UPDATE: Krankschreibung für Arbeitnehmer: Auch per Video möglich?

26.10.2020, Redaktion Anwalt-Suchservice / Lesedauer ca. 4 Min. (358 mal gelesen)
Arzt,Patient,Bildschirm,Computer,Video Arbeitnehmer profitieren von einfacherer Krankschreibung per Video © Ake1150Sb - freepik

Arbeitnehmer können sich in der Coronakrise zeitlich begrenzt auch telefonisch krankschreiben lassen. Nun ist auch eine Krankschreibung per Video möglich - unter bestimmten Voraussetzungen.

Der bisher für eine Krankschreibung zwingend notwendige Arztbesuch ist für viele Arbeitnehmer eine lästige Pflicht und trägt sicherlich auch jedes Jahr wieder zur Verbreitung der allgemeinen Grippewelle bei. Nicht zuletzt werden auch die Arztpraxen erheblich durch Patienten belastet, die sich wegen einer Erkältung oder Magenverstimmung krankschreiben lassen wollen - also im Grunde einer Bagatell-Erkrankung, wegen der man nicht unbedingt einen Arzt aufsuchen müsste. Immer wieder wird gefordert, das Verfahren der Krankschreibung zu ändern. Dies ist nun geschehen. Seit 7. Oktober 2020 können sich Arbeitnehmer auch per Video krankschreiben lassen.

Was unterscheidet Krankmeldung und Krankschreibung?


Egal, ob per Video, oder nicht. Wichtig ist es zunächst, sich den Unterschied zwischen einer Krankmeldung und einer Krankschreibung klar zu machen. Mit der Krankmeldung ist die Mitteilung des Arbeitnehmers an seinen Chef gemeint, dass er krank ist und nicht zur Arbeit kommen kann. Diese Meldung muss "unverzüglich" erfolgen. Hier stellt sich dann die Frage, wie genau dies passieren muss. Zu empfehlen ist eine telefonische Krankmeldung beim Chef oder der zuständigen Stelle der Personalabteilung morgens vor Arbeitsbeginn am ersten Fehltag. Dabei muss der Arbeitnehmer auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitteilen. Umstritten und nur mit Einschränkungen möglich ist eine Krankmeldung per Whatsapp.

Die Krankschreibung dagegen wird vom Arzt vorgenommen. Mit ihr bestätigt der Arzt, dass der jeweilige Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit arbeitsunfähig ist. Das herkömmliche Verfahren bei einer Krankschreibung ist, dass der Beschäftigte den Arzt persönlich aufsucht und sich untersuchen lässt. Dieser stellt dann gegebenenfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("AU-Bescheinigung") aus. Eines der drei Exemplare dieses Dokuments ist dann dem Arbeitgeber auszuhändigen. So weist der Arbeitnehmer nach, dass er krank ist und seinen arbeitsvertraglichen Pflichten gerade nicht nachkommen kann. Ein weiteres Exemplar geht an die Krankenkasse und eines behält der Arbeitnehmer.
Zusätzlich ist seit 7. Oktober 2020 nun auch eine Krankschreibung per Video möglich. Dies gilt jedoch nicht für jeden und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Wann brauchen Arbeitnehmer eine Krankschreibung?


Nach § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes müssen Arbeitnehmer sich vom Arzt krankschreiben lassen, wenn ihre Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Kalendertage lang dauert. Die Krankschreibung muss der Arbeitgeber spätestens am darauffolgenden Tag erhalten, also am vierten Tag. Aber: Der Arbeitgeber hat das Recht, eine schnellere Krankschreibung zu verlangen. Er kann also darauf bestehen, dass schon am ersten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeholt wird. Dies kann in jedem Betrieb anders geregelt sein.
Wenn der in der gelben Bescheinigung genannte Zeitraum abgelaufen ist und der Arbeitnehmer immer noch krank ist, muss er auch eine neue AU-Bescheinigung vom Arzt besorgen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die Voraussetzung, um eine Entgeltfortzahlung oder auch Krankengeld oder Verletztengeld zu erhalten.
Ab 1. Januar 2021 sollen Ärzte die AU-Bescheinigung elektronisch an die Krankenkassen übermitteln. Ab 2022 sollen auch die Arbeitgeber die Bescheinigung auf elektronischem Wege erhalten.

