Trennung der Ehepartner: Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?
29.10.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Bei einer Trennung lässt sich viel Streit vermeiden - durch sinnvolle Vereinbarungen. © Bu - Anwalt-Suchservice Trennen sich zwei Ehepartner, ergeben sich eine Reihe von rechtlichen Fragen. Besonders wichtige Themen sind das Trennungsjahr, der Trennungsunterhalt und der Kindesunterhalt.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was sollte man allgemein zur Trennung wissen? Wie kann man in der Trennung Rechtssicherheit schaffen? Wonach richtet sich der Trennungsunterhalt? Kann man rückwirkend Trennungsunterhalt verlangen? Wann muss ein Elternteil Kindesunterhalt zahlen? Kann das Trennungsjahr verkürzt werden? Wie muss die Trennung aussehen? Was passiert nach Ablauf des Trennungsjahres? Praxistipp zur Trennung Was sollte man allgemein zur Trennung wissen?
Nicht selten trennt sich während einer laufenden Ehe ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin vom anderen. Die Beteiligten machen sich dabei oft nicht klar, dass mit dieser Trennung unterschiedliche rechtliche Ansprüche entstehen. Zum Beispiel kann der finanziell schlechter gestellte Partner vom anderen Trennungsunterhalt fordern.
Nach der Trennung leben die Partner häufig in verschiedenen Wohnungen. Wenn es gemeinsame Kinder gibt, kann der Partner, bei dem diese leben, vom anderen auch die Zahlung von Kindesunterhalt verlangen. Der andere hat ein Umgangsrecht: Er oder sie darf die Kinder sehen und mit ihnen Umgang haben. Dieses Recht haben übrigens auch die Kinder.
Eine Trennung ändert erst einmal nichts am gemeinsamen Sorgerecht der Eltern. Dabei bleibt es, bis sie selbst eine andere Vereinbarung treffen oder das Familiengericht auf Antrag einem von ihnen das alleinige Sorgerecht für die Kinder zuspricht.
Geregelt werden muss natürlich auch, wer in der bisherigen gemeinsamen Wohnung bleibt. Dies wird oft einverständlich abgesprochen. In bestimmten Fällen kann einer der Partner bei Gericht beantragen, dass ihm oder ihr die Wohnung vorläufig zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Insbesondere ist dies bei körperlichen Misshandlungen möglich oder, wenn das Wohl im Haushalt lebender Kinder gefährdet ist.
Wie kann man in der Trennung Rechtssicherheit schaffen?
Die Ehepartner können während des Zeitraumes der Trennung eine spezielle Trennungsvereinbarung treffen. Darin können sie alle genannten Punkte einverständlich regeln. Oft hilft dies, einen kostenaufwändigen Gerichtsprozess zu vermeiden. Eine solche Vereinbarung kann auch dabei helfen, eine spätere einverständliche Scheidung vorzubereiten. Eine solche Absprache kann formlos getroffen werden. Eine schriftliche Vereinbarung in notariell beglaubigter Form ist jedoch rechtssicherer.
Wonach richtet sich der Trennungsunterhalt?
Die Regeln für Scheidungsunterhalt und Trennungsunterhalt unterscheiden sich. Zu den Unterschieden gehört, dass bei einer Trennung der Grundsatz der Eigenverantwortung keine Rolle spielt. Hat also ein Ehegatte während der Ehe nicht gearbeitet, wird von ihm auch während der Trennung nicht verlangt, sein eigenes Geld zu verdienen. Wenn der oder die Betreffende finanziell schlechter gestellt ist als Partner oder Partnerin, besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt.
Bei der Berechnung des Trennungsunterhalts richten sich die Familiengerichte nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Nach der aktuellen Version für 2025 gilt: Der Unterhaltspflichtige muss an seinen Ehepartner 45 Prozent seines Nettoeinkommens zahlen, wenn dieser nicht arbeitet. Hinzu kommen 50 Prozent der anrechenbaren sonstigen Einkünfte des Zahlungspflichtigen, begrenzt durch den vollen Bedarf, gemessen an den ehelichen Lebensverhältnissen. Wenn beide Erwerbseinkommen haben, muss der besser verdienende Partner 45 Prozent der Differenz zwischen den Einkommen beider Ehegatten zahlen. Für sonstige anrechenbare Einkünfte gilt der Halbteilungsgrundsatz; Obergrenze ist der volle Bedarf, welcher sich wieder nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet.
Derjenige, welcher Trennungsunterhalt zahlt, hat einen Selbstbehalt, der nicht angetastet werden darf. Dieser beträgt 2025 für Erwerbstätige 1.600 Euro und für Nichterwerbstätige 1.475 Euro. Darin sind bis zu 580 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung enthalten. Erhöhungen des Selbstbehalts sollen erfolgen, wenn die Warmmiete über 580 Euro liegt und nicht unangemessen ist.
