Widerrufsrecht und Gewährleistung bei Gebrauchtware und B-Ware

03.02.2022, Redaktion Anwalt-Suchservice
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B-Ware,Gebrauchtware,refurbished,Gewährleistung,Garantie Welche Rechte haben Verbraucher, wenn beim Schnäppchenkauf etwas schief geht? © Rh - Anwalt-Suchservice

Widerrufsrecht, Gewährleistung, Garantie – oft werden diese Begriffe von Verbrauchern verwechselt. Unsicherheiten gibt es besonders beim Kauf von Gebrauchtware oder B-Ware.

Viele Irrtümer kursieren über Widerrufsrecht und Gewährleistung bei Warenkäufen. Es gelten unterschiedliche Regeln, wenn Ware im Laden oder online gekauft wird, und wenn es sich um neue oder gebrauchte Ware handelt. Weitere Besonderheiten bestehen bei B-Ware oder sogenannten Refurbished-Produkten.

Gibt es ein allgemeines Widerrufsrecht?


Ein solches Recht für alle Arten von Warenkäufen besteht nicht. Ein Widerrufsrecht gibt es für Online-Käufe zwischen gewerblichen Händlern und Verbrauchern, sowie bei Verträgen, die nicht in Geschäftsräumen abgeschlossen werden. Dies wäre zum Beispiel der Überraschungsbesuch eines Staubsauger-Vertreters an der Haustür.

Nur in diesen Fällen können Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ohne irgendeinen Grund ihren Kauf widerrufen. Dazu müssen sie den Widerruf ausdrücklich dem Händler mitteilen, ein kommentarloses Zurückschicken der Ware reicht nicht. Beim Kauf im Ladengeschäft gibt es kein Widerrufsrecht. Aber: Dort gilt wie sonst auch eine gesetzliche Gewährleistungsfrist im Falle von Mängeln, die bereits beim Kauf vorgelegen haben. Diese Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuwaren zwei Jahre, bei Gebrauchtwaren darf der Händler sie per Vertrag auf ein Jahr verkürzen.

Was versteht man unter Gebrauchtware oder B-Ware?


Unter Gebrauchtware versteht man Ware, die schon zu ihrem „bestimmungsgemäßen Zweck“ benutzt worden ist. Das heißt: Das Auspacken der Ware allein verwandelt diese noch nicht in Gebrauchtware, erst das Benutzen. Auch ein Vorführmodell gilt als gebraucht. Viele Händler verwenden auch die Bezeichnung B-Ware. Dies ist ein inoffizieller Sammelbegriff für Ware mit optischen Mängeln, Ware aus Retouren durch Widerrufe, Waren mit beschädigter Originalverpackung, Ausstellungsstücke, nicht verkaufte Restposten oder Überbestände. In aller Regel ist B-Ware voll funktionstauglich und entweder neu oder neuwertig. Sie wird jedoch nicht im Rahmen des normalen Sortiments angeboten. Häufig gibt es für sie Preisnachlässe.

Was bedeutet "refurbished"


Die Bezeichnung "refurbished" findet man meist bei gebrauchten technischen Geräten, die der Händler generalüberholt, gereinigt und überprüft hat. Die Preise für solche Geräte sind meist günstiger als bei Neuware. Oft sind die Händler auch bereit, eine Garantie zu geben.

Welche Rechte hat ein Käufer bei mangelhafter Gebraucht-Ware oder B-Ware?


Die Rechte von Verbrauchern hängen in diesem Fall davon ab, ob der Kauf online oder im Laden stattfindet. Wichtig ist auch, ob der Käufer den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist rückgängig machen will.

Was gilt beim Online-Kauf?


Beim Online-Kauf gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen auch ohne das Vorliegen von Mängeln. Entscheidend ist jedoch, dass das Geschäft zwischen einem gewerblichen Händler und einem Verbraucher stattgefunden hat. Für Kaufverträge unter Privatleuten gilt dieses Recht nicht. Ob es dabei um neue oder gebrauchte Ware, B-Ware oder generalüberholte Ware, geht, spielt keine Rolle.

Was gilt innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist?


Einen Online-Kauf können Verbraucher ohne Angabe von Gründen widerrufen, müssen dies aber ausdrücklich tun. Es gibt keine Formvorschriften für den Widerruf. Aber: Beweisbarkeit ist immer von Vorteil. Häufig stellen Händler ein Widerrufsformular zur Verfügung. Nach dem Widerruf müssen beide Seiten die bis dahin erhaltenen Leistungen zurückgeben, also Ware und Geld. Der Käufer trägt die Rücksendekosten. Viele Händler übernehmen diese jedoch freiwillig. Das Rücksenderisiko liegt beim Händler.

Was gilt außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist?


Wenn entweder die Widerrufsfrist abgelaufen oder die Ware im Laden gekauft ist, kann der Käufer nur noch bei Mängeln Rechte geltend machen. Dabei spricht man von der gesetzlichen Gewährleistung oder Sachmängelhaftung.

