Vaterschaftstest: Was muss man wissen?
20.10.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Es kommt immer wieder vor, dass Väter daran zweifeln, tatsächlich Vater eines Kindes zu sein. Hier kann ein Vaterschaftstest für Klarheit sorgen. Allerdings unterliegt ein solcher Test rechtlichen Regeln.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was bedeutet Vaterschaft? Wie kann es zu einer Vaterschaft nach der Scheidung kommen? Wie funktioniert eine Vaterschaftsanfechtung? Wie funktioniert ein Vaterschaftstest? Was sind die Folgen eines heimlichen Vaterschaftstests? Was, wenn die Zustimmung verweigert wird? Kann das Gericht die Anordnung eines Vaterschaftstests verweigern? Kann man einen Vaterschaftstest privat veranlassen? Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft? Praxistipp zum Vaterschaftstest Was bedeutet Vaterschaft?
Zu unterscheiden sind zunächst die rechtliche und die biologische Vaterschaft. Wenn ein Kind während einer Ehe geboren wird, ist der Ehemann rechtlich der Vater. Er muss jedoch nicht unbedingt auch der biologische Vater sein.
§ 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuches besagt:
Der Vater eines Kindes ist der Mann,
- der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
- der die Vaterschaft anerkannt hat oder
- dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Die rechtliche Vaterschaft hat verschiedene Folgen: Der Vater muss Unterhalt für sein Kind zahlen, er hat in der Regel das Sorgerecht, zumindest aber ein Umgangsrecht, und das Kind ist ihm gegenüber erbberechtigt. Das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind führt auch zu rechtlichen Folgen außerhalb der Beziehung zwischen den beiden Personen, etwa zu einem Anspruch des Kindes auf Familienversicherung oder zu einem strafrechtlichen Zeugnisverweigerungsrecht bei Ermittlungen gegen den jeweils anderen.
Wie kann es zu einer Vaterschaft nach der Scheidung kommen?
Eine Ehe wird durch eine Scheidung beendet. Wenn kurz nach der Scheidung ein Kind geboren wird, gilt der Ex-Ehemann nicht mehr automatisch als Vater. Allerdings kann er freiwillig die Vaterschaft anerkennen. Ebenso kann diese durch ein Gericht festgestellt werden. Auf andere Art ist keine rechtliche Vaterschaft möglich.
Die Rechtslage war früher anders. Dies kann sich auch heute noch auswirken: Bei Kindern, die vor dem 1.7.1998 geboren sind, gilt der frühere Ehemann als Vater, wenn das Kind innerhalb von 302 Tagen nach Rechtskraft der Ehescheidung geboren wurde.
Wie funktioniert eine Vaterschaftsanfechtung?
Die Vaterschaft lässt sich durch einen Antrag beim örtlichen Familiengericht anfechten. Anfechtungsberechtigt sind der bisher als Vater angesehene Mann, auch der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben, sowie die Mutter und das Kind. Eine Vaterschaftsanfechtung ist grundsätzlich nur innerhalb von zwei Jahren möglich. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald der Anfechtende von den Umständen erfährt, die ihn an der Vaterschaft zweifeln lassen.
Dann muss vor Gericht dargelegt und bewiesen werden, warum an der Vaterschaft gezweifelt wird. Hier kommt der Vaterschaftstest als Beweismittel in Frage. Vermutungen reichen nicht aus.
Übrigens: Wenn das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt wurde, ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann oder die Mutter ausgeschlossen (§ 1600 Abs. 4 BGB).
Wie funktioniert ein Vaterschaftstest?
Wenn das Gericht dies für erforderlich hält, beschließt es die Einholung eines Abstammungsgutachtens. Dafür wird die Vaterschaft mit Hilfe von DNA-Tests in einem Labor festgestellt. Dabei werden von allen beteiligten Personen (Mutter, mutmaßlicher Vater, Kind bzw. Kinder) DNA-Proben genommen. Dies können zum Beispiel Blut- oder Speichelproben sein. In der Regel wird mit einem Wattestäbchen ein Abstrich von der Mundschleimhaut von der Innenseite der Wange gemacht. Die Analyse im Labor dauert dann ein bis vier Wochen.
Was sind die Folgen eines heimlichen Vaterschaftstests?
Im Jahr 2010 ist das Gendiagnostikgesetz in Kraft getreten. Seitdem sind heimliche Vaterschaftstests verboten. Unbedingt benötigt wird die Zustimmung aller Personen, von denen Proben entnommen werden. Bei einem minderjährigen Kind müssen in der Regel beide sorgeberechtigten Elternteile zustimmen. Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, reicht dessen Zustimmung aus.
Bei einem gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest muss ein Zeuge bei der Probenentnahme anwesend sein. Die Identität der beteiligten Personen wird sehr genau geprüft. Die Labore geben Auskunft über den Ablauf.
