Geschwindigkeitsverstöße in der Probezeit: Bußgeld, Punkte, Aufbauseminar und Führerscheinentzug

20.03.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Auto,Blitzer,Geschwindigkeitsverstoß,Führerschein Bei zu schnellem Fahren in der Probezeit droht Führerschein- und Fahrerlaubnisentzug © Rh - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. A-Verstoß: Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen (i. d. R. ab 21 km/h) von Fahranfängern gelten als sogenannter A-Verstoß nach § 34 Straßenverkehrs-Ordnung i. V. m. Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

2. rechtliche Konsequenzen: Für erheblich zu schnell fahrende Fahranfänger verlängert sich die Probezeit. Außerdem kommt die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar hinzu.

3. Weitere A-Verstöße: Beim zweiten A-Verstoß gibt es eine Verwarnung und Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung (MPU). Beim dritten Verstoß droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Zu schnelles Fahren zieht in der Probezeit härtere Strafen nach sich als bei einem Autofahrer mit längerer Fahrpraxis. Der Gesetzgeber will Fahranfänger innerhalb der zweijährigen Probezeit besonders dazu anhalten, die Regeln zu den Geschwindigkeitsvorgaben zu beachten. Daher ziehen schwere Geschwindigkeitsverstöße eine Verlängerung der Fahrerlaubnis auf Probe nach sich, oft auch ein teures Aufbauseminar und bei wiederholtem Verstoß gar die Entziehung der Fahrerlaubnis. Allerdings ist nicht nach jedem Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit gleich die Fahrerlaubnis weg. Man unterscheidet sogenannte A- und B-Verstöße. Auch auf die Anzahl der Regelwidrigkeiten kommt es an. Hier geben wir einige Orientierungshilfen für Fahranfänger.

Fahrerlaubnis auf Probe: Welche Strafen drohen bei zu schnellem Fahren in der Probezeit?


Bei Verstößen gegen Verkehrsregeln unterscheidet man zwei Kategorien: A-Verstöße und B-Verstöße. In Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) findet sich eine Liste. A-Verstöße sind schwerwiegend. Auch zu schnelles Fahren von Fahranfängern gehört dazu. Ihre Folge sind sogenannte Probezeitmaßnahmen.

Weitere Beispiele für A-Verstöße:

- Nichteinhalten des Mindesabstands,
- Überholen trotz Überholverbot,
- Missachtung der Vorfahrt,
- Fahren unter Alkoholeinfluss,
- Verstoß gegen Regeln zur Rettungsgasse,
- Nutzung elektronischer Geräte (z.B. Handy) beim Fahren.

Als A-Verstöße gelten darüber hinaus auch einige Straftaten im Straßenverkehr (wie etwa Fahrerflucht, Nötigung, Trunkenheit im Verkehr).

Rechtliche Folgen: Wer als Fahranfänger einen A-Verstoß begeht, muss außer nicht nur mit einem Bußgeld und ggf. Punkten rechnen, sondern zusätzlich mit einer Verlängerung seiner Probezeit um zwei Jahre als Strafe rechnen. Zusätzlich wird meist auch ein Aufbauseminar angeordnet. Dieses kostet mehrere hundert Euro.

Was versteht man unter B-Verstößen von Fahranfängern?


B-Verstöße sind die weniger schwerwiegenden Verstöße gegen Verkehrsregeln. Dazu gehören zum Beispiel:

- Grundloses Parken auf dem Randstreifen der Autobahn,
- abgefahrene Reifen,
- das Überziehen der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate
- das Mitnehmen von Kindern ohne ausreichende Absicherung.

Auch mehrere Straftaten wie fahrlässige Körperverletzung gehören dazu.

Rechtliche Folgen: B-Verstöße von Fahranfängern führen nicht zu einer Verlängerung der Probezeit. Natürlich werden sie trotzdem nach dem Bußgeldkatalog geahndet.

Ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung verlängert sich die Probezeit von Fahranfängern?


Nicht jede Geschwindigkeitsübertretung ist ein A-Verstoß. Eine Verlängerung der Probezeit für zu schnelles Fahren droht erst, wenn der Führerscheinneuling mit mehr als 20 km/h zu viel unterwegs ist.

Beispiel: Sie sind Fahranfänger und werden innerorts mit 71 km/h "geblitzt". Sie müssen damit rechnen, „in die Verlängerung“ zu gehen - die Probezeit Ihrer Fahrerlaubnis verlängert sich also.

Was passiert, wenn ich nicht zum Aufbauseminar gehe?


Bleiben Sie als Fahranfänger einem angeordneten Aufbauseminar fern, wird Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahrerlaubnis entziehen. Dann ist der Führerschein weg (§ 2a Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz).

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?


Kommt es zum Beispiel nach einem Geschwindigkeitsverstoß zu einem Fahrverbot, wird dem Autofahrer für ein bis drei Monate das Fahren verboten. Er muss seinen Führerschein für diesen Zeitraum auf der Polizei abgeben und erhält ihn danach wieder zurück.

Den Zeitpunkt eines Fahrverbotes kann man selbst beeinflussen: Es muss innerhalb eines bestimmten Zeitraumes angetreten werden. So kann man das Fahrverbot zum Beispiel auch in den eigenen Urlaub legen.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis - z.B. wegen zu schnellen Fahrens - gilt hingegen auf Dauer. Der Führerschein wird eingezogen und ist weg. Der Fahranfänger muss eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Zunächst muss er jedoch den Ablauf einer Sperrfrist abwarten. Oft ist der Neuantrag damit verbunden, dass man zuerst eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) hinter sich bringen muss.

