Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen und wie funktioniert das?

29.01.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
ARD,ZDF,Rundfunkbeitrag,Befreiung,Gebühren Screenshot von rundfunkbeitrag.de - Befreiung und Ermäßigung © Bu - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Wer kann sich befreien lassen: Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist möglich bei bestimmten Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG) oder bei schwerer Behinderung mit entsprechenden Merkzeichen.

2. Antrag erforderlich: Die Befreiung erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf schriftlichen Antrag beim Beitragsservice mit Nachweis. Sie kann bis zu drei Jahren rückwirkend beantragt werden.

3. Alternativen zur Befreiung: Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann ggf. eine Ermäßigung (z. B. bei Behinderung) oder in besonderen Härtefällen eine Befreiung aus Billigkeitsgründen beantragen.
Viele Menschen fragen sich, ob sie den Rundfunkbeitrag wirklich zahlen müssen oder ob eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich ist. Gerade bei geringem Einkommen oder besonderen persönlichen Situationen kann ein Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung bestehen. Wer seine Rechte kennt und richtig vorgeht, kann unnötige Kosten vermeiden.

Wer muss den Rundfunkbeitrag bezahlen?


Wer volljährig ist und eine Wohnung hat, muss den Rundfunkbeitrag entrichten. Dieser beträgt – auch 2017 unverändert – 18,36 Euro im Monat. Der Beitrag ist pro Wohnung zu zahlen. Keine Rolle spielt, wie viele Personen in der Wohnung wohnen, ob und wenn ja wie viele Empfangsgeräte vorhanden sind, oder ob der Wohnungsinhaber ein Autoradio hat. Für Wohngemeinschaften oder nichteheliche Partnerschaften fällt ebenfalls nur ein Beitrag an – wer sich anmeldet, ist allein Sache der Bewohner. Für Zweitwohnungen fällt ein zusätzlicher Beitrag an. Dies gilt auch für selbst genutzte Ferienwohnungen. Sobald eine Ferienwohnung jedoch vermietet wird, gilt ein reduzierter Rundfunkbeitrag.

Was bedeutet eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag?


Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag bedeutet, dass für eine Wohnung kein monatlicher Beitrag an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gezahlt werden muss. Sie ist gesetzlich geregelt und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Eine automatische Befreiung erfolgt nicht; sie muss aktiv beantragt werden.

Wer hat Anspruch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag?


Ein Anspruch besteht insbesondere für Personen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen. Dazu gehören unter anderem Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie BAföG, sofern nicht bei den Eltern gewohnt wird. Auch Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe können unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden. Maßgeblich ist immer, dass ein entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegt.

Berufsausbildung:Wer als volljähriger Schüler, Auszubildender oder Student nicht mehr zu Hause wohnt und Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder BAFöG hat, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Komplizierter ist es für Studenten, die kein BAFöG erhalten und in einem Wohnheim wohnen: Geht ihr Zimmer direkt vom Gang ab, gilt es als eigenständige Wohnung, und der volle Beitrag wird fällig. Befinden sich mehrere Zimmer verschiedener Personen hinter der nächsten Tür zum Gang, wird das Ganze als WG angesehen, und für die betreffenden Zimmer wird insgesamt nur ein Beitrag veranschlagt.

Rentner:Für Rentner gibt es keine pauschale Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Ausnahme: Zusätzlich zur Rente bekommt der Betreffende bestimmte Sozialleistungen. Dann kann eine Befreiung beantragt werden.

Sozialleistungsempfänger:Nicht alle Empfänger von Sozialleistungen sind von der Beitragspflicht befreit. Befreiungen können hauptsächlich Empfänger von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten. Wer dagegen "nur" ALG I, Wohngeld oder Übergangsgeld bekommt, muss den Rundfunkbeitrag zahlen.

Menschen mit Behinderung:Schwerbehinderte mit dem Kürzel "RF" im Ausweis müssen nur einen verringerten Beitrag in Höhe von 5,83 Euro im Monat bezahlen. Falls sie Empfänger der oben genannten Sozialleistungen sind, ist eine Befreiung möglich.

Gibt es Sonderfälle, in denen eine Befreiung möglich ist?


