Ihre Rechte beim Verkehrsunfall frühzeitig geltend machen

18.10.2012, Autor: Herr Sebastian Steineke / Lesedauer ca. 1 Min. (1420 mal gelesen)
Im Leben ist ein Mensch durchschnittlich an über drei Verkehrsunfällen beteiligt. Seine Rechte nach dem Unfall, kennt jedoch nicht einmal jeder Zweite, so das Ergebnis einer aktuellen Studie die unter anderem vom Deutschen Anwaltverein in Auftrag gegeben wurde.

Aus der Studie ergibt sich auch dass den Unfallbeteiligten ohne die Hilfe von einem Anwalt von Versicherungen berechtige Ansprüche um durchschnittlich 20 Prozent gekürzt werden.

Das Ergebnis der repräsentativen Studie belegt, wie sich Autofahrer – die unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden – gegenüber der gegnerischen Versicherung verhalten. Zwar wussten 94 Prozent der befragten Autofahrer, dass sie ein Recht auf die Übernahme aller Kosten haben, 62 Prozent wussten aber auch, dass die Versicherung die Ansprüche nicht freiwillig zahlt. Die Konsequenz – Hilfe in Form eines Verkehrsanwalts – würden aber nur 45 Prozent in Anspruch nehmen. Warum verzichten so viele auf Rechtsbeistand? Die Studie hat eben auch ergeben, dass 56 Prozent der befragten Autofahrer nicht wussten, dass die gegnerische Versicherung den Anwalt zahlen muss. Von diesem mangelnden Wissen profitieren die Versicherungen. Sie verdienen mit unberechtigten Kürzungen und unvollständigen Schadenersatzleistungen jährlich dreistellige Millionenbeträge beispielsweise indem sie den Restwert des Autos anheben oder die Wertminderung des Fahrzeugs nicht berücksichtigen.

Darum gilt: Lieber frühzeitig zum Rechtsanwalt, um die berechtigten Ansprüche vollständig durchzusetzen.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Sebastian Steineke
Weitere Rechtstipps (21)

Anschrift
Zum Herrgottsgraben 22
16816 Neuruppin
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Sebastian Steineke