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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Lizenzrecht

Rechtsanwalt Claude F. Leyer
Schwarzburgstraße 10
60318 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Dr. Peter Kath
Dorfwiesenweg 11
60439 Frankfurt am Main
Rechtsanwältin Annette Ladenberger
Ufergarten 35
42651 Solingen (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Friedhelm Hammer
Friedrichstraße 17-19
52070 Aachen

Lizenzrecht: Ein Fall für Spezialisten

Lizenzvertrag

Die Nutzungsrechte an geistigem Eigentum - also Nutzungsrechte an nichtkörperlichen "Dingen" - werden per Lizenzvertrag eingeräumt. Der Lizenzvertrag ist damit vor allem in allen Bereichen des IP-Rechts (Recht des geistigen Eigentums) die wesentliche Quelle des Lizenzrechts, denn zur Lizenzierung allgemein finden sich im Gesetz nur wenige grundsätzliche Regeln. Inhaltliche Regeln zur Vergabe von Lizenzen existieren kaum. Es gelten vor allem die allgemeinen Regeln für Verträge sowie Grundsätze, welche die Rechtsprechung für das Lizenzrecht herausgebildet hat. So findet sich im Urheberrechtsgesetz beispielsweise eine Regelung zur Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenz) in § 31 Urheberrechtsgesetz (UrhG). Hier wird deutlich, dass im Urheberrecht - so aber auch in anderen Rechtsgebieten wie dem Markenrecht, dem Patentrecht oder dem Geschmacksmusterrecht - ausschließliche und nichtausschließliche Lizenzen erteilt werden können.

Exklusive Lizenz und nichtexklusive Lizenz

Die ausschließliche bzw. exklusive Lizenz (Nutzungsrechteeinräumung) führt dazu, dass der Lizenznehmer alleine berechtigt ist, beispielsweise eine Fotografie zu nutzen. Selbst der ursprüngliche Rechteinhaber ist dann von der Nutzung ausgeschlossen. Bei einer nichtausschließlichen (nichtexklusiven bzw. non-exklusiven) Lizenz darf der Rechteinhaber (z.B. der Fotograf) Recht an mehrere Lizenznehmer vergeben. In der Regel ist der Lizenzgeber dann auch weiterhin berechtigt beispielsweise die Fotografie selbst zu nutzen. Das ist allerdings wiederum von den konkreten Lizenzbedingungen abhängig, die im Lizenzvertrag konkret festgelegt werden müssen.

Lizenzen im Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht etc.

Das Lizenzrecht hat große Bedeutung für unterschiedliche Bereiche, nicht nur für das Urheberrecht, auch wenn die meisten Menschen mit dem Lizenzrecht im Bereich Urheberrecht in Kontakt kommen (z.B. "Kauf" von Fotografien bei Fotoportalen). Ein weiterer Bereich, in dem viele Menschen relativ oft mit dem Lizenzrecht in Berührung kommen, ist das Software-Lizenzrecht: Jeder "Kauf" einer Software ist mit dem Erwerb einer Nutzungslizenz verbunden. Hier gibt der Rechteinhaber Nutzungsbedingungen vor, die der Nutzer akzeptieren muss, wenn er die Software rechtmäßig nutzen will. Bedeutung hat das Lizenzrecht aber auch im Bereich Markenrecht (Markenlizenz) oder im Bereich des Patentrechts.

Besonderer Tipp

Vor allem die Gestaltung und Prüfung von Lizenzverträgen im Lizenzrecht ist eine Angelegenheit, die Kenntnisse eines spezialisierten Rechtsanwaltes erfordert. Zwar unterscheiden sich Lizenzverträge je nach Rechtsgebiet, allerdings folgt ein Großteil aller Lizenzverträge den gleichen Regeln. Mit diesen speziellen Regeln des Lizenzrechts bzw. Lizenzvertragsrechts sollte sich ein Rechtsanwalt jedoch explizit auskennen, wenn Sie seine Beratung in diesem Bereich in Anspruch nehmen wollen. Hier ist es sinnvoll die Expertise des Rechtsanwaltes in diesem Bereich ausdrücklich zu erfragen. Suchen Sie einen Rechtsanwalt, der sich auf das Lizenzrecht spezialisiert hat? Finden Sie ihn ganz einfach mit dem Anwalt-Suchservice!