Was zahlt die Hausratversicherung?

13.08.2020, Redaktion Anwalt-Suchservice / Lesedauer ca. 5 Min. (920 mal gelesen)
Schadensmeldung,Taschenrechner Hausratsversicherung: Der richtige Versicherungswert ist entscheidend. © Ma - Anwalt-Suchservice

Eine Hausratversicherung gehört zu den Standard-Versicherungen, die fast jeder hat. Was ist davon genau abgedeckt und welche Schadensfälle umfasst diese Versicherung?

In einer Hausratversicherung ist das bewegliche Eigentum des Wohnungsinhabers unter anderem gegen Feuer, Leitungswasserschäden und Einbruch versichert. Es ist möglich, bestimmte besondere Risiken – zum Beispiel Glasbruch – gegen Aufpreis zusätzlich mit aufzunehmen. Unklarheit herrscht jedoch oft darüber, was im Einzelnen versichert ist: Die Möbel sind natürlich vom Schutz mit umfasst, aber: Was ist mit dem Teppichboden, der Einbauküche und den Stromleitungen in der Wand? Und was gilt für Gegenstände in der Garage? Und: Sind Wertsachen automatisch mitversichert?

Welche Gegenstände sind versichert?


Die Hausratversicherung gehört zu den Sachversicherungen. Sie schützt den Hausrat – dazu gehören alle beweglichen Gegenstände, die sich in einer Wohnung befinden. Zu dieser gehören Nebenräume wie der eigene Keller. Aber auch geliehene Sachen in der Wohnung sind mitversichert.
Nicht unter den Versicherungsschutz fallen fest eingebaute Einrichtungen oder Installationen.

Beispiel: Ein Wasserrohr bricht, die Wohnung wird überflutet. Die Hausratsversicherung zahlt für die zerstörten Möbel und Elektrogeräte, aber nicht für das kaputte Rohr. Generell zählt man Möbel, Kleidung und Elektrogeräte zum Hausrat, aber auch Nahrungsmittel und Vorräte.
Ein Grenzfall ist die Einbauküche. Mitversichert ist sie nur dann, wenn sie vom Versicherungsnehmer selbst eingebaut wurde und wenn man sie beim Auszug auch wieder zerstörungsfrei ausbauen kann.

Was gilt für Bodenbeläge?


Wenn ein Bodenbelag – wie zum Beispiel Parkett oder Laminat – fest mit dem Gebäude verbunden, also verklebt ist, betrachtet man ihn als Teil des Gebäudes. Wird er beschädigt, ist dies höchstens ein Fall für die Wohngebäudeversicherung, die allein der Hauseigentümer abschließen kann. Diese schließt aber keine Schäden der Mieter ein.
Ist der Bodenbelag so verlegt, dass man ihn ohne Weiteres wieder entfernen kann, kann er als Teil des Hausrats anerkannt werden. In diesem Fall gibt es eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die Hausratsversicherung auch für den beschädigten Bodenbelag aufkommt.
Parkett wird in der Regel verklebt, Laminat dagegen lose verlegt und mit Nut und Feder zusammengesteckt.

Zahlt die Hausratversicherung für Wertsachen?


Wertgegenstände wie zum Beispiel Schmuck oder Kunstgegenstände sind in den meisten Versicherungsverträgen bis zu einer Grenze von 20 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Will der Versicherungskunde sie höher versichern, muss er dies gegen Aufpreis mit einer besonderen Vereinbarung tun.

Gehören Fahrräder und Glas zum Hausrat?


Wenn ein Fahrrad aus einem geschlossenen Raum gestohlen wird, der zur Wohnung gehört und den allein der Versicherungsnehmer nutzt, ist es regelmäßig in der Hausratversicherung versichert. Wird es dagegen auf der Straße gestohlen, zahlt diese Versicherung nicht. Allerdings kann man zusätzlich eine Fahrradversicherung abschließen.
Glas muss man meistens extra versichern - es ist nicht automatisch eingeschlossen. Dies gilt auch für Glasschäden an Aquarien und dadurch verursachte Wasserschäden. Viele Versicherer unterteilen den Versicherungsschutz bei Glas noch in Gebäudeverglasung und Möbelverglasung.

Welche Gefahren sind in der Hausratversicherung versichert?


Diese Versicherung deckt Schäden am beweglichen Eigentum ab, wenn sie durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, direkten Blitzschlag, Explosion, Implosion, Einbruch (Diebstahl und Vandalismus) oder Raub entstehen.
Elementarschäden wie beispielsweise Überschwemmungen oder Erdrutsche können besonders versichert werden. Auch Überspannungsschäden an Elektrogeräten sind im Normalfall nicht automatisch mitversichert.

Welche Schäden sind ausgeschlossen?


