Trennung der Ehepartner: Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?

03.08.2022, Redaktion Anwalt-Suchservice / Lesedauer ca. 4 Min. (1153 mal gelesen)
Trennung,Trennungsunterhalt,Kindesunterhalt,Trennungsjahr Bei einer Trennung lässt sich viel Streit vermeiden - durch sinnvolle Vereinbarungen. © Bu - Anwalt-Suchservice

Wenn sich zwei Ehepartner trennen, ergeben sich eine ganze Reihe von rechtlichen Fragen. Zu den besonders wichtigen Themen gehören das Trennungsjahr, der Trennungsunterhalt und der Kindesunterhalt.

Rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen einer Trennung und einer Scheidung. Für beides gelten nämlich unterschiedliche rechtliche Spielregeln, obwohl man ähnliche Begriffe verwendet. Zum Beispiel ist der Trennungsunterhalt anders geregelt als der nacheheliche Unterhalt. Der Unterhalt gehört zu den häufigsten Streitpunkten zwischen getrennten Paaren. Häufig gibt es aber auch Auseinandersetzungen um die Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf oder wer wie viel Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zu leisten hat.

Was sollte man allgemein zur Trennung wissen?


Nicht selten trennt sich während einer laufenden Ehe ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin vom anderen. Was sich die Beteiligten oft nicht klarmachen, ist, dass mit dieser Trennung unterschiedliche rechtliche Ansprüche entstehen. So kann der finanziell schlechter gestellte Partner vom anderen Trennungsunterhalt verlangen.

Häufig leben die Partner von der Trennung an in verschiedenen Wohnungen. Gibt es gemeinsame Kinder, kann der Partner, bei dem diese leben, vom anderen auch die Zahlung von Kindesunterhalt fordern. Der andere wiederum hat ein Umgangsrecht: Er oder sie kann verlangen, die Kinder zu sehen und mit ihnen Umgang zu haben.

Eine Trennung ändert zunächst einmal gar nichts am gemeinsamen Sorgerecht der Eltern. Dies gilt jedenfalls solange, bis sie selbst eine andere Vereinbarung treffen oder das Familiengericht auf Antrag einem von ihnen das alleinige Sorgerecht für die Kinder zubilligt.

Natürlich muss auch geregelt werden, was mit der bisherigen gemeinsamen Wohnung passieren soll. Unter bestimmten Umständen kann einer der Partner bei Gericht beantragen, dass ihm oder ihr diese vorläufig zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Erfolg verspricht dieses Vorgehen besonders bei körperlichen Misshandlungen oder, wenn das Wohl im Haushalt lebender Kinder in Gefahr ist.

Wie kann man in der Trennung Rechtssicherheit schaffen?


Während des Zeitraumes der Trennung können die Ehepartner eine spezielle Trennungsvereinbarung treffen, um all die genannten Punkte einverständlich zu regeln. Dies hilft oft, einen kostenaufwändigen Gerichtsprozess zu vermeiden. Auch kann eine solche Vereinbarung eine spätere einverständliche Scheidung vorbereiten. Eine solche Absprache kann sogar formlos getroffen werden. Sicherer ist eine schriftliche Vereinbarung in notariell beglaubigter Form.

Wonach richtet sich der Trennungsunterhalt?


Für Scheidungsunterhalt und Trennungsunterhalt gelten unterschiedliche Regeln. Einer der Unterschiede ist, dass bei einer Trennung der Grundsatz der Eigenverantwortung keine Rolle spielt. Wenn also ein Ehegatte während der Ehe nicht gearbeitet hat, wird von ihm auch während der Trennung nicht gefordert, sein eigenes Geld zu verdienen. Ist der oder die Betreffende finanziell schlechter gestellt als Partner oder Partnerin, besteht schlicht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Die Familiengerichte orientieren sich bei der Berechnung des Trennungsunterhalts an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Nach der jüngsten Änderung zum, 1. Januar 2022 gilt: Der Unterhaltspflichtige muss an seinen Ehepartner 45 Prozent seines Nettoeinkommens zahlen, wenn dieser nicht arbeitet. Haben beide Erwerbseinkommen, muss der besser verdienende Partner 45 Prozent der Differenz zwischen den Einkommen beider Ehegatten zahlen.