Ein heimlicher Vaterschaftstest (etwa durch das Einsammeln von Proben zu Hause und das Einschicken an ein Labor) ist eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Für das Labor kann das Bußgeld bis zu 300.000 Euro betragen. Darüber hinaus ist ein heimlicher Vaterschaftstest in einem Gerichtsverfahren wertlos und wird nicht als Beweismittel anerkannt.
Was, wenn die Zustimmung verweigert wird?
Das Familiengericht kann die Zustimmung von Beteiligten ersetzen und selbst die Einwilligung erteilen. Meist tun dies die Familiengerichte auch, wenn ein Beteiligter nicht zustimmt. Immerhin haben Vater, Mutter und Kind jeweils einen gesetzlichen Anspruch auf Einwilligung in eine Abstammungsuntersuchung. Allerdings kann das Gericht das Verfahren auch aussetzen, wenn das Wohl des Kindes in Gefahr ist (§ 1598a BGB).
Kann das Gericht die Anordnung eines Vaterschaftstests verweigern?
Das Gericht kann eine Abstammungsuntersuchung ablehnen, wenn dies dem Kindeswohl widerspricht. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen ein Abstammungstest für einen Elternteil unzumutbar sein kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Test erhebliche gesundheitliche Auswirkungen haben kann.
Eine Variante davon ist ein Fall, den das Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelt hat. Ein in Deutschland lebendes Jesidenpaar hatte sich scheiden lassen. Das Familiengericht hatte dem Mann das Sorgerecht und das Umgangsrecht für die beiden Kinder aberkannt, weil er gegenüber Kindern und Mutter gewalttätig geworden war, und zwar langjährig und massiv. Die Kinder hatten Angst vor ihm und wollten keinen Umgang mit ihm haben.
Nun behauptete der Mann aber, dass seine Exfrau ihm bei einem Telefonat mitgeteilt habe, dass er nicht der Vater eines der Kinder sei. Er focht daher vor Gericht seine Vaterschaft an und bestand auf einem Vaterschaftstest. Die Mutter verweigerte ihre Zustimmung. Sie erläuterte, dass sie im Rahmen der jesidischen Moral- und Sittenvorstellungen so gut wie tot sei, wenn ein solcher Test auch nur angeordnet würde. Ein auch nur möglicher Ehebruch würde nicht nur ihre Familie zu Übergriffen gegen sie selbst bringen, sondern auch eine gewalttätige Familienfehde mit der Familie des Mannes auslösen.
Nachdem der Exmann und der Bruder der Frau diese Gefahr deutlich bestätigt hatten – der Bruder sprach davon, dass sie dann zu "100 % sterben" würde – entschied das Gericht, dass ein Vaterschaftstest für sie nicht zumutbar sei. Es weigerte sich damit, ihre fehlende Zustimmung zu ersetzen, und lehnte den Antrag des Exmannes ab. Dessen Beteuerungen, dass seine Familie bestimmt nichts unternehmen würde, schenkte es – wohl auch in Hinblick auf seine gewalttätige Vorgeschichte – wenig Glauben (Urteil vom 6.5.2025, Az. 2 WF 62/24).
Kann man einen Vaterschaftstest privat veranlassen?
Wenn alle Betroffenen zustimmen, ist dies auch ohne Gerichtsbeschluss möglich. Damit ein privater Test vor Gericht als Beweis anerkannt wird, müssen aber strenge Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen alle Einwilligungen vorliegen und alles muss lückenlos dokumentiert werden. Es muss ein neutraler Zeuge dabei gewesen sein und vor Gericht aussagen, etwa ein Arzt. Das Labor muss für solche Tests zertifiziert sein.
Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft?
Der Bundesgerichtshof hat 2014 sogar eine Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft für zulässig erklärt. Die Klägerin war 1944 geboren und wollte feststellen lassen, dass ein 2011 verstorbener Mann ihr Vater war.
Laut BGH trat in diesem Fall das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen hinter das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung zurück. Der Antrag auf Feststellung der Vaterschaft war zulässig, da die Angaben der Antragstellerin ausreichende Anhaltspunkte für eine Vaterschaft des Verstorbenen enthielten und ihre Behauptung nicht "ins Blaue hinein" erfolgt war (29.10.2014, Az. XII ZB 20/14).
Praxistipp zum Vaterschaftstest
Ein Vaterschaftstest kann vieles klären. Allerdings kann er auch das Vertrauensverhältnis in einer Beziehung zerstören oder das Verhältnis zwischen dem Mann und dem Kind, das nun nicht mehr sein Kind ist. Daher sollte man sich gut überlegen, ob eine solche Klärung tatsächlich stattfinden muss. Zur rechtlichen Seite kann ein Fachanwalt für Familienrecht Betroffene kompetent beraten.
(Bu)