Nicht versichert sind Schäden durch Grundwasser oder Regenwasser (auch wenn dieses aus einem hauseigenen Fallrohr kommt) oder Schäden durch ein leckgeschlagenes Aquarium oder Wasserbett. Ebenso nicht versichert sind Schäden durch gewaltfreie Trickdiebstähle oder Betrugsdelikte.

Die Hausratversicherung zahlt ebenfalls nicht bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Wer also beispielsweise seine junge Katze mit einem brennenden Adventskranz allein in der Wohnung lässt, um mit dem Nachbarn zu reden, muss den Schaden selbst tragen (Urteil Amtsgericht St. Goar, Az. 3 C 278/97). In vielen modernen Verträgen kann allerdings der sogenannte Einwand der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden. Darauf sollte man beim Vertragsabschluss achten.

Schaden eingetreten: Worauf muss man achten?


Die Verpflichtungen des Versicherungsnehmers beim Schadenseintritt ergeben sich aus dem Vertrag. Werden sie missachtet, wird die Versicherung unter Umständen leistungsfrei und muss nicht zahlen.

Ist es zu einem Schaden gekommen, muss dieser sofort gemeldet werden. Von wertvolleren Gegenständen sollten aus Beweisgründen unbedingt Kaufbelege aufbewahrt werden. Der Versicherungsnehmer hat eine sogenannte Schadenminderungspflicht - er ist also dazu verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Dazu gehört es zum Beispiel, bei einem Wasserrohrbruch schnell den Haupthahn abzustellen.

Hat es einen Einbruch gegeben, sollte man die Polizei verständigen und eine Liste der gestohlenen Gegenstände anlegen.

Welche Beträge übernimmt die Hausratversicherung?


Grundsätzlich zahlt die Hausratversicherung nur bis zu der laut Vertrag versicherten Summe. Kommt die Versicherungsgesellschaft zu der Ansicht, dass der Wert des Hausrats zu gering angegeben wurde, um Beiträge zu sparen, kann sie der Forderung ihres Kunden den Einwand der Unterversicherung entgegenhalten. Dann zahlt sie entsprechend weniger. Bei der Hausratversicherung ist es daher besonders wichtig, den Wert des eigenen Hausrats richtig einzuschätzen. Standardmäßig wird dabei mit 600 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnungsfläche kalkuliert. Wenn der Hausrat wertvoller ist, sollte man dies berücksichtigen - sonst geht man im Schadensfall womöglich leer aus oder bekommt nicht den vollen Wert ersetzt.

Und: Bei Umzügen oder der Anschaffung neuer Wertgegenstände sollte man den Versicherungsschutz der Hausratversicherung an die aktuellen Verhältnisse anpassen.

In manchen Versicherungsverträgen kann auch der Einwand der Unterversicherung ausgeschlossen werden. Dies kann Aufpreis kosten, ist aber eine zusätzliche Absicherung bei wertvollerem Hausrat.

Keine manipulierten Rechnungen!


Eine Hausratversicherung muss nicht bezahlen, wenn der Kunde ihr eine erst nachträglich ausgestellte Rechnung für ein gestohlenes Fahrrad vorlegt und diese obendrein nicht korrekt ist.
Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Die Versicherung berief sich hier auf arglistig falsche Angaben in der Schadensmeldung. Was war passiert?

Der Versicherungsnehmer hatte ein Fahrradgeschäft nachträglich eine Rechnung über ein Rad für mehrere tausend Euro ausstellen lassen. Die Rechnung wies auch die Mehrwertsteuer und einen Rabatt von einem Prozent aus. Der Haken: In Wirklichkeit hatte der Mann in dem Fahrradhaus nur Teile für 2.000 Euro gekauft, weitere Teile im Wert von 3.700 Euro in anderen Geschäften und sich dann daraus ein Fahrrad montieren lassen.

Das Gericht gab der Versicherung recht. Der Mann habe arglistig gehandelt. Arglist verlange lediglich bewusstes Einwirken auf die Entscheidung des Versicherers durch unrichtige oder unvollständige Angaben. Eine Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht sei nicht erforderlich. Ausreichend sei das Bestreben, Beweisschwierigkeiten zu vermeiden oder die Regulierung zu beschleunigen oder allgemein auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen zu wollen. Hier habe der Versicherungsnehmer außerdem seine vertraglichen Obliegenheiten verletzt, nach Eintritt des Versicherungsfalles korrekte Angaben zu machen.

Im Karlsruher Fall gewann die Versicherung: Sie musste nicht zahlen (Az. 12 U 86/10).

Praxistipp


Bei einer Hausratsversicherung ist es besonders wichtig, den richtigen Wert des Hausrats zu versichern und Belege über diesen aufzubewahren. Im Streitfall kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht Ihnen helfen, Ihren Schaden doch noch ersetzt zu bekommen. Ein gutes Argument können zum Beispiel von der Versicherung nicht eingehaltene Informationspflichten über die Obliegenheiten des Kunden sein.

(Wk)


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 Günter Warkowski
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