Welche Rechte haben Käufer von Gebrauchtware und B-Ware?

14.05.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
B-Ware,Gebrauchtware,refurbished,Gewährleistung,Garantie Welche Rechte haben Verbraucher, wenn beim Schnäppchenkauf etwas schief geht? © Rh - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Gewährleistung: Auch beim Kauf von Gebrauchtware und B-Ware haben Verbraucher die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Händler kann die gesetzliche 2 Jahresfrist vertraglich aber auf 1 Jahr verringern. Für B-Ware gilt die Fristverkürzung nur dann, wenn sie schon benutzt wurde.

2. Mängel bei B-Ware: Für Mängel, auf die Käufer vorher hingewiesen wurden oder die beim Kauf im Laden deutlich sichtbar waren, besteht kein Gewährleistungsrecht.

3. Beweislast für Mängel: Im ersten Jahr nach dem Kauf muss der Händler beweisen, dass ein Mangel nicht bereits beim Kauf der Gebraucht- oder B-Ware vorhanden war.
Über das Widerrufsrecht und die Gewährleistung bei Warenkäufen kursieren viele Irrtümer. Es gelten unterschiedliche Regeln, wenn Ware im Laden oder online gekauft wird und wenn es sich um neue oder gebrauchte Ware handelt. Bei B-Ware oder sogenannten Refurbished-Produkten gibt es weitere Besonderheiten.

Was versteht man unter Gebrauchtware oder B-Ware?


Als Gebrauchtware bezeichnet man rechtlich gesehen Ware, die schon zu ihrem "bestimmungsgemäßen Zweck" benutzt worden ist. Das bedeutet: Das Auspacken der Ware allein macht diese noch nicht zu Gebrauchtware, erst das Benutzen. Auch ein Vorführmodell gilt als gebraucht. Oft verwenden Händler auch die Bezeichnung B-Ware. Dies ist ein inoffizieller Sammelbegriff für Ware mit optischen Mängeln, Ware aus Retouren durch Widerrufe und Waren mit beschädigter Originalverpackung sowie Ausstellungsstücke, nicht verkaufte Restposten oder Überbestände. B-Ware ist in der Regel voll funktionstauglich und entweder neu oder neuwertig. Allerdings wird sie nicht im Rahmen des normalen Sortiments angeboten. Oft gibt es für sie Preisnachlässe.

Was bedeutet "refurbished"?


Die Bezeichnung "refurbished" wird meist bei gebrauchten technischen Geräten verwendet, die der Händler generalüberholt, gereinigt und überprüft hat. In der Regel sind die Preise für solche Geräte günstiger als die für Neuware. Manchmal geben die Händler sogar eine Garantie.

Gibt es ein allgemeines Widerrufsrecht?


Es gibt kein pauschales Widerrufsrecht für alle Arten von Warenkäufen. Ein Widerrufsrecht besteht allein bei Verträgen zwischen gewerblichen Händlern und Verbrauchern und nur in folgenden Fällen:

- Käufe, die im Fernabsatz getätigt werden (online, telefonisch) oder
- Kaufverträge, die nicht in Geschäftsräumen geschlossen werden. Zum Beispiel wäre dies der Fall beim Überraschungsbesuch eines Staubsauger-Vertreters an der Haustür.

In diesen Fällen können Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ohne irgendeinen Grund ihren Kauf widerrufen. Beim Kauf im Ladengeschäft besteht dagegen kein Widerrufsrecht. Trotzdem gilt dort wie sonst auch eine gesetzliche Gewährleistungsfrist im Falle von Mängeln, die bereits beim Kauf bestanden haben.

Wie können Käufer den Kauf von Gebraucht-Ware oder B-Ware widerrufen?


Hier gibt es keinen Unterschied zum Widerruf bei normaler Ware. In den oben genannten Fällen können Verbraucher den Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dazu müssen sie den Widerruf ausdrücklich dem Händler mitteilen, etwa per E-Mail. Nicht ausreichend ist das kommentarlose Zurückschicken der Ware. Es gibt keine Formvorschriften für den Widerruf. Beweisbarkeit ist jedoch immer von Vorteil. Häufig stellen Händler ein Widerrufsformular zur Verfügung. Nach dem Widerruf müssen beide Seiten die bis dahin erhaltenen Leistungen zurückgeben, also Ware und Geld. Die Rücksendekosten trägt laut Gesetz der Käufer. Viele Händler übernehmen diese jedoch freiwillig. Das Rücksenderisiko hinsichtlich Beschädigung oder Abhandenkommen der Ware liegt beim Händler.

Welche Rechte haben Käufer nach Ablauf der Widerrufsfrist?


Ist die gesetzliche Widerrufsfrist abgelaufen oder die Ware im Laden gekauft, können Käufer nur bei Mängeln der Ware Rechte geltend machen. Dabei spricht man von der gesetzlichen Gewährleistung oder Sachmängelhaftung.

Welche Rechte haben Käufer bei Mängeln der Ware?


