Wann ist eine Krankschreibung für Arbeitnehmer per Video oder Telefon möglich?

28.08.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Arzt,Patient,Bildschirm,Computer,Video Arbeitnehmer profitieren von einfacherer Krankschreibung per Video © Ake1150Sb - Designed by Magnific
Das Wichtigste in Kürze

1. Möglichkeit vorhanden: Die Krankschreibung per Video gibt es seit Oktober 2020. Der Gemeinsame Bundesausschuss betrachtet sie jedoch als Ausnahme. Standardfall soll der Praxisbesuch bleiben.

2. Voraussetzung: Für eine Krankschreibung per Video muss es sich um eine Krankheit handeln, für die eine Untersuchung in einer Videosprechstunde ausreichend ist. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass ihr Arzt sie nach einer Videosprechstunde krankschreibt.

3. Per Telefon: Seit Dezember 2023 ist bei leichten Atemwegserkrankungen auch eine telefonische Krankschreibung durch den Hausarzt möglich.

Lange war der für eine Krankschreibung zwingend notwendige Arztbesuch eine lästige Pflicht. Ganz nebenbei trägt er auch jedes Jahr wieder zur Verbreitung der allgemeinen Grippewelle bei. Patienten, die sich wegen Bagatellerkrankungen wie Erkältung oder Magenverstimmung krankschreiben lassen müssen, tragen maßgeblich zur Überlastung der Arztpraxen bei. Daher wurde lange gefordert, das Verfahren der Krankschreibung zu ändern. Seit 7. Oktober 2020 können sich Arbeitnehmer auch per Video krankschreiben lassen. Die wegen Corona eingeführte telefonische Krankschreibung wurde zur Dauereinrichtung. Die derzeitige Bundesregierung plant jedoch deren Abschaffung.

Wann brauchen Arbeitnehmer eine Krankschreibung?


Nach § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes müssen sich Arbeitnehmer vom Arzt krankschreiben lassen, wenn ihre Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Kalendertage lang dauert. Die Krankschreibung - egal, ob in der Arztpraxis, per Video oder Telefon erfolgt - muss spätestens am darauffolgenden Tag beim Arbeitgeber eingehen, also am vierten Tag.

Wichtig: Der Arbeitgeber darf auch eine schnellere Krankschreibung als gesetzlich vorgeschrieben verlangen. Er kann zum Beispiel darauf bestehen, dass schon am ersten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeholt wird. Die Regeln können von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein.

Ist der Arbeitnehmer nach Ablauf des in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannten Zeitraums immer noch krank, muss er sich eine neue AU-Bescheinigung vom Arzt besorgen.

Tipp: Nur mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Arbeitnehmer eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Krankengeld oder Verletztengeld erhalten.

Was muss man zur Krankschreibung per Video wissen?


Mitte 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, beschlossen, eine Krankschreibung per Videosprechstunde zu ermöglichen. Zum G-BA gehören

- die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV),
- die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV),
- die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und
- der Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband).

Wichtig: Die Krankschreibung per Video ist keine zeitlich begrenzte Sonderregelung und hat nichts mit Corona zu tun.

Patienten müssen seit 19.1.2022 für eine Krankschreibung per Video nicht mehr in der Praxis bekannt sein. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Krankheit handelt, für die eine "Untersuchung" in einer Videosprechstunde geeignet ist.

Laut G-BA ist die Krankschreibung per Video eher die Ausnahme. Der persönliche Arztbesuch soll Standard bleiben. Anlass der Einführung war, dass sich das berufsrechtliche Verbot der Fernbehandlung für Ärzte gelockert hat.

Für wie lange gilt die Krankschreibung per Videosprechstunde?


Eine AU-Erstbescheinigung wird für höchstens sieben Tage ausgestellt. Für eine Folgebescheinigung ist ein persönlicher Besuch in der Praxis erforderlich.

Bei Patienten, die in der Praxis unbekannt sind, darf die Erstbescheinigung für maximal drei Tage ausgestellt werden und eine Folgebescheinigung ist nicht möglich.

Habe ich einen Anspruch auf eine Krankschreibung per Video?


Nein, einen generellen Anspruch darauf, per Video krankgeschrieben zu werden, gibt es nicht.

Eine Arbeitsunfähigkeit kann zwar grundsätzlich per Videosprechstunde festgestellt werden. Voraussetzung ist aber, dass der Arzt die Arbeitsunfähigkeit per Video ausreichend sicher beurteilen kann. Ist eine persönliche Untersuchung erforderlich, darf der Arzt eine Untersuchung in der Praxis verlangen.

Kann auch die Erkrankung eines Kindes per Video attestiert werden?


Dies ist grundsätzlich möglich, wird jedoch vom Arzt abhängig von der Art der Erkrankung entschieden.

Was muss man zur Krankschreibung per Telefon wissen?


Die telefonische Krankschreibung wurde zum 7.12.2023 wegen der Corona-Krise eingeführt. Die zunächst zeitlich beristete Regelung wurde später zur Dauereinrichtung.

Seitdem können sich Arbeitnehmer ohne schwere Symptome, die wegen einer leichten Atemwegserkrankung wie Schupfen, Husten oder Heiserkeit krankgeschrieben werden wollen, von ihrem Arzt telefonisch für bis zu fünf Tage krankschreiben lassen. Auch hier kann der Arzt im konkreten Fall entscheiden, dass er den Patienten persönlich untersuchen will.

Weitere Voraussetzungen:

- der betreffende Patient ist in der Praxis bekannt und
- es ist keine Videosprechstunde möglich. Die Krankschreibung per Video hat also grundsätzlich Vorrang.

Eine Verlängerung der telefonischen Krankschreibung ist nicht möglich. Für eine Folgebescheinigung müssen Arbeitnehmer also persönlich ihren Arzt aufsuchen.

Tipp: Wurde die erste AU-Bescheinigung nach einem persönlichen Besuch beim Arzt ausgestellt, kann eine telefonische Verlängerung stattfinden, falls man dann doch länger krank ist.

Was wird sich in Zukunft ändern?


Die schwarz-rote Bundesregierung will die telefonische Krankschreibung abschaffen, um die Zahl der Krankmeldungen in Betrieben zu reduzieren.

Nach dem Beschluss des Koalitionsausschlusses soll die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits für den ersten Krankheitstag Pflicht sein. Daraus kann man den Schluss ziehen, dass Arbeitnehmer nicht zwingend am ersten Krankheitstag zum Arzt gehen müssen, sondern die Bescheinigung auch rückwirkend einreichen können – sie muss nur für den ersten Tag gelten.

Die Krankschreibung per Video soll nach derzeitigem Stand erhalten bleiben.

Die Änderung ist bisher jedoch noch nicht umgesetzt worden.

Praxistipp zur Krankschreibung per Video und Telefon


Spezialisierte Online-Portale ermöglichen eine Videosprechstunde mit Ärzten und damit auch eine Krankschreibung per Video. In normalen Arztpraxen wird dies in der Regel nicht angeboten. Die telefonische Krankschreibung kann bisher nur beim Hausarzt in der Stamm-Praxis erfolgen. Allerdings wird auch dies zunehmend zur Theorie, da viele Praxen nicht mehr telefonisch erreichbar sind. Bei einem Streit mit dem Arbeitgeber über die Krankschreibung oder das Thema "Krankfeiern" ist schnell der Arbeitsplatz in Gefahr. Dann empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Denn: "Arbeitsverweigerung" ist ein Kündigungsgrund.

(Bu)


 Stephan Buch
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