Wie treibt man als Selbstständiger bzw. Privatperson offene Geldforderungen richtig ein?

09.02.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Frau,Mahnung,erstaunt Wie mahnt man richtig, um kein Geld zu verlieren? © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Zweck der Mahnung: Sie fordert den Schuldner zur Zahlung auf und kann erforderlich sein, um Zahlungsverzug auszulösen, sofern kein fester Zahlungstermin vereinbart war.

2. Inhalt und Form: Eine Mahnung muss den offenen Betrag, den Zahlungsgrund und eine Zahlungsfrist klar benennen. Sie sollte in nachweisbarer Form versendet werden.

3. Folgen des Verzugs: Mit Eintritt des Verzugs können Verzugszinsen und weitere Kosten (z. B. Mahnkosten) verlangt und rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Mit der Zahlungsmoral ist es oft nicht zum Besten bestellt. Dies merken nicht nur große Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung oder Hausanwalt. Millionen kleiner Einzelselbstständiger oder Freiberufler, vom Handwerker bis zum Webdesigner, haben schon mit säumigen Zahlern zu tun gehabt. Ebenso können Privatleute in die Situation kommen, Geld einfordern zu müssen: Sei es, dass jemand privat geliehenes Geld nicht zurückzahlt, oder, dass man gegen einen Onlinehändler Forderungen wegen falsch gelieferter Ware geltend machen möchte. Auch Gewährleistungsrechte gegenüber Handwerkern können zu Geldforderungen führen. Wie treibt man sein Geld richtig ein?

Was tun, wenn eine offene Rechnung oder ein Geldbetrag nicht gezahlt werden?


Selbstständige müssen oft offene Rechnungen eintreiben, aber auch unter Privatleuten werden Geldschulden oft nicht wie vereinbart zurückgezahlt. Angenommen, ein Heizungsmonteur schickt einem Kunden nach einer Reparatur eine Rechnung über 892,80 Euro. Der Kunde überweist 180 Euro und teilt mit, den Rest später nach Gehaltseingang überweisen zu wollen. Doch dies passiert nie. Wie kann der Handwerker nun sein Geld einfordern?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Außergerichtliche Mahnung: Diese kann der Heizungsmonteur selbst vornehmen oder einen Anwalt damit beauftragen.

2. Gerichtliche Mahnung: Dafür muss er beim Amtsgericht ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen, für das Kosten entstehen.

Der Heizungsmonteur schickt also zunächst ein privates Mahnschreiben, um sein Geld einzufordern. Darauf reagiert der Kunde nicht. Nun lässt der Unternehmer einen Anwalt mahnen. Jetzt zahlt der Kunde den restlichen Betrag.

Wann kommen säumige Zahler in „Zahlungsverzug“?


Umgangssprachlich bedeutet „Verzug“, dass jemand eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt hat. Dies hat oft rechtliche Folgen: Geht es zum Beispiel um die Miete, kann der Vermieter ab einem bestimmten Rückstand fristlos kündigen.

Aus rechtlicher Sicht ist der Verzug jedoch ein fester Begriff mit einer anderen Bedeutung: Wenn eine fällige Forderung angemahnt wird, tritt Verzug ein. Eine einzige Mahnung reicht dafür aus. Unser Heizungsmonteur im Beispiel erreicht also mit seinem ersten eigenen Mahnschreiben bereits, dass Verzug eintritt.

Die Folgen: Vom Erhalt der Mahnung an muss der säumige Kunde zusätzlich zu seiner Schuld Verzugszinsen bezahlen sowie einen möglichen Verzugsschaden, etwa die Anwaltskosten für ein anwaltliches Mahnschreiben.

Weitere Fälle des Verzugseintritts zählt § 286 Abs. 2 BGB auf:

- beide haben vertraglich ein festes Zahlungsdatum vereinbart,
- der Zahlungstermin ist vertraglich an ein bestimmtes Ereignis gebunden („Zahlung zwei Wochen nach Lieferung“),
- der Schuldner weigert sich endgültig, zu zahlen,
- besondere Gründe rechtfertigen im Einzelfall einen sofortigen Verzugseintritt (z. B., wenn existenzbedrohliche Schäden für den Gläubiger drohen).

