Kfz-Unfall: Was gilt für die Erstattung von Mietwagenkosten?
30.06.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Nicht immer bezahlen Versicherungen nach einem Unfall die vollen Mietwagenkosten. © - Designed by Magnific Mietwagenkosten führen nach einem Unfall häufig zum Streit mit der Versicherung. Wann und in welcher Höhe können sie geltend gemacht werden? Hier die wichtigsten Antworten zum Thema Mietwagen.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Habe ich nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf einen Mietwagen? Muss ich den günstigsten Mietwagen auswählen? Welche Probleme kann ein teurer Unfallersatztarif aufwerfen? Welche Fahrzeugklasse darf ich anmieten? Mietwagen zu klein – darf ich die Kosten für ein größeres Auto abrechnen? Wie lange übernimmt die gegnerische Versicherung die Mietwagenkosten? Muss ich die Mietwagenkosten zunächst selbst bezahlen? Welche Zusatzkosten werden ebenfalls erstattet? Was können Unfallgeschädigte tun, wenn die Versicherung die Mietwagenrechnung kürzt? Praxistipp zur Erstattung von Mietwagenkosten nach einem Unfall Habe ich nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf einen Mietwagen?
Nach einem unverschuldeten Unfall hat man grundsätzlich einen Anspruch auf einen Mietwagen gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Voraussetzung ist, dass das eigene Fahrzeug
- durch den Unfall beschädigt wurde und
- nicht mehr fahrtauglich ist.
Der Mietwagen muss außerdem erforderlich sein. Das heißt: Man muss ihn auch tatsächlich benötigen. Auch gibt es eine Bagatellgrenze zu beachten: Wer weniger als 20 bis 30 Kilometer am Tag fährt, bekommt oft keinen Mietwagen.
Alternativ können Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall statt des Mietwagens auch eine Nutzungsausfallentschädigung für ihr Fahrzeug verlangen. Deren Höhe richtet sich nach dem Automodell und dem Fahrzeugalter. Voraussetzung ist, dass man
- in diesem Zeitraum das Fahrzeug nutzen wollte (Nutzungswille) und
- nur durch den Unfall keine Nutzungsmöglichkeit bestand (also nicht z. B. gerade Urlaub mit der Bahn gemacht wurde).
Muss ich den günstigsten Mietwagen auswählen?
Mietereines Unfallersatzwagens haben eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Sie müssen den Schaden für die gegnerische Versicherung also möglichst gering halten und dürfen ihn nicht durch eigenes Handeln noch vergrößern.
Dies bedeutet nicht, dass man den günstigsten und kleinsten Mietwagen weit und breit auswählen muss. Der Mietwagen muss aber in seiner Fahrzeugklasse dem eigenen, verunfallten Auto entsprechen. Wer einen Mietwagen einer höheren Klasse fahren möchte, muss die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Für Fahrzeugklassen gibt es feste Einteilungen, z. B. in der sogenannten „Schwacke-Liste“.
Die Schadensminderungspflicht bedeutet aber auch, dass Unfallgeschädigte nicht einfach blind bei der nächstbesten Autovermietung ein Fahrzeug mieten dürfen, das dann womöglich weit und breit das teuerste ist. Hier muss durchaus ein Preisvergleich mehrerer Anbieter stattfinden.
Wichtig: Die Mietwagenkosten müssen sich im Rahmen des Ortsüblichen bewegen.
Welche Probleme kann ein teurer Unfallersatztarif aufwerfen?
Manche Autovermieter bieten für Mietwagen als Unfallersatzfahrzeuge einen besonderen Unfallersatztarif an, der deutlich über dem Normaltarif liegt. Hier kann die gegnerische Versicherung unter Umständen eine Erstattung verweigern und nur den Normaltarif bezahlen. Dies ist von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gedeckt (Az. VI ZR 17/11).
Gerechtfertigt kann die Anmietung zum Unfallersatztarif sein, wenn
- die Anmietung zu diesem Tarif für den Geschädigten erforderlich oder in der konkreten Situation unvermeidbar ist,
- der Tarif gegenüber dem Normaltarif besondere Leistungen enthält (etwa Vorhaltung von Fahrzeugen 24/7, Verzicht auf Sicherheitsleistung, Verzicht auf Anzahlung).
Bei einem Preisunterschied von mehr als 30 % zum Normaltarif ist jedoch in jedem Fall Ärger mit der gegnerischen Versicherung vorprogrammiert.
Welche Fahrzeugklasse darf ich anmieten?
Anmieten darf man ein gleichwertiges Fahrzeug oder ein Auto einer niedrigeren Klasse. Gehört das Unfallfahrzeug zur Kompaktklasse, sollte man also auch ein Auto der Kompaktklasse mieten. Auch die Ausstattung sollte nicht deutlich luxuriöser sein.
Häufig wird empfohlen, den Mietwagen eine Klasse kleiner zu mieten. Dies führt dazu, dass die gegnerische Versicherung darauf verzichtet, bei der Zahlung die sogenannte Eigenersparnis von 3-10 % in Abzug zu bringen. Damit ist ein hypothetischer Betrag für die Abnutzung des eigenen Autos gemeint, den man einspart, weil dieses gerade in der Werkstatt steht.
Mietwagen zu klein – darf ich die Kosten für ein größeres Auto abrechnen?
Der Bundesgerichtshof befasste sich 2026 mit dem Fall eines Unfallgeschädigten, der als Ersatzfahrzeug für seinen VW Multivan einen kleineren VW Tiguan gemietet hatte. Der Multivan war laut „Schwacke-Liste“ in die Fahrzeugklasse 9 einzuteilen, der Tiguan in die Klasse 7. Aber: Für den Tiguan berechnete die Autovermietung zehn Prozent mehr, als für einen Multivan angefallen wären.