Niemand kann auf den Trennungsunterhalt per Trennungsvereinbarung verzichten. Allerdings kann der Anspruch darauf eingeschränkt werden. Auch die Zahlungsweise können die getrennten Partner unter sich vereinbaren. Ist die Ehescheidung einmal rechtskräftig, endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Nun kann nachehelicher Unterhalt gefordert werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Kann man rückwirkend Trennungsunterhalt verlangen?
Dies ist grundsätzlich nicht möglich. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Diese greifen dann, wenn
- der Unterhaltspflichtige schon zu einem früheren Zeitpunkt zur Auskunft über seine Vermögensverhältnisse aufgefordert worden ist,
- wenn er gemahnt oder verklagt wurde oder
- eine sogenannte Überleitungsanzeige der Unterhaltsvorschusskasse erhalten hat.
In diesen Fällen kann vom jeweiligen Zeitpunkt an rückwirkend Trennungsunterhalt gefordert werden.
Wann muss ein Elternteil Kindesunterhalt zahlen?
Wird ein gemeinsames Kind nicht mehr von beiden Elternteilen betreut, sondern nur noch von einem, kann der betreuende Elternteil vom anderen Kindesunterhalt fordern. Wie hoch dieser ausfällt, richtet sich wieder nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Höhe des Kindesunterhalts hängt vom Alter des Kindes ab und vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Auch hier hat dieser einen Selbstbehalt. Dieser liegt bei nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich bei 1.200 Euro, bei erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich bei 1.450 Euro (Stand 2025).
Kann das Trennungsjahr verkürzt werden?
Ehepaare, die sich scheiden lassen wollen, müssen zunächst das Trennungsjahr abwarten. Dies ist eine Grundvoraussetzung der Scheidung. Es kann im Normalfall nicht verkürzt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen. Bestimmte Härtefälle können so schlimm ausfallen, dass man einem der Ehegatten ein weiteres Abwarten nicht zumuten kann. Dies ist zum Beispiel bei körperlichen Misshandlungen der Fall, bei Morddrohungen oder erheblichem Drogenmissbrauch. Nicht ausreichend sind reine Streitigkeiten.
Die zweite Möglichkeit ist, das Trennungsdatum schlicht vorzudatieren und zu hoffen, dass es niemand merkt. Wenn dies jedoch irgendwie herauskommt, drohen ernsthafte Folgen: Der Scheidungsantrag wird abgelehnt, der Antragsteller muss die Verfahrenskosten bezahlen und eine vielleicht bewilligte Prozesskostenhilfe wird nachträglich aufgehoben. Wissen sollte man auch, dass ein verkürztes Trennungsjahr auch Nachteile haben kann: etwa ein schnelleres Ende der Familienversicherung. Daher ist insgesamt von einem solchen Vorgehen abzuraten.
Wie muss die Trennung aussehen?
Immer wieder wird vor Gericht darum gestritten, wie eine Trennung genau aussehen muss. Dazu gibt es durchaus unterschiedliche Gerichtsurteile. Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat betont, dass ein Paar auch als getrennt gelten kann, wenn es weiter in einer gemeinsamen Wohnung wohnt (Beschluss vom 28.3.2024, Az. 1 UF 160/23). Wichtig seien drei Kriterien:
- Getrenntes Wohnen und Schlafen, auch nach außen erkennbar,
- getrennter Haushalt,
- keine enge persönliche Beziehung zueinander.
Umgangssprachlich spricht man auch von der "Trennung von Tisch und Bett". Unter anderem bei den Mahlzeiten kann es jedoch Ausnahmen geben, wenn Kinder vorhanden sind.
Was passiert nach Ablauf des Trennungsjahres?
Sobald das Trennungsjahr abgelaufen ist, gilt die Ehe als gescheitert. Damit liegt die wichtigste Voraussetzung für eine Ehescheidung vor. Der Scheidungsantrag kann jedoch schon zwei oder drei Monate vorher eingereicht werden. Wenn eine einvernehmliche Scheidung beabsichtigt wird, kann nun alles seinen Gang gehen. Will jedoch einer der Ehepartner verheiratet bleiben, dehnt sich die Trennungszeit auf drei Jahre aus. Allerdings muss dieser Partner dann auch nachvollziehbar begründen können, warum er glaubt, dass seine Ehe nicht gescheitert ist.
Praxistipp zur Trennung
Zwischen einer Trennung und einer Scheidung gibt es rechtlich viele Unterschiede. Viele Rechtsfragen können oft einverständlich geklärt werden. Falls Sie selbst von einer Trennung betroffen sind, ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen. Dieser hilft Ihnen dabei, rechtssichere Vereinbarungen aufzusetzen, und steht Ihnen im Streitfall vor Gericht bei.
(Ma)