Entspricht die Ware nicht dem Vereinbarten oder war sie bei Auslieferung defekt, kann der Käufer zuerst Nacherfüllung verlangen, also Reparatur oder Lieferung einwandfreier Ware. Wenn der Verkäufer sich weigert oder zwei Nachbesserungsversuche ohne Erfolg bleiben, kann der Käufer den Kaufpreis mindern, also einen Teil zurückfordern.

Der Käufer kann unter weiteren Voraussetzungen auch Schadensersatz verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch für gebrauchte Waren gilt diese Sachmängelhaftung - sie kann grundsätzlich nicht völlig ausgeschlossen werden, auch nicht durch noch so fantasievolle Verträge.

Etwas Vorsicht geboten ist bei B-Ware: Womöglich hat der Händler schon in der Artikelbeschreibung auf Fehler der Ware, wie optische Mängel und Kratzer, hingewiesen. Wegen Mängeln, auf die der Käufer vorher aufmerksam gemacht wurde (oder die beim Kauf im Laden deutlich sichtbar waren) können Verbraucher keine Ansprüche geltend machen.

Aber: Der Händler kann dem Kunden nicht seine Gewährleistungsrechte verweigern, weil die Ware nicht mehr in der Originalverpackung ist. Beweisen muss der Kunde nur den Kauf an sich, was mit Hilfe des Kaufbelegs möglich ist.

Wie lange gelten die Rechte bei Mängeln von Gebraucht- und B-Waren


Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei neuer Ware zwei Jahre. Bei gebrauchten Waren dürfen gewerbliche Händler diese Frist vertraglich auf ein Jahr herabsetzen. Bei B-Ware ist eine solche Fristverkürzung nicht automatisch möglich, auch wenn manche Händler davon ausgehen. Hier ist entscheidend, ob die B-Ware beim Verkauf schon gebraucht war, also bereits ihrem Zweck entsprechend benutzt wurde. Ist dies der Fall, kann die Frist verkürzt werden, wenn nicht, gilt die zweijährige Gewährleistung.

Wer trägt die Beweislast?


Wer vor Gericht einen Anspruch geltend macht, muss normalerweise auch beweisen, dass dessen Voraussetzungen vorliegen. Möchte man also einen Kaufpreis mindern, weil der neue Computer eine schlechtere Grafikkarte hat als versprochen, muss man diese Zusage des Händlers beweisen und auch belegen können, dass der Mangel schon bei Übergabe der Ware bestand.

Ein solcher Beweis gestaltet sich bei vielen Defekten oder Schäden schwierig. Deswegen hat der Gesetzgeber für Verbraucher im ersten Jahr nach dem Kauf eine sogenannte Beweislastumkehr vorgesehen: Wenn in diesem Zeitraum Mängel auftreten, gelten sie per Gesetz als von Anfang an vorhanden. Der Verkäufer darf versuchen, das Gegenteil zu beweisen. Nach Ablauf des Jahres ist der Käufer beweispflichtig (§ 477 BGB). Die Dauer von einem Jahr gilt seit 1. Januar 2022. Zuvor waren es sechs Monate.

Welche Gesetzesänderungen gab es Anfang 2022 noch?


Anfang 2022 wurde das Gewährleistungsrecht geändert. Unter anderem stellt es jetzt auch einen Mangel der Kaufsache dar, wenn diese nicht mit den üblichen Anleitungen oder Unterlagen geliefert wird.

Bei Waren mit "elektronischen Elementen", also zum Beispiel Smartphones oder Smartwatches, aber auch E-Books oder reine Software, gibt es nun eine gesetzliche Update-Pflicht. In dem Zeitraum, in dem der Käufer dies üblicherweise erwarten kann, muss die Verkäuferseite (Händler, nicht Hersteller) Updates zur Verfügung stellen, damit die Ware funktionsfähig bleibt. Der Käufer muss darüber informiert werden. Fehlende Updates gelten als Sachmangel.
Wie lange Updates vorgehalten werden müssen, ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Hier werden die Gerichte entscheiden müssen.

Wann gibt es eine Garantie und was für Rechte gibt sie dem Käufer?


Eine Garantie stellt eine freiwillige Zusicherung des Verkäufers dar, dass er für Fehler und Mängel seiner Ware eine bestimmte Zeit lang einsteht. Sie hat nichts mit den gesetzlichen Gewährleistungsrechten oder dem Widerrufsrecht zu tun. Diese Rechte bestehen neben der Garantie. Der Verkäufer kann also dem Kunden freiwillig eine Garantie geben. Dann entscheidet er selbst über deren Dauer, Umfang und mögliche Voraussetzungen. Wenn er derartige Zusagen macht, muss er sich auch daran halten.

Praxistipp


Nicht alle Händler gewähren ihren Kunden gerne die Gewährleistungsrechte. Bei einem Streit um mangelhafte Gebrauchtware oder B-Ware kann ein auf das Zivilrecht spezialisierter Rechtsanwalt Ihnen helfen, zu Ihrem Recht zu kommen.

(Bu)


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 Stephan Buch
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