Entspricht die Ware nicht dem Vereinbarten oder war sie bei Auslieferung defekt, kann der Käufer zuerst Nacherfüllung verlangen, also Reparatur oder Lieferung einwandfreier Ware. Wenn der Verkäufer sich weigert oder zwei Nachbesserungsversuche ohne Erfolg bleiben, kann der Käufer den Kaufpreis mindern, also einen Teil zurückfordern.

Der Käufer kann unter weiteren Voraussetzungen auch Schadensersatz verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch für gebrauchte Waren gilt diese Sachmängelhaftung. Sie kann grundsätzlich nicht völlig ausgeschlossen werden, auch nicht durch noch so fantasievolle Verträge.

Bei B-Ware gibt es hier jedoch eine Besonderheit: Oft weist der Händler schon in der Artikelbeschreibung darauf hin, dass die Ware optische Mängel, Kratzer oder Lackfehler aufweist. Gerade deshalb ist sie ja preisgünstiger. Käufer können wegen Mängeln, auf die sie vorher aufmerksam gemacht wurden, später keine Ansprüche mehr geltend machen. Dies gilt auch für Mängel, die beim Kauf im Laden deutlich sichtbar waren.

Aber: Der Händler kann dem Kunden nicht seine Gewährleistungsrechte verweigern, weil die Ware nicht mehr in der Originalverpackung ist.

Wie lange gelten die Rechte bei Mängeln von Gebraucht- und B-Ware?


Bei neuer Ware beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Gewerbliche Händler dürfen sie bei gebrauchten Waren vertraglich auf ein Jahr verkürzen. Bei B-Ware ist eine solche Fristverkürzung nicht automatisch möglich, auch wenn manche Händler davon ausgehen. Entscheidend ist, ob die B-Ware beim Verkauf schon gebraucht war, also schon ihrem Zweck entsprechend genutzt wurde. Ist dies der Fall, kann die Frist verkürzt werden, wenn nicht, gilt die zweijährige Gewährleistung.

Wer trägt die Beweislast?


Wer vor Gericht einen Anspruch geltend macht, muss normalerweise auch beweisen, dass dessen Voraussetzungen vorliegen. Will ein Käufer also zum Beispiel den Kaufpreis mindern, weil der neue Computer eine schlechtere Grafikkarte hat als versprochen, muss er diese Zusage des Händlers beweisen und auch belegen können, dass der Mangel schon bei Übergabe der Ware bestand.

Bei vielen Defekten oder Schäden ist ein solcher Beweis schwierig. Daher hat der Gesetzgeber für Verbraucher im ersten Jahr nach dem Kauf eine sogenannte Beweislastumkehr vorgesehen: Treten in diesem Zeitraum Mängel auf, gelten sie per Gesetz als von Anfang an vorhanden. Der Verkäufer darf versuchen, das Gegenteil zu beweisen. Nach Ablauf des Jahres ist der Käufer beweispflichtig (§ 477 BGB). Die Dauer von einem Jahr gilt seit 1. Januar 2022. Zuvor waren es sechs Monate.

Wie hat sich Anfang 2022 das Gewährleistungsrecht geändert?


Seit Anfang 2022 stellt es auch einen Mangel der Kaufsache dar, wenn diese nicht mit den üblichen Anleitungen oder Unterlagen geliefert wird.

Bei Waren mit "elektronischen Elementen", also zum Beispiel Smartphones oder Smartwatches, aber auch E-Books oder reiner Software, besteht nun eine gesetzliche Update-Pflicht. In dem Zeitraum, in dem der Käufer dies üblicherweise erwarten kann, muss die Verkäuferseite (Händler, nicht Hersteller) Updates zur Verfügung stellen, damit die Ware funktionsfähig bleibt. Darüber muss der Käufer informiert werden. Fehlende Updates gelten als Sachmangel. Nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wie lange Updates vorgehalten werden müssen.

Was bedeutet eine Garantie und welche Rechte gibt sie dem Käufer?


Eine Garantie ist eine freiwillige Zusicherung des Verkäufers, dass er für Fehler und Mängel seiner Ware eine bestimmte Zeit lang einsteht. Sie hat nichts mit den gesetzlichen Gewährleistungsrechten oder dem Widerrufsrecht zu tun. Diese Rechte gelten neben der Garantie. Der Verkäufer kann also dem Kunden freiwillig eine Garantie geben. Dann entscheidet er selbst über deren Dauer, Umfang und mögliche Voraussetzungen. Macht er solche Zusagen, muss er sich auch daran halten.

Praxistipp zu den Rechten von Käufern


Gerade bei mangelhafter Gebrauchtware oder B-Ware gewähren nicht alle Händler ihren Kunden gerne die Gewährleistungsrechte. Kommt es zum Streit, kann ein auf das Zivilrecht spezialisierter Rechtsanwalt Ihnen helfen, zu Ihrem Recht zu kommen.

(Bu)


 Stephan Buch
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion