Rechtsanwalt Jörn Baltruweit

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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht



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Allgemeine Informationen zur Kanzlei
Rechtsanwalt Jörn Baltruweit

Zusatzqualifikationen

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Bankkauffmann

Tätigkeitsschwerpunkte

Mietrecht
Wohnungseigentumsrecht
Immobilienrecht
Steuerrecht
Bankrecht

Herr Baltruweit wurde 1966 in Hamburg geboren und absolvierte nach dem Abitur zunächst eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Nach Wehrdienst und einjähriger Berufstätigkeit bei einem Hamburger Kreditinstitut folgten Jurastudium und Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle. Die Ausbildung führte zu Ausbildungsstationen beim Landgericht Verden, der Staatsanwaltschaft Stade, einer kleineren Anwaltskanzlei in Hamburg sowie der Rechtsabteilung der Deutschen Bank in Hamburg. Eine Praktikerausbildung an der Universität Bielefeld zur Vorbereitung auf die Anwaltstätigkeit sowie die erfolgreiche Teilnahme am Graduiertenstudiengang Wirtschaftsrecht der Universität Hamburg rundeten die Ausbildung ab. Im Jahre 1997 wurde Herr Baltruweit zur Anwaltschaft zugelassen. Er führt die Fachanwaltsbezeichnungen "Fachanwalt für Steuerrecht" und "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht".

Herr Baltruweit berät und vertritt Mieter, Vermieter, Mietverwalter, Hauseigentümer, Wohnungseigentümer, WEG-Verwalter, Grundstücks- und Immobilienverwalter in allen Fragen rund um das Immobilienrecht, das Wohnungseigentumsrecht, das Wohnraummietrecht, das Gewerbemietrecht, das Baurecht, das Steuerrecht sowie hieran angrenzender Rechtsgebiete.

Im Bereich allgemeines Immobilienrecht zählen hierzu insbesondere Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Immobilien, Fragen zum Grundbuchrecht, Erbbaurecht, Immobilienfinanzierung, Darlehensrecht, Hypothekenrecht, der vorzeitigen Ablösung von Krediten, der Besicherung von Immobilienkrediten, der Verwertung von Sicherheiten, der Zwangsvollstreckung, der Zwangsversteigerung, der Zwangsverwaltung und der Teilungsversteigerung.

Im Bereich Wohnungseigentumsrecht zählen zum anwaltlichen Tätigkeitsbereich insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, zur Teilungserklärung, zur Gemeinschaftsordnung und Gebrauchsregelung, zum Umfang von Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Teileigentum und Sondernutzungsrecht, zur Entziehung von Wohnungseigentum, zur Verwaltung der Wohnanlage, zur Durchführung der ordnungsgemäßen Verwaltung durch den WEG-Verwalter sowie zu dessen Aufgaben, Pflichten und Befugnissen, zur Verwalterhaftung, Verwalterbestellung, Verwalterwechsel und Abberufung des Verwalters, zu Aufgaben und Befugnissen des Beirats, zur Einberufung und Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung, zur Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung bzw. durch Umlaufbeschluss, zur Protokollierung und Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen, zur Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage, zum Rechnungswesen der Gemeinschaft, insbesondere bezüglich Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan, zur Kostenverteilung und zum Umlageschlüssel, zur Festsetzung der Abrechnungsspitze und Hausgeldvorauszahlung, zur Erhebung einer Sonderumlage, zur Beitreibung von Hausgeldrückständen, zur Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnanlage, zur Instandhaltungsrücklage sowie zur Abgrenzung zwischen baulicher Veränderung und modernisierender Instandsetzung.

Im Bereich Wohnraummietrecht und Gewerbemietrecht zählen zum anwaltlichen Tätigkeitsbereich sämtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Durchführung und der Beendigung von Mietverträgen. Hierzu zählen insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Betriebspflicht bei Gewerbeimmobilien, zur Wirksamkeit einer Mieterhöhung bzw. Betriebskostenabrechnung, zur Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen und Renovierung, zu Rechten und Pflichten bei Auftreten von Mietmängeln, zur Wirksamkeit einer Mietkündigung, insbesondere Eigenbedarfskündigung und fristlosen Kündigung, zur Erhebung einer Räumungsklage sowie den rechtlichen Fragen der Beitreibung von Mietrückständen und des Mietinkasso.

Im Bereich Steuerrecht berät und vertritt Herr Baltruweit seine Mandanten insbesondere bei Fragen zur steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Mieteinnahmen, der Übertragung von Immobilien, insbesondere Grunderwerbssteuer, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sowie Fragen im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung und bei Verdachtsfällen der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung.

Qualitätssicherung

Herr Baltruweit ist bereits seit mehr als zehn Jahren als Anwalt und im Bereich des Immobilienrechts tätig. Um auch im Zuge einer sich stetig wandelnden Gesetzgebung und Rechtsprechung ein hohes Maß an Qualität in der anwaltlichen Beratung sicherzustellen, besucht Herr Baltruweit regelmäßig in einem zeitlichen Umfang von mindestens 20 Stunden jährlich fachliche Fortbildungsveranstaltungen. Außerdem hält Herr Baltruweit sich durch die Auswertung einschlägiger Fachliteratur und Entscheidungen sowie seine Mitgliedschaften in den Arbeitsgemeinschaften "Bankrecht" sowie "Mietrecht und Immobilien" des Deutschen Anwaltvereins fachlich auf dem Laufenden.

Mitgliedschaften

Hanseatische Rechtsanwaltskammer
Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein
BDS Bund der Selbständigen, Landesverband Hamburg e.V. (Vorstandsmitglied)

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Kanzlei:

Anwaltskanzlei für Immobilienrecht

Anschrift:

Lübecker Straße 1
22087 Hamburg
DEUTSCHLAND

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Meine Rechtsgebiete:

  • Forderungseinzugsrecht
  • Bankrecht und Kapitalmarktrecht
  • Baurecht
  • Grundstücksrecht
  • Immobilienrecht
  • Inkassorecht
  • Kreditrecht
  • Mietrecht und Pachtrecht
  • Steuerrecht
  • Bankrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Kapitalmarktrecht
  • Zwangsversteigerungsrecht
  • Mietrecht

Spezialist für:

  • Immobilienrecht