Wer erbt die Lebensversicherung des Erblassers?

14.09.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Lebensversicherung,erben,Nachlass,Angehörige Wer das Geld aus einer Lebensversicherung bekommt, ist nicht immer eindeutig. © Ma - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Bezugsberechtigte Person: Ist in der Lebensversicherung eine Person als Bezugsberechtigte benannt, erhält grundsätzlich diese Person die Versicherungsleistung – unabhängig davon, wer Erbe wird.

2. Keine Bezugsberechtigung: Ist niemand benannt, fällt die Versicherungsleistung grundsätzlich in den Nachlass und steht den Erben zu.

3. Widerrufliches Bezugsrecht: Bei einem widerruflichen Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer die begünstigte Person grundsätzlich zu Lebzeiten ändern. Entscheidend ist daher, was im Versicherungsvertrag geregelt ist.

Lebensversicherungen können der Altersvorsorge dienen. Auch können sie dazu beitragen, die Angehörigen des Sparers abzusichern. Man unterscheidet Kapitallebensversicherungen, die als Geldanlage dienen, und Risikolebensversicherungen zur Absicherung von Hinterbliebenen. Die lange Niedrigzinsphase vor einigen Jahren hat dafür gesorgt, dass Lebensversicherungen keine besonders lohnende Geldanlage mehr waren. Inzwischen sind die Zinsen jedoch gestiegen. Und auch weitere Vorteile sind möglich. Hier erklären wir, was beim Erbfall mit einer Lebensversicherung passiert.

Lebensversicherung: Wer bekommt das Geld?


Eine Lebensversicherung auf den Todesfall oder Risikolebensversicherung dient – im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung – nicht der Geldanlage für die eigene Altersvorsorge. Sie bezweckt vielmehr die Absicherung der Angehörigen.

Der Versicherungsnehmer nennt beim Vertragsabschluss einen Bezugsberechtigten – etwa seinen Ehepartner oder sein Kind. Bei Eintritt des Versicherungsfalles bekommt diese Person die Versicherungssumme ausgezahlt. Auch mehrere Personen können als Bezugsberechtigte benannt werden. Dann kann der Versicherungsnehmer bestimmen, welchen Anteil der Versicherungssumme die einzelnen Personen bekommen sollen.

Legt sich der Versicherungsnehmer nicht fest, erfolgt eine Auszahlung zu gleichen Teilen.

Bekommen meine Erben meine Lebensversicherung?


Das Geld aus der Lebensversicherung bekommen völlig unabhängig vom Erbrecht die im Versicherungsvertrag genannten Bezugsberechtigten. Die Versicherungssumme wird also an den oder die laut Vertrag Bezugsberechtigten ausgezahlt, unabhängig davon, ob diese nun Erben des Versicherungsnehmers sind oder nicht.

Wichtig: Niemand zwingt den Versicherungsnehmer, überhaupt einen Bezugsberechtigten zu nennen. Wenn er dies nicht tut, gehört die Versicherungssumme zum Nachlass und wird unter den Erben aufgeteilt wie alles andere auch.

Was muss man zu Lebensversicherung und Pflichtteil wissen?


Streit gibt es häufig im Zusammenhang mit dem Pflichtteil. Diesen erhalten nahe Angehörige, wenn sie durch eine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) vom Erbe ausgeschlossen und damit enterbt sind.

Pflichtteilsberechtigt sind

- die Abkömmlinge (Kinder, Enkel) des Erblassers,
- dessen Ehepartner und
- seine Eltern.

Wenn es Kinder gibt, erhalten die Enkel und die Eltern des Erblassers nichts.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Zwar fällt eine Lebensversicherung mit namentlich benannten Berechtigten nicht in den Nachlass. Sie wird jedoch rechtlich als eine Art Schenkung zu Lebzeiten betrachtet, und so etwas darf den Pflichtteil nicht schmälern. Aus diesem Grund hat der Pflichtteilsberechtigte zum Ausgleich einen sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen die Erben.

