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Rechtsanwalt Jens Hampe
Frankfurter Straße 284
38122 Braunschweig

Anlegerrecht: Kurzinfo

Was versteht man unter Anlegerrecht?

Den Begriff Anlegerrecht kann man in zweifacher Hinsicht benutzen: Zunächst für das Anlegerrecht als Teilbereich des Kapitalmarktrechts, der sich mit den Rechten von Geldanlegern und Investoren befasst. Ferner aber auch als Bezeichnung für ein konkretes Recht eines Anlegers auf eine Leistung oder Information.

Rechte von Anlegern

Welche Rechte Anleger haben, richtet sich zuerst nach der Anlageform. Für unterschiedliche Arten von Geldanlagen gibt es auch unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. Ganz allgemein kann man die Anlegerrechte wie folgt einteilen:
  • Informationsrechte bei Verkaufsgespräch oder Anlageberatung,
  • Informations- und Mitbestimmungsrechte innerhalb der Laufzeit der Anlage,
  • Zahlungsansprüche auf Gewinne und Dividenden etc.,
  • Recht auf Rückgabe oder Verkauf von Investmentanteilen bzw. Wertpapieren,
  • Schadenersatzansprüche etwa bei Falschberatung oder Verletzung von Informationspflichten.

Investmentfonds-Anleger

Bei offenen Investmentfonds müssen durch die Kapitalanlagegesellschaft sowohl Halbjahres- als auch Jahresberichte erstellt werden. Anlegern, die sich über eine solche Investition informieren, müssen Verkaufsprospekte mit den Anlagegrundsätzen der Fonds, den Kosten und weiteren Informationen ausgehändigt werden. Anteilsinhaber sind am Gewinn zu beteiligen und haben das Recht, ihre Anteile jederzeit zum Tageskurs zurückzugeben.

Bei geschlossenen Fonds erwirbt der Anleger Anteile an einem Unternehmen – oft wird er Kommanditist einer GmbH & Co KG. Er trägt ein höheres Risiko als der Anleger bei einem offenen Fonds, der Anteile am Fondsvermögen (dem sogenannten Sondervermögen) kauft. Viele Rechte der Anleger werden beim geschlossenen Fonds vertraglich geregelt – dies betrifft insbesondere Kauf und Rückgabe der Anteile.

Ansprüche auf Schadenersatz

Ansprüche auf Schadenersatz können sich bei einer Geldanlage z.B. ergeben, wenn bei der Beratung gegen Sorgfalts- oder Informationspflichten verstoßen wurde. Wer Anteile an einem Ivestmentfonds (Aktienfonds, Immobilienfonds, Schiffsfonds) gekauft hat, kann z.B. Schadenersatzansprüche haben gegen
  • seine Hausbank (z.B. wegen unzureichender Beratung),
  • die Fonds- bzw. Kapitalanlagegesellschaft (z.B. wegen Prospekthaftung oder wegen Verstoßes gegen Anlagevorschriften und Anlageprinzipien),
  • die Depotbank.

Aktionärsrechte

Aktionäre haben etwa das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung und auf Dividendenzahlungen. Die Aktiengesellschaft hat ihnen gegenüber verschiedene Informationspflichten – so müssen stimmberechtigte Aktionäre natürlich zur Hauptversammlung eingeladen werden und auf Anforderung auch Formulare bekommen, um asndere Personen an ihrer Stelle zu bevollmächtigen. Auf der Hauptversammlung können die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten dann ihr Stimmrecht wahrnehmen und haben das Recht auf Auskunft.

Prospekthaftung

Der Verkaufsprospekt für ein Wertpapier muss alle wesentlichen Angaben über die Anlage enthalten und dem Käufer einen zutreffenden Eindruck über den Emittenten und die zu erwerbende Geldanlage geben, damit er – soweit dies eben möglich ist – das Risiko einschätzen kann. Fehlen wichtige Angaben oder enthält der Prospekt irreführende Aussagen, kann der Anleger später einen Schadenersatzanspruch aus Prospekthaftung haben. Gesetzliche Vorschriften dazu finden sich z.B. im Börsengesetz.

Gesetzliche Regelungen

Wichtige Gesetze für Anleger sind z.B.:
  • Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ,
  • Aktiengesetz (AktG),
  • Börsengesetz,
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG),
  • Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz.

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