Welche Infos umfasst die Krankschreibung?


Die AU-Bescheinigung enthält eine Reihe von Daten, darunter natürlich Name und Geburtsdatum des Arbeitnehmers, seine Krankenversicherung, die Diagnose, die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, ob die Erkrankung durch die Arbeit oder durch einen Unfall ausgelöst wurde und ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Aus dem Exemplar für den Arbeitgeber geht nicht hervor, um welche Krankheit es sich genau handelt, denn diese Information unterliegt dem Datenschutz und der ärztlichen Schweigepflicht. Der Chef hat kein Recht darauf, diese Information zu erhalten.

Was hat sich durch Corona bei der Krankschreibung geändert?


Im Frühjahr 2020 konnten sich Arbeitnehmer ohne persönlichen Arztbesuch auch telefonisch vom Arzt krankschreiben lassen. Dies war eine Sonderregelung aufgrund der Coronakrise, um Ansteckungen in Arztpraxen und Wartezimmern zu vermeiden.
Die Sonderregelung wurde am 1. Juni 2020 beendet. Zum Montag, 19. Oktober 2020, wurde die Regelung wieder eingeführt. Sie gilt voraussichtlich zunächst bis 31. März 2021.
Eine telefonische Krankschreibung ist bei geringfügigen Erkrankungen der Atemwege oder bei Verdacht auf eine Erkrankung an COVID-19 möglich. Sie gilt bis zu sieben Tage und kann einmal um sieben Tage verlängert werden.

Was muss man zur Krankschreibung per Video wissen?


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, hat am 16.7.2020 beschlossen, künftig eine Krankschreibung per Videosprechstunde zu ermöglichen. Zum G-BA gehören die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband).

Die Krankschreibung per Video hat nichts mit Corona zu tun, es handelt sich hier um eine Regelung auf Dauer und nicht um eine zeitlich begrenzte Sonderregelung.

Voraussetzung für die Krankschreibung per Video ist, dass der Patient in der Praxis bekannt ist und es sich um eine Krankheit handelt, für die eine "Untersuchung" in einer Videosprechstunde ausreicht. Eine Krankschreibung ausschließlich auf Basis eines Telefonates, einer Chat-Befragung oder eines Online-Fragebogens gibt es grundsätzlich nicht.
Patienten haben auch keinen Anspruch darauf, dass ihr Arzt sie nach einer Videosprechstunde krankschreibt.

Eine Erstbescheinigung wird für maximal sieben Tage ausgestellt, für eine Folgebescheinigung ist dann ein persönlicher Besuch in der Praxis erforderlich.

Aus Sicht des G-BA ist die Krankschreibung per Video allerdings eher als Ausnahme zu sehen - der Standardfall soll der persönliche Arztbesuch bleiben. Betont wurde auch, dass die Neuregelung nicht im Zusammenhang mit der Coronakrise steht: Das berufsrechtliche Verbot der Fernbehandlung für Ärzte wurde gelockert, und dies ist nun eine Folge davon.

Seit wann gibt es eine Krankschreibung per Video?


Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses musste noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft werden. Das Ministerium hatte dafür zwei Monate Zeit. Da der Beschluss nicht beanstandet wurde, wurde er im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am Folgetag in Kraft: Am 7. Oktober 2020.

Praxistipp zur Krankschreibung per Video


Arbeitnehmer können sich darüber freuen, nicht mehr zwingend wegen jeder Erkältung zum Arzt zu müssen, um sich krankschreiben zu lassen. Wer mit seinem Arbeitgeber über das Thema "Krankschreibung" in Streit gerät, sollte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Hier ist immer Vorsicht geboten, denn "Krankfeiern" oder "Arbeitsverweigerung" sind gute Kündigungsgründe.

(Bu)


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