Wichtig: Wer jemand anderem Geld schuldet, kommt laut Gesetz auch ganz ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von maximal 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer anderen Zahlungsaufforderung zahlt (§ 286 Abs. 3 BGB). Will man Geld von einer Privatperson einfordern – also von einem Verbraucher – gilt dies nur, wenn man diesen in der Rechnung explizit darauf hingewiesen hat!

Ausnahme: Der Schuldner kommt nicht in Verzug, wenn er nicht selbst an der Zahlungsverzögerung schuld ist und dies nachweisen kann (§ 286 Abs. 4 BGB).

Wann ist die Zahlung einer Rechnung oder eines Geldbetrages „fällig“?


Fällig ist eine Zahlung dann, wenn der Gläubiger sie verlangen kann und der Schuldner sie bezahlen muss. Grundsätzlich können Vertragspartner die Fälligkeit einer Forderung selbst vereinbaren. Tun sie dies nicht und ergibt sich die Fälligkeit auch nicht aus den Umständen, tritt sie sofort ein.

Allerdings gelten Besonderheiten je nach dem Vertrag, auf dem die Geldschuld beruht. Die Werklohnforderung eines Handwerkers wird zum Beispiel erst nach der Abnahme der Arbeit durch den Kunden fällig.

Stellt eine Zahlungserinnerung bereits eine Mahnung dar?


Mancher nutzt statt „Mahnung“ den freundlicheren Ausdruck „Zahlungserinnerung“. Rechtlich ist es jedoch irrelevant, wie das Schreiben betitelt wird. Wenn also z. B. ein Handwerkerkunde eine „Zahlungserinnerung“ ignoriert, gerät er in Verzug.

Was genau muss in der Mahnung stehen?


Nur eine Mahnung, die den gesetzlichen Anforderungen genügt, setzt den säumigen Zahler in Verzug, so dass weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden können.

1. Aus der Mahnung muss klar hervorgehen, dass der Absender jetzt vom Adressaten die Zahlung seiner Schulden erwartet.

2. Um welche Zahlung geht es? Worauf beruhen die Schulden? Ggf. Rechnungsnummer und -datum, Fälligkeit und vor allem den genauen geforderten Betrag nennen.

3. Die Mahnung muss eine Zahlungsfrist enthalten, zum Beispiel 14 Tage.

4. Hinweis auf die Folgen bei Nichtzahlung: Oft werden, wenn nötig, mehrere Mahnungen verschickt. Dies ist üblich. Soll es bei einer Mahnung bleiben, kann der Schuldner bereits in dieser darauf aufmerksam gemacht werden, dass ihm bei Nichtzahlung gerichtliche Schritte drohen. Ansonsten gehört dies in die letzte Mahnung.

Wichtig: Richtet sich die Forderung gegen mehrere Schuldner, etwa mehrere Mieter einer Wohnung oder mehrere Mitglieder einer Erbengemeinschaft, der ein Haus gehört, muss die Mahnung an alle adressiert und gerichtet sein, nicht nur an einen!

Form: Zu empfehlen ist die Schriftform, also Papier mit eigenhändiger Unterschrift, abgesandt per Brief - ggf. per Einschreiben.

Wie oft muss man bei ausstehenden Zahlungen mahnen?


Die Anzahl der Mahnungen bleibt jedem Gläubiger selbst überlassen. In einigen Branchen ist ein dreistufiges Mahnverfahren üblich. Schließlich werden Zahlungen oft ohne böse Absicht vergessen. Deswegen möchte man keine gute Geschäftsbeziehung gefährden. Dann kann zunächst ein persönliches, freundlich gehaltenes Schreiben mit der Überschrift „Zahlungserinnerung“ an die Forderung erinnern. Dieses verschickt man meist etwa zehn Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist. Zwischen den dann folgenden Mahnungen sollten etwa 14 Tage liegen. Die dritte Mahnung ist dann die letzte; erst in dieser sollte man ausdrücklich die Durchführung gerichtlicher Schritte bei Nichtzahlung ankündigen.