Wer Trennungsunterhalt zahlt, hat außerdem einen Selbstbehalt, der nicht angetastet werden darf. Dieser beträgt seit 1. Januar 2022 für Erwerbstätige 1.280 Euro. Darin sind bis zu 490 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung enthalten. Erhöhungen des Selbstbehalts sind möglich, wenn die Warmmiete über 490 Euro liegt und nicht unangemessen ist.

Auf den Trennungsunterhalt kann man nicht per Trennungsvereinbarung verzichten. Der Anspruch darauf kann jedoch eingeschränkt werden, auch die Zahlungsweise können die getrennten Partner unter sich vereinbaren. Sobald die Ehescheidung rechtskräftig ist, endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dann kann unter Umständen nachehelicher Unterhalt gefordert werden.

Kann man rückwirkend Trennungsunterhalt verlangen?


Dies ist grundsätzlich nicht möglich. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Diese gelten dann, wenn der Unterhaltspflichtige schon zu einem früheren Zeitpunkt zur Auskunft über seine Vermögensverhältnisse aufgefordert worden ist, wenn er gemahnt oder verklagt wurde oder eine sogenannte Überleitungsanzeige der Unterhaltsvorschusskasse erhalten hat. In diesen Fällen kann vom jeweiligen Zeitpunkt an rückwirkend Trennungsunterhalt verlangt werden.

Wann muss ein Elternteil Kindesunterhalt zahlen?


Wenn ein gemeinsames Kind nicht mehr von beiden Elternteilen betreut wird, sondern nur noch von einem, kann der betreuende Elternteil vom anderen Kindesunterhalt verlangen. Dessen Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Sie hängt vom Alter des Kindes ab und vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Dieser hat auch hier einen Selbstbehalt. Bei nicht erwerbstätigen
Unterhaltspflichtigen liegt dieser monatlich bei 960 Euro, bei erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich bei 1.160 Euro (Stand 2022).

Kann das Trennungsjahr verkürzt werden?


Eine Grundvoraussetzung für die Scheidung ist, dass man zunächst das Trennungsjahr abwartet. Grundsätzlich ist dies nicht entbehrlich und kann nicht verkürzt werden. Auch hier gibt es jedoch Ausnahmen. So kann ein Härtefall bestehen, in dem man einem der Ehegatten ein weiteres Abwarten nicht zumuten kann. Davon geht man zum Beispiel bei körperlichen Misshandlungen aus, ebenso bei Morddrohungen oder erheblichem Drogenmissbrauch.

Reine Streitigkeiten sind hier nicht ausreichend. Die zweite Möglichkeit ist, dass das Trennungsdatum schlicht vordatiert wird in der Hoffnung, dass es niemand merkt. Kommt dies jedoch irgendwie heraus, drohen durchaus ernsthafte Folgen: Der Scheidungsantrag wird abgelehnt, der Antragsteller muss die Verfahrenskosten bezahlen und eine vielleicht bewilligte Prozesskostenhilfe wird nachträglich aufgehoben. Ein verkürztes Trennungsjahr kann auch Nachteile haben, wie ein schnelleres Ende der Familienversicherung. Insgesamt ist daher von einem solchen Vorgehen abzuraten.

Was passiert nach Ablauf des Trennungsjahres?


Sobald das Trennungsjahr abgelaufen ist, wird die Ehe als gescheitert angesehen. Nun liegt die wichtigste Voraussetzung für eine Ehescheidung vor. Allerdings kann der Antrag schon zwei oder drei Monate vorher eingereicht werden. Ist eine einvernehmliche Scheidung beabsichtigt, kann nun alles seinen Gang gehen. Möchte jedoch einer der Ehepartner verheiratet bleiben, verlängert sich die Trennungszeit auf drei Jahre. Dieser Partner muss dann aber auch nachvollziehbar begründen können, warum er glaubt, dass seine Ehe nicht gescheitert ist.

Praxistipp zur Trennung


Rechtlich unterscheidet sich eine Trennung von einer Scheidung und ist dieser zeitlich vorgelagert. Oft können viele Rechtsfragen einverständlich geklärt werden. Falls Sie selbst von einer Trennung betroffen sind, empfiehlt es sich, sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen dabei helfen, rechtssichere Vereinbarungen aufzusetzen oder Ihnen im Streitfall auch vor Gericht beistehen.

(Ma)


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 Ulf Matzen
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