KSP-Forderungen für dpa Picture-Alliance im Visier
30.05.2026, Autor: Herr Christian Kramarz / Lesedauer ca. 2 Min. (13 mal gelesen)
Wenn alte Webseitenbilder nach Jahren zur teuren Kostenfalle werden: KSP fordert Schadensersatz und Zinsen für die dpa Picture-Alliance. Erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.
Stellen Sie sich vor, Sie betreiben seit vielen Jahren ein kleines Online-Portal oder einen liebevoll gepflegten Firmenblog. Eines Morgens öffnet die Kanzlei die Post und findet ein Schreiben der KSP Rechtsanwälte aus Hamburg. Darin wird eine Urheberrechtsverletzung für ein Foto moniert, das Sie im Jahr 2014 hochgeladen haben. Der Schock sitzt tief: Neben dem eigentlichen Schadensersatz verlangt die Gegenseite Zinsen aus über zehn Jahren Nutzung – eine Summe im vierstelligen Bereich, die in keinem Verhältnis zum ursprünglichen Bildwert steht. Betroffene stehen oft fassungslos vor solchen Forderungen, da das Bild längst in Vergessenheit geraten war. Doch blindes Zahlen ist in den seltensten Fällen der richtige Weg.
Die Zehnjahresfrist und die Zinsstrategie der Gegenseite
Viele Betroffene wiegen sich in Sicherheit, wenn ein Foto bereits vor fünf oder acht Jahren von der Webseite gelöscht wurde. Die Kanzlei erlebt jedoch regelmäßig, dass Bildagenturen durch automatisierte Software auch Jahre später noch Dokumentationen von Rechtsverletzungen auswerten. Juristisch greift hier der sogenannte Restschadensersatzanspruch. Während die reguläre dreijährige Verjährungsfrist oft abgelaufen ist, bleibt der Anspruch auf Herausgabe des durch die Nutzung Erlangten für volle zehn Jahre bestehen.
Besonders brisant wird es bei der Berechnung der Zinsen. Hier schlagen oft Beträge zu Buche, die den eigentlichen Lizenzschaden verdoppeln können. Eine pauschale Zahlung sollte dennoch nicht erfolgen, da die Berechnungsbasis häufig angreifbar ist. Einen umfassenden Überblick über die typischen Fallstricke bietet der ursprüngliche Beitrag auf unserer Webseite: KSP Abmahnungen für dpa Picture-Alliance – Fallstricke und Verteidigungsstrategien.
Wie sich Betroffene erfolgreich wehren können
Die Erfahrung zeigt, dass die geforderten Summen selten das letzte Wort sind. Wir raten dringend davon ab, direkt mit der gegnerischen Kanzlei in Kontakt zu treten oder ungeprüft Zahlungen zu leisten. Stattdessen sollte die Kette der Rechteübertragung und die Angemessenheit der Lizenzgebühr detailliert analysiert werden.
Die Kanzlei Kramarz unterstützt Sie dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren und Vergleiche auf ein realistisches Maß zu reduzieren. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder senden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de. Weitere Informationen finden Sie direkt auf https://kanzlei-kramarz.de.
Stellen Sie sich vor, Sie betreiben seit vielen Jahren ein kleines Online-Portal oder einen liebevoll gepflegten Firmenblog. Eines Morgens öffnet die Kanzlei die Post und findet ein Schreiben der KSP Rechtsanwälte aus Hamburg. Darin wird eine Urheberrechtsverletzung für ein Foto moniert, das Sie im Jahr 2014 hochgeladen haben. Der Schock sitzt tief: Neben dem eigentlichen Schadensersatz verlangt die Gegenseite Zinsen aus über zehn Jahren Nutzung – eine Summe im vierstelligen Bereich, die in keinem Verhältnis zum ursprünglichen Bildwert steht. Betroffene stehen oft fassungslos vor solchen Forderungen, da das Bild längst in Vergessenheit geraten war. Doch blindes Zahlen ist in den seltensten Fällen der richtige Weg.
Die Zehnjahresfrist und die Zinsstrategie der Gegenseite
Viele Betroffene wiegen sich in Sicherheit, wenn ein Foto bereits vor fünf oder acht Jahren von der Webseite gelöscht wurde. Die Kanzlei erlebt jedoch regelmäßig, dass Bildagenturen durch automatisierte Software auch Jahre später noch Dokumentationen von Rechtsverletzungen auswerten. Juristisch greift hier der sogenannte Restschadensersatzanspruch. Während die reguläre dreijährige Verjährungsfrist oft abgelaufen ist, bleibt der Anspruch auf Herausgabe des durch die Nutzung Erlangten für volle zehn Jahre bestehen.
Besonders brisant wird es bei der Berechnung der Zinsen. Hier schlagen oft Beträge zu Buche, die den eigentlichen Lizenzschaden verdoppeln können. Eine pauschale Zahlung sollte dennoch nicht erfolgen, da die Berechnungsbasis häufig angreifbar ist. Einen umfassenden Überblick über die typischen Fallstricke bietet der ursprüngliche Beitrag auf unserer Webseite: KSP Abmahnungen für dpa Picture-Alliance – Fallstricke und Verteidigungsstrategien.
Wie sich Betroffene erfolgreich wehren können
Die Erfahrung zeigt, dass die geforderten Summen selten das letzte Wort sind. Wir raten dringend davon ab, direkt mit der gegnerischen Kanzlei in Kontakt zu treten oder ungeprüft Zahlungen zu leisten. Stattdessen sollte die Kette der Rechteübertragung und die Angemessenheit der Lizenzgebühr detailliert analysiert werden.
Die Kanzlei Kramarz unterstützt Sie dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren und Vergleiche auf ein realistisches Maß zu reduzieren. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder senden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de. Weitere Informationen finden Sie direkt auf https://kanzlei-kramarz.de.