welche Folgen haben mehrere A-Verstöße für die Probezeit?
Bereits ein einziger A-Verstoß führt zu den oben genannten Folgen wie einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar. Allerdings wird die Probezeit nur einmal verlängert. Bei mehreren Verstößen während der Probezeit kommen weitere unangenehme Folgen für den Fahranfänger hinzu.
So führen zwei Verstöße in der Regel zu einer schriftlichen Verwarnung und einer Empfehlung, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Drei A-Verstöße gleich welcher Art führen zum Entzug der Fahrerlaubnis. Damit ist in der Regel die Anordnung einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten für die Erteilung eines neuen Führerscheins verbunden.
Welche Folgen haben mehrere B-Verstöße?
Begeht ein Fahranfänger zwei B-Verstöße oder einen B-Verstoß und einen A-Verstoß, verlängert sich seine Probezeit ebenfalls um zwei Jahre. Außerdem wird ein Aufbauseminar angeordnet. Begeht er innerhalb der verlängerten Probezeit zwei weitere B-Verstöße, wird er schriftlich verwarnt und ihm wird eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen.
Zwei weitere B-Verstöße in der verlängerten Probezeit führen zum Entzug der Fahrerlaubnis und zur Anordnung einer Sperrfrist. Wieder ist der Führerschein weg.
Muss ich nach einem Fahrerlaubnisentzug die Führerscheinprüfung wiederholen?
Dies liegt im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde. Meist verzichtet diese darauf, wenn seit der letzten Führerscheinprüfung noch keine fünf Jahre vergangen sind. Diese Frage kann aber nur die zuständige Behörde abschließend beantworten.
Beginnt mit dem neuen Führerschein eine neue Probezeit?
Wenn nach Ablauf der Sperrfrist (zumeist einhergehend mit bestandener MPU) eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird, beginnt für den Fahranfänger auch eine neue Probezeit zu laufen. Allerdings wird ihm dabei der Zeitraum der schon verstrichenen Probezeit angerechnet.
Urteil aus der Praxis: Wann muss man zum Aufbauseminar?
Eine Fahranfängerin war in ihrer Probezeit auf feuchter Straße aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit ins Schleudern geraten. Am Ende lag ihr Auto auf der Seite neben der Straße und die Leitplanke war deutlich verbogen.
Folge war ein Bußgeld von 145 Euro plus Auslagen. Auf ihren Einwand hin, dass sie als Auszubildende nur wenig verdiene, wurde dieses auf 75 Euro heruntergesetzt. Diesen Betrag bezahlte sie. Dann wurde in einem weiteren Bescheid ihre Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Dieses sollte 400 bis 500 Euro kosten.
Die Fahranfängerin klagte vor Gericht gegen diesen Bescheid. Sie erklärte, dass sie ihre Sorgfaltspflichten als Autofahrerin nicht verletzt habe. Die Behörde hätte sie bei der Herabsetzung des Bußgelds darauf hinweisen müssen, dass auch noch ein teures Aufbauseminar anstünde.
Allerdings bestätigte das Verwaltungsgericht Würzburg die Ansicht der Behörde. Die Klägerin habe während der Probezeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung begangen, die rechtskräftig geahndet worden sei. Daher sei ein Aufbauseminar anzuordnen. Da sie den Bußgeldbescheid akzeptiert habe, sei keine gerichtliche Überprüfung des Tatvorwurfs mehr möglich.
Wichtig: Hier wies das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass das Bußgeldverfahren und die Anordnung von Probezeitmaßnahmen zwei verschiedene Verfahren sind. Daher muss im Bußgeldbescheid nicht auf die Kosten der Probezeitmaßnahmen hingewiesen werden.
Das Urteil wurde vom Verwaltungsgerichtshof München bestätigt (Beschluss vom 11.1.2022, Az. 11 ZB 21.164).
Praxistipp zu Geschwindigkeitsverstößen von Fahranfängern in der Probezeit
Kommt es zu einem Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit, kann anwaltliche Hilfe entscheidend sein. Hier empfiehlt es sich, einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann den Bußgeldbescheid anfechten.
Vielleicht lässt sich das Gericht davon überzeugen, dass kein A-Verstoß vorliegt. Oft können zum Beispiel die Messergebnisse des Blitzers in Zweifel gezogen werden. Die korrekte Bedienung des Gerätes lässt sich anhand des Messprotokolls überprüfen. Viele Geräte haben bekannte Schwachstellen. Allein ein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht für den Fahranfänger nehmen und die nötigen Schritte einleiten.
(Bu)