Was sich für Arbeitgeber 2018 ändert, die weibliche Mitarbeiter beschäftigen

03.01.2018, Autor: Herr Francesco Senatore / Lesedauer ca. 2 Min. (244 mal gelesen)
Ab 2018 gelten neue Vorschriften, die den Mutterschutz ausbauen und Frauen fördern sollen. Doch was heißt das für Arbeitgeber?

Wer Frauen beschäftigt, die schwanger sind, muss diese unter einen besonderen Schutz stellen. Seit Jahren erlässt der Bund Regelungen, die es Frauen einfacher machen sollen, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und gleichzeitig für ihre eigene Gesundheit in der Schwangerschaft sorgen zu können.

Mutterschutz wird ausgeweitet

Unter das Mutterschutzgesetz fallen alle schwangeren Frauen in einem Arbeitsverhältnis, auch Auszubildende. Eine Ausnahme bildeten bisher Schülerinnen und Studentinnen. Ab 01.01.2018 können diese nun auch Mutterschutz für sich beanspruchen.

Außerdem soll die Chancengleichheit der Schwangeren dadurch verbessert werden, dass ihnen nicht weiter verboten sein soll, an Sonn- und Feiertage oder nach 22:00 Uhr zu arbeiten.

Lohngleichheit durch Entgelttransparenzgesetz

Die Chancen von Frauen sollen weiterhin dadurch gesteigert werden, dass zum 06.01.2018 das sogenannte Entgelttransparenzgesetz in Kraft tritt. Danach können Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten angestellt sind, von ihrem Arbeitgeber darüber Auskunft verlangen können, wieviel Entgelt ein vergleichbarer Arbeitnehmer erhält. Diese Transparenz soll zu mehr Lohngleichheit führen, die laut Bundesregierung zwischen Männern und Frauen immer noch nicht gegeben ist – Frauen kriegen oft für den gleichen Job weniger Geld.

Der Schwangeren darf nicht gekündigt werden

Das Arbeitsrecht sieht bisher aber auch schon andere Regelungen vor, um Frauen zu schützen. So kann einer werdenden Mutter beispielsweise nicht während der Schwangerschaft gekündigt werden – allerdings nur dann, wenn sie ihren Arbeitgeber auch über eine bestehende Schwangerschaft informiert hat. Nicht zu verwechseln ist diese Informationspflicht mit einer etwaigen Information im Bewerbungsgespräch: Hier darf die werdende Mutter über ihre Schwangerschaft lügen, damit ihr keine Nachteile entstehen.

Mehr zum Arbeitsrecht können Sie hier finden: https://www.rosepartner.de/arbeitsrecht.html

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