Auch ohne klassischen Sozialleistungsbezug kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag in Ausnahmefällen in Betracht kommen. Das betrifft etwa Menschen mit besonders niedrigem Einkommen, das nur knapp über den gesetzlichen Bedarfssätzen liegt, oder Personen mit schweren Behinderungen. In solchen Härtefällen ist eine sorgfältige Begründung erforderlich, da der Beitragsservice jeden Antrag individuell prüft.

Ist es ein Befreiungsgrund, wenn man keinen Fernseher oder Radio hat?


Nein, kein Empfangsgerät zu besitzen ist kein Befreiungsgrund für den Rundfunkbeitrag. Der Rundfunkbeitrag wird wohnungsbezogen erhoben, nicht gerätebezogen. Das bedeutet: Jede Wohnung muss grundsätzlich den Beitrag zahlen, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Fernseher, Radio oder Computer vorhanden ist. Auch wenn Sie gar keine Empfangsgeräte nutzen, wird der Beitrag fällig.

Was gilt für internetfähige Computer, Tablets und Smartphones?


Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Rundfunkgebührenpflicht auch für internetfähige PC bejaht. Auf die konkrete Verwendung komme es nicht an, sondern allein die Möglichkeit der Nutzung. Die bloße Eignung des Geräts zum Empfang sei ausreichend (BVerwG, Urt. v. 12.10.2011 - 6 C 34.10). Selbiges gilt dementsprechend für andere internetfähige Geräte wie Laptop, Tablet oder Smartphone (Handy). Ohnehin ist der Rundfunkbeitrag wohnungs- und nicht gerätebezogen, weshalb es auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten nicht ankommt.

Wie beantragt man die Befreiung vom Rundfunkbeitrag richtig?


Der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag muss schriftlich beim Beitragsservice gestellt werden. Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig ist und alle erforderlichen Nachweise beigefügt werden. Dazu zählen insbesondere aktuelle Leistungsbescheide in Kopie (keine Beglaubigung mehr erforderlich. Der Antrag kann drei Jahre rückwirkend gestellt werden. Dazu muss der Antragsteller nachweisen können, dass bei ihm in diesem Zeitraum bereits die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung vorlagen.

Wie lange gilt die Befreiung?


Bisher konnte eine Befreiung nur für exakt den Zeitraum beantragt werden, in dem eine Sozialleistung erfolgte. Nun gilt: Wer seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen aus demselben Grund von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit ist und mit der gleichen Begründung einen Folgeantrag stellt, bekommt eine Verlängerung für ein Jahr. Dies soll den Bürokratieaufwand reduzieren.

Wie funktioniert die Befreiung in einer Familie?


Wenn bisher der Familienvater vom Beitrag befreit war, konnte der Haushaltsbeitrag immer noch von einem anderen volljährigen Haushaltsmitglied verlangt werden – der Mutter oder einem volljährigen Kind. Damit ist nun Schluss. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder unter 25 sind von der Befreiung mit erfasst.

Was gilt für Bewohner von Pflegeheimen?


Wer mit vollstationärer Betreuung in einem Zimmer in einem Alten- und Pflegeheim oder in einer Behinderteneinrichtung wohnt, kann sich nun ebenfalls befreien lassen. Auch Bewohner eines Hospizes müssen keinen Rundfunkbeitrag bezahlen.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?


Wird die Befreiung vom Rundfunkbeitrag abgelehnt, sollten Betroffene die Entscheidung genau prüfen. Häufig liegt die Ablehnung an fehlenden Unterlagen oder formalen Fehlern. In bestimmten Fällen kann auch ein Widerspruch sinnvoll sein. Spätestens hier kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.

Warum kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein?


Die Regelungen zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag wirken auf den ersten Blick einfach, sind in der Praxis jedoch oft komplex. Ein im Verwaltungsrecht erfahrener Anwalt kann prüfen, ob ein Anspruch besteht, beim Antrag unterstützen oder gegen eine Ablehnung vorgehen. Gerade bei Härtefällen oder Streitigkeiten mit dem Beitragsservice kann fachkundige Hilfe entscheidend sein, um die eigenen Rechte durchzusetzen.

(Ma)


 Ulf Matzen
Anwalt-Suchservice
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