Dies gilt insbesondere, wenn Alkohol und Drogen zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben. Bei den in diesem Artikel beschriebenen Verstößen in der Probezeit geht es immer um die dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wichtig: Anders als beim Fahrverbot ist beim Fahrerlaubnisentzug kein zeitlicher Aufschub möglich.

Welche Folgen haben mehrere A-Verstöße eines Fahranfängers für seine Probezeit ?


Bereits ein einziger A-Verstoß, wie z.B. Fahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit - führt zu den oben genannten Folgen wie einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar. Allerdings wird die Probezeit nur einmal verlängert. Bei mehreren Verstößen während der Probezeit kommen weitere unangenehme Folgen für den Fahranfänger hinzu.

So führen zwei Verstöße in der Regel zu einer schriftlichen Verwarnung und einer Empfehlung, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Drei A-Verstöße gleich welcher Art führen zum Entzug der Fahrerlaubnis. Damit ist in der Regel die Anordnung einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten für die Erteilung eines neuen Führerscheins verbunden.

Welche Folgen haben mehrere B-Verstöße eines Fahranfängers?


Begeht ein Fahranfänger zwei B-Verstöße oder einen B-Verstoß und einen A-Verstoß, verlängert sich seine Probezeit ebenfalls um zwei Jahre. Außerdem wird ein Aufbauseminar angeordnet. Begeht er innerhalb der verlängerten Probezeit zwei weitere B-Verstöße, wird er schriftlich verwarnt und ihm wird eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen.

Zwei weitere B-Verstöße in der verlängerten Probezeit führen zum Entzug der Fahrerlaubnis und zur Anordnung einer Sperrfrist. Wieder ist der Führerschein weg.

Muss ich nach einem Fahrerlaubnisentzug die Führerscheinprüfung wiederholen?


Dies liegt im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde. Meist verzichtet diese darauf, wenn seit der letzten Führerscheinprüfung noch keine fünf Jahre vergangen sind.

Beginnt mit einem neu erteilten Führerschein eine neue Probezeit?


Wenn nach Ablauf der Sperrfrist (zumeist einhergehend mit bestandener MPU) eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird, beginnt für den Fahranfänger auch eine neue Probezeit zu laufen. Allerdings wird ihm dabei der Zeitraum der schon verstrichenen Probezeit angerechnet.

Muss man zum Aufbauseminar, wenn man ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens gezahlt hat?


Dazu ein Fall aus der Praxis. Eine Fahranfängerin war in ihrer Probezeit wegen zu schnellen Fahrens auf feuchter Straße ins Schleudern geraten. Am Ende lag ihr Auto auf der Seite neben der Straße und die Leitplanke war deutlich verbogen.

Sie bekam ein Bußgeld von 145 Euro plus Auslagen. Auf ihren Einwand hin, dass sie als Auszubildende nur wenig verdiene, wurde dieses auf 75 Euro heruntergesetzt. Diesen Betrag bezahlte sie ohne Weiteres. Anschließend wurde in einem weiteren Bescheid ihre Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Dieses sollte 400 bis 500 Euro kosten.

Die Fahranfängerin klagte vor Gericht gegen diesen Bescheid. Sie erklärte, dass sie ihre Sorgfaltspflichten als Autofahrerin nicht verletzt habe. Die Behörde hätte sie bei der Herabsetzung des Bußgelds darauf hinweisen müssen, dass auch noch ein teures Aufbauseminar anstünde.

Das Verwaltungsgericht Würzburg folgte allerdings der Ansicht der Behörde. Die Klägerin habe als Fahranfängerin während der Probezeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung durch zu schnelles Fahren begangen, die mit dem Bußgeld rechtskräftig geahndet worden sei. Daher sei ein Aufbauseminar anzuordnen. Da sie den Bußgeldbescheid akzeptiert habe, sei keine gerichtliche Überprüfung des Tatvorwurfs mehr möglich.

Wichtig: Hier wies das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass das Bußgeldverfahren und die Anordnung von Probezeitmaßnahmen (hier das Aufbauseminar) zwei verschiedene Verfahren sind. Daher muss im Bußgeldbescheid nicht auf die Kosten der im Nachgang angeordneten Probezeitmaßnahmen hingewiesen werden. Folge: Der Fahranfänger muss diesen Umstand selbst berücksichtigen.

Das Urteil wurde vom Verwaltungsgerichtshof München bestätigt (Beschluss vom 11.1.2022, Az. 11 ZB 21.164).

Praxistipp zu Geschwindigkeitsverstößen von Fahranfängern in der Probezeit


Kommt es in der Probezeit zu einem Bußgeld und behördlichen Anordnungen wegen zu schnellen Fahrens, kann anwaltliche Hilfe entscheidend sein. Hier empfiehlt es sich, einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann den Bußgeldbescheid und weitere angeordnete Maßnahmen - wie bspw. ein Aufbauseminar - anfechten. Wichtig: Nur ein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht für den Fahranfänger nehmen und die nötigen Schritte einleiten.

(Bu)


 Stephan Buch
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