Was, wenn der Schuldner behauptet, die Mahnung nicht erhalten zu haben?


Viele ausstehende Zahlungen werden auf einen einfachen Brief hin beglichen. Es gibt aber auch hartnäckigere Nichtzahler. Bei diesen lautet eine beliebte Ausrede: „Ich habe die Mahnung nie bekommen!“ Da Fristen, Verzugseintritt etc. sich immer nach dem Zugang der Mahnung beim Empfänger richten, ist dies ein praktisches Problem. Auch in einem Rechtsstreit muss man beweisen, dass der Schuldner auf eine Mahnung hin nicht bezahlt hat.

Ein Einschreiben mit Rückschein ermöglicht den Beweis, dass der Schuldner die Mahnung bekommen hat. Allerdings zwingt nichts den Empfänger, das Einschreiben anzunehmen oder den Rückschein zu unterschreiben.

Bei einem Einwurfeinschreiben bestätigt der Postbote, dass er es eingeworfen hat. Dies kann in einem online abrufbaren und ausdruckbaren Sendungsstatus der Post verfolgt werden. Nur kann der Schuldner immer noch behaupten, einen leeren Umschlag erhalten zu haben. Die mögliche Lösung ist ein Zeuge, der den Inhalt des Briefumschlages bestätigen kann.

Tipp: Sicherer ist es, das Mahnschreiben durch einen Boten in den Hausbriefkasten des Schuldners einwerfen zu lassen. Der Bote sollte den Inhalt kennen und beim Einlegen in den Umschlag anwesend sein. Die Lösung für besonders hartnäckige Fälle ist ein Zustellauftrag durch den Gerichtsvollzieher.

Welche „gerichtlichen Schritte“ folgen der erfolglosen Mahnung?


Ein Webdesiger hat eine Arbeit an einen Kunden abgeliefert. Dieser hat die Arbeit angenommen, aber auch nach der dritten Mahnung nicht gezahlt. Der Selbstständige hat ihm darin „gerichtliche Schritte“ angedroht. Welche Schritte wären das konkret?

Reagiert ein Schuldner auf außergerichtliche Mahnungen nicht, kann man ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dieses kann man sogar online beantragen. Dann erhält man als Gläubiger vom Gericht eine Rechnung über die angefallenen Gerichtskosten. Der Betrag hängt von der Höhe der Forderung ab, dem sogenannten Gegenstandswert.

Der Schuldner erhält vom Gericht einen Mahnbescheid und hat zwei Wochen Zeit, entweder zu zahlen oder Widerspruch dagegen einzulegen. Tut er letzteres, kommt es – nach Zahlung eines Kostenvorschusses durch den Gläubiger – zu einer normalen Gerichtsverhandlung. Erst in dieser wird geprüft, ob die Forderung tatsächlich besteht.

Alternativ kann der selbstständige Webdesigner auch sogleich Klage auf Zahlung des ausstehenden Rechnungsbetrages erheben, womit er sich im Zweifel eines Anwalts beauftragen wird.

Dürfen Selbständige eine Mahnpauschale berechnen?


Das "Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" hat 2014 eine sogenannte Mahnpauschale eingeführt. Das bedeutet: Wenn der in Verzug geratene Schuldner ein gewerblicher Kunde oder ein öffentlicher Auftraggeber ist, kann der Rechnungssteller nach § 288 Abs. 5 BGB eine Mahnpauschale in Höhe von 40 Euro verlangen. Hat er nachweislich höhere Aufwendungen gehabt, kann er auch einen höheren Betrag fordern.

Praxistipp zum richtigen Eintreiben einer Geldforderung


Will ein Gläubiger einen Schuldner mahnen, muss er im Mahnschreiben genau erklären, worauf seine Forderung beruht. Ein Anwalt für Zivilrecht kann Ihnen helfen, wenn Sie sich nicht sicher sind. Er kann bei Bedarf auch die Mahnung für Sie schreiben oder ganz übernehmen.

(Bu)


 Stephan Buch
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