Die Versicherung zahlte nur einen Teilbetrag der Mietwagenrechnung. Der Geschädigte verklagte sie: Er habe doch ohnehin Anspruch auf die Kosten für einen Miet-Multivan und der abgerechnete Betrag liege nur knapp darüber.
Der Bundesgerichtshof war anderer Ansicht. Wenn ein Geschädigter freiwillig ein kleineres Auto miete, als ihm zustünde, könne er nicht die Kosten für ein größeres Auto verlangen. Sein Anspruch richte sich nach dem tatsächlich angemieteten Auto. Seine Schadensminderungspflicht gelte auch hier. Deshalb hätte er sich darüber informieren müssen, ob der Preis für den Tiguan marktüblich sei, und diesen ggf. billiger an anderer Stelle mieten müssen (Urteil vom 19.5.2026, Az. VI ZR 67/25).
Wie lange übernimmt die gegnerische Versicherung die Mietwagenkosten?
Der Anspruch besteht nur für den Zeitraum, in dem das Unfallfahrzeug nachweisbar in Reparatur ist, oder den man bei einem Totalschaden für die Beschaffung eines neuen Autos braucht. Für die Neubeschaffung eines PKW werden in der Regel 10 bis 14 Tage angesetzt.
Nachweise für die nötige Reparaturzeit müssen über die Werkstattrechnungen oder eine Reparaturdauerbescheinigung der Werkstatt erbracht werden. Eine reine Abrechnung auf Gutachtenbasis wird von Versicherungen teilweise nicht akzeptiert.
Wichtig: In die gerechtfertigte Dauer der Mietwagennutzung fließen auch die Zeit für die Erstellung eines Schadensgutachtens und eine angemessene Bedenkzeit (z. B. für ein neues Auto im Fall des Totalschadens) ein. Für die Entscheidung „Reparatur oder neues Auto“ bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gestehen die Gerichte Unfallgeschädigten meist drei bis fünf Tage zu.
Grundsätzlich müssen Versicherungen auch während der Zeit für die Ersatzteilbeschaffung die Mietwagenkosten übernehmen. Probleme können sich bei einer überlangen Reparaturdauer von mehreren Monaten ergeben. Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts kann vom Unfallgeschädigten dann unter Umständen erwartet werden, dass er sich bis zur Fertigstellung ein „Interimsfahrzeug“ kauft, wenn dies deutlich billiger wäre als die Mietwagenkosten. Kann er dies finanziell nicht schultern, muss er mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und über einen Vorschuss verhandeln (Urteil vom 9.4.2010, Az. 12 U 23/08).
Muss ich die Mietwagenkosten zunächst selbst bezahlen?
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Der Geschädigte tritt in Vorleistung und lässt sich die Mietwagenkosten anschließend von der gegnerischen Versicherung erstatten.
2. Die Autovermietung rechnet direkt mit der Versicherung ab. Dafür muss der Geschädigte eine Abtretungserklärung unterschreiben, in welcher er seine Ansprüche gegen die Versicherung an die Autovermietung abtritt.
Beim letzteren Verfahren kann es passieren, dass die Autovermietung den Geschädigten trotzdem mit Kosten belastet, die die Versicherung nicht bezahlt.
Welche Zusatzkosten werden ebenfalls erstattet?
Die gegnerische Versicherung übernimmt beim Mietwagen nach einem unverschuldeten Unfall häufig zum Beispiel folgende Zusatzkosten:
- Winterreifen (wenn erforderlich),
- Kindersitz (wenn nötig),
- Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung,
- Zustell- und Abholkosten (wenn man das Fahrzeug nicht selbst zur Mietwagenstation bringen oder dort abholen konnte).
Nicht bezahlt wird hingegen eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung.
Was können Unfallgeschädigte tun, wenn die Versicherung die Mietwagenrechnung kürzt?
Ein häufiger Grund für Kürzungen bei der Schadensabwicklung sind angebliche Verstöße gegen die Schadensminderungspflicht. Hier kann es helfen, die Kürzung schriftlich zu beanstanden und der Versicherung eine Frist zur Zahlung des restlichen Betrages zu setzen. Die Argumentation hängt dabei vom jeweils genannten Kürzungsgrund ab.
Oft werden Auszahlungen mit dem Hinweis auf günstigere Online-Tarife von Autovermietern gekürzt. Hier kann es helfen, die Versicherung aufzufordern, konkret zu erklären, wo und wie man das günstigere Mietfahrzeug zum Unfallzeitpunkt hätte anmieten können.
Gerichte verwenden bei der Einschätzung von Mietwagenkosten oft das arithmetische Mittel zwischen den Werten des „Schwacke-Mietpreisspiegels“ und der günstigeren „Fraunhofer-Markterhebung“. Reine Internetpreisangaben können diese Art der Preisfindung nicht erschüttern, da sie allzu starken Änderungen unterworfen sind (Amtsgericht Stade, Urteil vom 20.12.2023, Az. 61 C 501/23).
Praxistipp zur Erstattung von Mietwagenkosten nach einem Unfall
Wer nach einem Unfall Mietwagenpreise vergleicht und wirtschaftlich sinnvoll handelt, hat meist gute Chancen auf eine vollständige Erstattung der Mietwagenkosten durch die gegnerische Versicherung. Besteht diese jedoch auf Kürzungen des Betrages, kann sich eine Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht lohnen.
(Bu)