Dies funktioniert laut Bundesgerichtshof so: Man rechnet die Lebensversicherung für die Berechnung des Pflichtteils fiktiv zum Nachlass (Az. IV ZR 230/08). Dadurch wird der Pflichtteil größer. Der Wert der Lebensversicherung wird mit ihrem Rückkaufswert zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers angesetzt. Meist ist die Versicherungssumme allerdings höher als der Rückkaufswert.

Was unterscheidet widerrufliches und unwiderrufliches Bezugsrecht?


Bei einer Lebensversicherung unterscheidet man zwischen dem widerruflichen und dem unwiderruflichen Bezugsrecht. Das bedeutet:

Widerrufliches Bezugsrecht: Der Versicherungsnehmer kann den Bezugsberechtigten bis zu seinem Tod ändern. Dies kommt oft vor.

Unwiderrufliches Bezugsrecht: Eine Änderung der bezugsberechtigten Person erfordert die Zustimmung des bisherigen Bezugsberechtigten.

Wichtig: Folge der Unwiderruflichkeit ist, dass der Bezugsberechtigte schon zu Lebzeiten des Versicherungsnehmers rechtlich gesehen Inhaber des Anspruchs auf die Versicherungssumme ist. Dies hat beispielsweise dann Vorteile, wenn dem Versicherungsnehmer bereits ein Schwarm Gläubiger hinterherläuft und seine Insolvenz abzusehen ist.

Welche Folgen hat der Tod des Bezugsberechtigten?


Es kann vorkommen, dass der Bezugsberechtigte vor dem Versicherungsnehmer stirbt. Dann hängt alles von der obigen Unterscheidung ab:

- War die Bezugsberechtigung widerruflich, kann der Versicherungsnehmer einfach einen neuen Bezugsberechtigten benennen.
- Wenn die Bezugsberechtigung unwiderruflich war, geht der Anspruch auf die Versicherungssumme vom Bezugsberechtigten auf dessen Erben über.

Wie kann ein Widerruf Klarheit schaffen?


Ein Widerruf der Bezugsberechtigung kann späterem Streit unter den Angehörigen vorbeugen. Widerruft der Versicherungsnehmer die Bezugsberechtigung, ohne einen neuen Bezugsberechtigten zu nennen, wird die Versicherungssumme Teil des Nachlasses. Nach seinem Tod wird sie unter den Erben aufgeteilt.

Der Widerruf muss durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Versicherer erfolgen.

Erbausschlagung und trotzdem Geld – wie geht das?


Anstelle einer Einzelperson kann der Versicherungsnehmer auch einfach "die Erben" als Bezugsberechtigte für seine Lebensversicherung eintragen. Dann sind laut § 160 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) seine Erben im Verhältnis ihrer Erbanteile bezugsberechtigt.

Wichtig: Die Versicherungssumme fällt dann jedoch nicht in den Nachlass. Schlagen die Erben jetzt das Erbe aus (weil es zum Beispiel überwiegend aus Schulden besteht), erhalten sie immer noch das Geld aus der Lebensversicherung.

Wann wird für die Lebensversicherung Erbschaftsteuer fällig?


Auch, wenn die Versicherungssumme der Lebensversicherung nicht in den Nachlass fällt, kann dafür Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer anfallen. Der Betrag aus der Lebensversicherung wird nämlich als eine sogenannte "freigebige Zuwendung" angesehen, also als Zuwendung ohne Gegenleistung und damit als Geschenk.

Ob tatsächlich Steuern zu zahlen sind, hängt vom Freibetrag der begünstigten Person ab.

Tipp: Der Freibetrag für Ehe- und Lebenspartner liegt gemäß § 16 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes bei 500.000 Euro, der für Kinder beträgt 400.000 Euro. Versteuert werden muss nur der Betrag, der über dem Freibetrag liegt.

Praxistipp zum Erben der Lebensversicherung


Wer das Geld aus einer Lebensversicherung schließlich erhält, steht nicht so eindeutig fest, wie mancher denkt. Will man selbst wirklich sichergehen, dass bestimmte Personen mit bestimmten Geldbeträgen bedacht werden, empfiehlt sich eine Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht.

(Bu)


 Stephan Buch
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