Grundstückseigentümer haftet für Schäden durch umgestürzten Baum

20.09.2012, Autor: Herr Sebastian Steineke / Lesedauer ca. 1 Min. (1563 mal gelesen)
Stürzt ein Baum auf einen geparkten Pkw, muss der Grundstückseigentümer den Schaden bezahlen, wenn er den Baum nicht durch einen Fachmann ausreichend hat kontrolliert lassen. Dies entschied das Landgericht Magdeburg.

Im zugrunde liegenden Fall stürzte im Juli 2009 auf dem Hof des im Eigentum der Beklagten stehenden Grundstücks eine Zitterpappel auf den dort parkenden Pkw des Klägers und zerstörte das Fahrzeug. Seinen Schaden am Pkw in Höhe von über 6.000 Euro verlangte der Autofahrer von dem Baumbesitzer erstattet. Zu Recht, wie das LG entschied. Nach Auffassung des Gerichts muss der Eigentümer eines Baumes zweimal im Jahr in belaubtem und unbelaubtem Zustand eine Sichtprüfung des Baumes durchführen lassen, die so genannte "Baumschau". Hierbei wird geprüft, ob der Baum äußerlich krank ist oder Schäden hat. Die Baumschau muss dabei durch einen Fachmann durchgeführt werden, der auch erkennen kann, ob der Baum geschädigt ist. Nicht ausreihend ist es, wenn wie im hier entschiedenen Fall, die Baumschau durch einen Nichtfachmann erfolgt. Der durch das Gericht bestellte Sachverständige hat insoweit festgestellt, dass die Pappel Vorschädigungen aufwies, die einem Fachmann aufgefallen wären.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Sebastian Steineke
Weitere Rechtstipps (21)

Anschrift
Zum Herrgottsgraben 22
16816 Neuruppin
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Sebastian Steineke